Sicherheit in der Trinkwasserversorgung in NRW – Landesregierung berichtet. Fragen bleiben

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In kaum einem Monat diesen Jahres hat das Wasserthema die politischen Agenden dominiert wie im Juni. Trafen sich in der vergangenen Woche die norddeutschen Bundesländer zur Regionalkonferenz, stand gestern das Wasser bei der Vorstellung der Nationalen Wasserstrategie auf der Tagesordnung des Bundesumweltministeriums. Heute Abend ist im Umweltausschuss des NRW-Landtages erneut Wasser das Thema. Die GRÜNEN-Fraktion hat ihre Sorge um die Sicherheit der Trinkwasserversorgung in NRW in Zeiten des Klimawandels zum Anlass genommen, die Landesregierung mit der Berichterstattung zu beauftragen. Dabei geht um das Wasserdargebot, die Krisenvorsorge, Wasserversorgungskonzepte und die Wasserstrategie in NRW. Die Stellungnahme der Umweltministerin liegt mir vor.

Der Autor der Anfrage, der umweltpolitische Sprecher der NRW-GRÜNEN, Norwich Rüße, begründet die Berichtsanfrage mit dem dringenden Handlungsbedarf: “Die zuverlässige Trinkwasserversorgung ist eine wichtige Grundlage des Gesellschafts- und Wirtschaftssystems. Die ständige Verfügbarkeit von Wasser in Trinkwasserqualität und in gewünschter Menge erscheint in Deutschland und in NRW vielen eine Selbstverständlichkeit zu sein. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) weist allerdings darauf hin, dass Menge und Qualität auch das Ergebnis vorausschauender und vorsorgender Planung sowie kontinuierlicher Verbesserung von Sicherheitsvorkehrungen seien. Auch die Warnungen des Präsidenten des BBK vor Trinkwasserknappheit in Deutschland angesichts des Klimawandels, nimmt Rüße zum Anlass, die Landesregierung nach Schutzvorkehrungen zu fragen. Gestern wurde der Entwurf der Nationalen Wasserstrategie vorgestellt, ein weiterer idealer Zeitpunkt nach den Auswirkungen auf NRW zu fragen.

Rüße zitiert Aussagen der Ministerin Heinen-Esser, die die Wasserknappheitssituationen nicht flächendeckend, sondern regional entstehen sieht und daher Erhebungen in den Regionen, in denen Wasserknappheitssituationen tatsächlich zu erwarten sind, durchzuführen seien. Gleichzeitig verweist er auf Stellungnahmen der NRW-Wasserwirtschaft, die die Versorgungssicherheit im Grundsatz als gegeben ansieht, aber in Bezug auf künftige Entwicklungen verstärkte Maßnahmen und Investitionen zur Resilienz gegen klimabedingte Trockenheitsphasen und die nachhaltige Verwendung der Oberflächen- und Grundwasserressourcen voraussetzt. Das Problem, so die Versorger seien im wesentlichen Spitzenabnahmen, mit der Folge von Stresssituationen in den Versorgungssystemen.

Diese Gemengelage war für die Grünen ein wichtiger Grund die Landesregierung um einen schriftlichen Bericht über die aktuelle Sachlage zur Sicherheit der Trinkwasserversorgung in NRW zu bitten.

In NRW gibt es Handlungsbedarf in erster Linie auf kommunaler Ebene

Gestern antwortete die Landesregierung. Die genannten Fragen werden wie folgt beantwortet:

  1. Frage GRÜNEN: Wie bewertet die Landesregierung die aktuelle Warnung des BBK-Präsidenten vor Trinkwasserknappheit in Deutschland und was bedeutet das für NRW?
    Antwort Landesregierung: Der Präsident des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat in einem Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland darauf hingewiesen, dass es in den „Hitzesommern“ 2018 und 2019 Gemeinden gab, die mit dem Problem der Trinkwasserknappheit konfrontiert waren. Gleichzeitig hat er die Befürchtung geäußert, dass das Problem zunehmen wird. In dem Interview hat der Präsident des BBK daher angemerkt, dass es zwar noch zu früh sei „Alarm zu schlagen“, ein ressourcenschonender, nachhaltiger Umgang mit Wasser aber bereits heute angezeigt wäre. Wie bereits in der Beantwortung der Kleinen Anfrage 4283 (LT-Drs. 17/10972) beschrieben, gibt es in Nordrhein-Westfalen flächendeckend keinen Wasserstress. Allerdings haben die vergangenen Jahre eindrucksvoll gezeigt, welche Folgen der globale Klimawandel auch für Nordrhein-Westfalen haben kann. So kam es in den Sommern 2018, 2019 und 2020 auch in Gemeinden in Nordrhein-Westfalen zu Engpässen der Trinkwasserversorgung. Diese waren aber nicht auf ein mangelndes Wasserdargebot bei den Wasserressourcen zurückzuführen. Vielmehr waren in den bekannten Einzelfällen begrenzte Kapazitäten der Versorgungsinfrastruktur vor Ort ursächlich für die Engpässe.
    In den betroffenen Versorgungsgebieten wurden und werden erforderliche Anpassungen der Infrastruktur, wie beispielsweise Investitionen in zusätzliche Pumpenleistung, höhere Aufbereitungskapazitäten, größere Trinkwasserspeicher oder neue Verbindungsleitungen zu benachbarten Wasserversorgern geprüft, geplant und teilweise auch bereits umgesetzt. Dies erfolgt auf Ebene der Gemeinden, die gemäß § 38 Absatz 1 Landeswas- sergesetz für die Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung verantwortlich sind. Im Übrigen wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 14 (LT-Drs. 17/8021) Abschnitt VII. Klimafolgenanpassung in der Wasserwirtschaft und auf die Kleine Anfrage 4283 (LT-Drs. 17/10972) verwiesen.
  2. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über Gemeinden in NRW, die bereits in den vergangenen Jahren mit dem Problem der Trinkwasserknappheit konfrontiert waren? Welche Gemeinden werden innerhalb der nächsten Jahre voraussichtlich besonders von dem Problem betroffen sein?
    Die öffentliche Wasserversorgung ist Aufgabe der Gemeinden. Der Landesregierung liegt daher derzeit keine landesweite Auswertung zur angespannten Wasserversorgungssituationen einzelner Gemeinden vor. Es sind dem Ministerium jedoch Versorgungsengpässe auf Grund überlasteter Versorgungsinfrastrukturen in den letzten drei Jahren bekannt, wie beispielsweise im Sommer 2020 in vereinzelten Gemeinden der Landkreise Gütersloh, Lippe, Minden-Lübbecke, Borken und Euskirchen. Dort wurden verschiedene Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Trinkwasserversorgung ergriffen (z.B. Untersagung der Bewässerung von Grün- und Gartenflächen).
    Die Landesregierung ist bestrebt den Bewirtschaftungsbehörden für die Erfüllung ihrer Aufgaben geeignete Daten zur Verfügung zu stellen. So liegt eine flächendeckende Ermittlung und Darstellung des verfügbaren Grundwasserdargebotes für NRW vor.
    Eine abschließende Aussage, welche Gebiete in NRW besonders betroffen sind und sein werden, ist zurzeit noch nicht möglich und wird weiter untersucht. Generell lässt sich folgendes sagen: Die Entwicklung der letzten beiden Jahrzehnte ist eindeutig und wird durch die aktuelle klimatische Entwicklung erkennbar geprägt. In fast allen Großlandschaften bzw. Regionen zeichnen sich Einzeljahre ab, in denen die Grundwasserneubildung besonders gering war (z.B. 1996, 2009, 2012, 2017/2018). Insgesamt bewegt sich die Grundwasserneubildungshöhe in den letzten 30 Jahren erkennbar nach unten.
    Nach einer neuen Prognose zur künftigen Entwicklung des Grundwasserdargebots (im Zuge des Klimawandels) ist allerdings zu erwarten, dass auf mehrjährige Phasen mit unterdurchschnittlicher Grundwasserneubildung auch feuchtere Dekaden mit einem überdurchschnittlichen Grundwasserneubildungsniveau folgen können. (…) Hydrometeorologisch befindet sich NRW in einer Übergangszone, in der eine Zunahme der Winterniederschläge die Wirkung der Erwärmung auf die Grundwasserneubildung wahrscheinlich kompensiert. Vor dem Hintergrund eines erwartbar zukünftig erhöhten Wasserbedarfes und damit verbundenen höheren Entnahmen ist dies kein Anlass zur Entwarnung.
  1. Verfügt die Landesregierung über Kenntnisse, wonach die Notwasserversorgung i.S.d. des Wassersicherstellungsgesetzes in Gemeinden des Landes NRW nicht gegeben ist? In welchen Regionen und Kommunen in NRW ist dies der Fall und wie wird dort ggf. die Wasserversorgung sichergestellt?
    Bei einem Ausfall der öffentlichen Wasserversorgung im Not- und Katastrophenfall kann auf die Notwasserversorgung zurückgegriffen werden, die den lebensnotwendigen Was- serbedarf deckt. Auf Basis des Wassersicherstellungsgesetzes (WasSiG) des Bundes aus dem Jahr 1965 stehen im Notfall landesweit mehr als 700 Trinkwassernotbrunnen zur Verfügung. Dazu kommen Quellfassungen, Verbundleitungen sowie Ressourcen zur mobilen Verteilung. Die Systeme der Notwasserversorgung werden regelmäßig geprüft und bei Bedarf erneuert. Zur Desinfektion des Notwassers werden an 30 Standorten in NRW mehrere Millionen Chlortabletten gelagert und können im Bedarfsfall kurzfristig verteilt werden.
    Gemäß Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) Anlage II Ziffer 20.3 obliegt der Vollzug der Aufgaben des Wassersicherstellungsgesetzes (WasSiG) in NRW den Bezirksregierungen. Mit den zusätzlich bereitgestellten Haushaltsmittel der Bundesregierung aus dem Konjunkturpaket 2020 /2021 werden aktuell mehrere Maßnahmen zur Härtung der öffentlichen Wasserversorgung in Nordrhein-Westfalen mit 50 % finanziert. Auch wenn, z.B. aus geologischen Gründen, keine Trinkwassernotbrunnen in verschiedenen Regionen vorhanden sind, besteht die Möglichkeit mit Hilfe von Trinkwassertransportfahrzeugen die betroffenen Gemeinden ausreichend mit Trinkwasser zu versorgen. Unabhängig von einer Trinkwassernotversorgung bleibt es ein wesentliches Ziel der Landesregierung, die öffentliche Wasserversorgung langfristig sicherzustellen, um auf eine Notwasserversorgung nach WasSiG möglichst nicht zurückgreifen zu müssen.
  2. Welche Planungen hat die Landesregierung zur Unterstützung der von Trinkwasserknappheit betroffenen Gemeinden in NRW? Gibt es Pläne, Verbundsysteme o- der anderweitige Sicherungsmaßnahmen unter Einbeziehung Dritter (z.B. benachbarter Wasserversorger oder anderweitige Systeme wie Kanäle) zu fördern?
    Der Ausbau und Erhalt der Versorgungs-Infrastruktur inklusive der Verbundsysteme ist erforderlich, um die Resilienz der Wasserversorgungswirtschaft gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels weiter zu erhöhen. Die Pflicht zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung liegt nach § 38 Absatz 1 Landeswassergesetz bei der jeweiligen Gemeinde als Aufgabe der Daseinsvorsorge. Mit den seit 2016 zu erstellenden kommu- nalen Wasserversorgungskonzepten hat Nordrhein-Westfalen das Bewusstsein der Ge- meinden für die öffentliche Wasserversorgung als Daseinsvorsorge in Teilen deutlich gestärkt (siehe auch Frage 5).
    Aufwendungen, die einer Gemeinde durch die Wahrnehmung ihrer Pflichten bezüglich der Daseinsvorsorge entstehen, können auf die Bürgerinnen und Bürger ihrer Gemeinde umgelegt werden (Kostendeckungsprinzip).
  3. Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus der systematischen Auswertung der Wasserversorgungskonzepte 2018? Liegt eine Evaluation dazu vor? Welche Schwerpunktdefizite haben sich daraus für die Versorgungssicherheit ergeben?
  4. Werden die nächsten Wasserversorgungskonzepte 2023 erstellt? Welche Schwerpunkte beabsichtigt die Landesregierung über die bisherige Themen hinaus zu setzen, die Bezug nehmen auf die Defizite aus 2018 insbesondere in Bezug auf die Versorgungssicherheit und auf den Klimawandel?
    Die Fragen 5 und 6 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Mit den Wasserversorgungskonzepten haben die Gemeinden ein effektives Planungswerkzeug für ihre öffentliche Wasserversorgung. Die intensive Befassung mit der Wasserversorgungssituation während der Konzepterstellung führte an vielen Stellen innerhalb der Gemeinden und bei den Versorgern zu einer Sensibilisierung für die Belange einer langfristig sicheren Wasserversorgung. Die hierfür notwendige erforderliche enge Zusammenarbeit zwischen Gemeinden, Wasserversorgern und Aufsichtsbehörden hat die Gesprächsbereitschaft sowie das gegenseitige Verständnis nochmals verbessert. Dadurch wurde eine effektive und zielführende Zusammenarbeit und ein zeitnaher Informationsaustausch begünstigt. Somit sind die Wasserversorgungskonzepte geeignete Mittel, die Wasserversorgungssituation im Land auf verschiedenen Ebenen positiv zu beeinflussen und langfristig zu sichern. Die Wiedervorlage der bis 2018 erstellten Wasserversorgungskonzepte ist für den 1.1.2024 vorgesehen. In 2021/ 22 wird das MULNV sie evaluieren und dazu eine Arbeitsgruppe mit den Wasserversorgern und deren Branchenverbänden, mit den kommunalen Spitzenverbänden sowie mit den Wasser- und Gesundheitsbehörden einberufen. Ziel der Evaluierung wird es sein, die Inhalte der Konzepte und die Abläufe bei deren Erstellung eingehend zu analysieren und zu bewerten. Darauf aufbauend werden die Anforderungen an die Wasserversorgungskonzepte überprüft und, soweit erforderlich, angepasst. In diesem Zusammenhang werden auch die bestehenden Arbeitshilfen bis Ende 2022 entsprechend überarbeitet. Dies soll den Gemeinden die Fortschreibung und den Bezirksregierungen die Überprüfung der Wasserversorgungskonzepte in 2023 erleichtern.
  1. Wie wird sich die Landesregierung in die Erarbeitung der Nationalen Wasserstrategie einbringen? Inwieweit wird das kürzlich novellierte Landeswassergesetz NRW davon betroffen sein?
    Mit dem Nationalen Wasserdialog hat sich die Bundesregierung in den Jahren 2018 bis 2020 der Herausforderung angenommen, Wege aufzuzeigen, wie ein nachhaltiger Umgang mit den Wasserressourcen sichergestellt werden kann. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) erarbeitet derzeit auf Basis der Ergebnisse des Nationalen Wasserdialogs eine „Nationale Wasserstrategie“, die am 8. Juni 2021 im Rahmen des 3. Nationalen Wasserforums vorgestellt werden soll.
    Das MULNV wird nach Vorstellung der nationalen Wasserstrategie prüfen, in welchen Bereichen ein Engagement zielführend und erfolgsversprechend ist. Eine enge Vermaschung mit der Konzeption langanhaltende Trockenheit und weiteren Landesprojekten wird angestrebt. Auswirkungen auf das Landeswassergesetz NRW sind derzeit nicht erkennbar.

Landes-Wasserstrategie, … einige Fragen bleiben….

Aus der Stellungnahme der Landesregierung ergeben sich meines Erachtens eine ganze Reihe von Fragen. Ich will angesichts der aktuellen Gegebenheit nur drei zum Nachdenken, vielleicht auch zum Handeln, an das Ende dieses Beitrages stellen:

  1. Die Landesregierung kennt offensichtlich die Grundwasserdargebotsentwicklung, unbekannt sind aber die Entnahmen – auch solche, die auf Wasserrechten basieren. Das wurde von Seiten des Ministeriums unlängst in einem Symposium eingeräumt. Warum setzt man in Düsseldorf den “Blindflug durch die Grundwasserleiter“ fort?
  2. Hoffentlich werden die Bürger mehr über die Wasserversorgungskonzepte der Kommunen in NRW erfahren. Meine Versuche, sie einsehen oder online abrufen zu können, scheiterten an vorgeblichen Schutzerfordernissen der darin enthaltenen Daten. Hier ist mehr Offenheit und Diskussionsbereitschaft der Kommunen gefragt. Bei vielen Bereichen der sozialen und technischen Infrastruktur ist ihr Wissen gefragt, warum nicht auch bei Trinkwasser?
  3. Das Thema Landes-Wasserstrategie wartet seit 2017 auf seine Fortsetzung, stattdessen liegt es in der Schublade. Das Thema “Spurenstoffe” hat dank einiger Akteure eine strategische Grundlage erhalten. Wann wird man sich in NRW mit einer ganzheitlichen Strategie für das Wasser auseinander setzen? Die (neue) Bundesregierung wird auf der Grundlage des Entwurfs der Nationalen Wasserstrategie mit den Ländern eine Finalisierung und Umsetzung angehen. Bis dahin wäre eine strategische Grundlage für NRW durchaus eine wichtige Orientierung und Diskussionsbasis. Womöglich ist es jetzt dafür zu spät. Erstaunlich eigentlich, dass die Verbände diese Aufgabe nicht eingefordert haben. Am 15. Mai 2022 sind in NRW Landtagswahlen. Angesichts dessen werden wir dann ganz sicher bald von einer “NRW-Wasserstrategie” hören….

Nachtrag 9.6., 15:45 Uhr:  Auf der heutigen Essener Tagung erklärte Ministerin Heinen-Esser „Wir brauchen als Vorsorge für den Klimawandel eine solche Wasserstrategie. Allerdings hätte ich mir gewünscht, dass der Plan noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird. Ich hoffe daher sehr, dass auch die neue Bundesregierung den Themen Wasser und Wasserversorgung eine hohe Priorität einräumt und den Plan zügig umsetzt.“ Recht hat sie!

Ich habe das Thema unlängst in einem Vortrag aufgegriffen.…

Quellen:

Beitragsfoto: von Gerd Altmann auf Pixabay

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