PFAS: Bundestags-Linke fordern umfassendes Verbot von „Ewigkeitschemikalien“

PFAS sind längst kein Nischenthema der Umweltpolitik mehr. Die sogenannten „Ewigkeitschemikalien“ tauchen inzwischen in Böden, Flüssen, Grundwasser, Lebensmitteln auf, um sind letztendlich auch im menschlichen Blut nachweisbar. Die Frage ist, wie wir dies noch eindämmen können. Die Bundestagsfraktion Die Linke macht einen Versuch mit ihrem Antrag im Bundestag und fordert deutlich schärfere Regeln – bis hin zu einem umfassenden Verbot von PFAS in Lebensmittelkontaktmaterialien und Pflanzenschutzmitteln.  

Erschreckend, wie lange es gedauert hat, bis sich unsere Gesellschaft der Frage zu zuwendet, wie wir mit Stoffen umgehen, die über Jahrzehnte in Umwelt und Wasserkreislauf verbleiben. Aber noch immer haben wir keine Antworten.

PFAS: praktisch unzerstörbar

PFAS steht für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen. Die Stoffgruppe umfasst mehr als 10.000 chemische Verbindungen. Verwendet werden sie unter anderem wegen ihrer wasser-, fett- und schmutzabweisenden Eigenschaften – etwa in Verpackungen, Beschichtungen oder Industrieprozessen. Das dürfte so weit allgemein bekannt sein.

Auch dass PFAS sich unter natürlichen Bedingungen kaum abbauen, ist nicht neu. Sie gelangen über Abwässer, Böden und Niederschläge in den Wasserkreislauf und reichern sich dort dauerhaft an. Aber der Weg in den menschlichen Körper ist viel direkter als man es sich vorstellen könnte. Das kritisiert der Antrag der Fraktion Die Linke.

Besonders kritisch sieht der Antrag PFAS in Lebensmittelverpackungen. Beschichtungen in To-Go-Bechern, Pizzakartons oder Antihaftpfannen könnten nachweislich in Lebensmittel übergehen. Gleichzeitig verweist der Antrag auf Studien, nach denen insbesondere der Konsum stark verpackter Fast-Food-Produkte mit höheren PFAS-Werten im Blut verbunden sei.  

Wasserwirtschaft gerät zunehmend unter Druck

Der Antrag wendet sich auch den PFAS-Gefahren und Belastungen der der Wasserwirtschaft zu. Für diese ist das Thema hochrelevant. PFAS gelten als extrem mobil und passieren häufig selbst konventionelle Wasseraufbereitungsanlagen. Die Folge: Wasserwerke müssen zusätzliche Reinigungsstufen installieren oder neue technische Verfahren einsetzen – mit erheblichen Kostenfolgen.  

Der Antrag verweist auf den Fall in Rastatt in Baden-Württemberg. Dort sind rund 1.100 Hektar landwirtschaftliche Flächen mit PFAS belastet. Die Reinigung des Trinkwassers führe bereits heute zu spürbaren Preissteigerungen. Teilweise mache die PFAS-Aufbereitung schon ein Drittel des Trinkwasserpreises aus.  

Damit rückt Die Linke eine zentrale politische Frage in den Mittelpunkt: Wer bezahlt künftig die Folgen der PFAS-Belastung? Nicht überall dürfte die Sachlage so klar sein wie in Baden-Württemberg, wo der Verursacher der PFAS-Belastung des Grundwassers vom Gericht schuldig gesprochen worden ist.

Verursacherprinzip statt steigender Wasserpreise

Die Linke kritisiert, dass die Kosten derzeit häufig bei Kommunen, Wasserversorgern und letztlich bei Verbrauchern landen. Das widerspreche dem Verursacherprinzip. Stattdessen fordert der Antrag einen industrie-finanzierten Entschädigungsfonds, aus dem sowohl betroffene Landwirtschaftsbetriebe als auch kommunale Wasserversorger unterstützt werden sollen.  

Außerdem sollen sämtliche Kosten für Sanierung, Monitoring und Wasseraufbereitung vollständig den Verursachern angelastet werden. Eine Umlage auf Wassergebühren oder Steuermittel solle ausgeschlossen werden.  

Die Debatte erinnert damit zunehmend an die Diskussionen rund um die Kommunalabwasserrichtlinie und das „Polluter Pays Principle“: Wer Schadstoffe in den Wasserkreislauf einträgt, soll auch für deren Entfernung bezahlen.

Kritik an bisheriger Regulierung

Ein weiterer Schwerpunkt des Antrags ist die Kritik an der bisherigen EU-Regulierung. Bislang werden meist einzelne PFAS-Verbindungen beschränkt. Aus Sicht der Antragsteller reicht das nicht aus, weil Unternehmen häufig auf chemisch ähnliche Ersatzstoffe ausweichen können.  

Deshalb fordert die Linke ein gruppenbasiertes Verbot aller PFAS in bestimmten Anwendungen. Der Antrag verweist dabei auf Einschätzungen der Europäischen Chemikalienagentur ECHA, wonach eine umfassende Regulierung einen Großteil der PFAS-Emissionen verhindern könnte.  

Trinkwasser als Grundrecht

Bemerkenswert ist auch eine weitergehende Forderung: Das Recht auf sauberes und bezahlbares Trinkwasser soll im Grundgesetz verankert werden – angelehnt an die UN-Resolution zum Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung.  

Damit verbindet der Antrag Umweltpolitik direkt mit sozialer Daseinsvorsorge. Denn je stärker die Kosten der Wasseraufbereitung steigen, desto stärker stellt sich auch die Frage nach bezahlbaren Wasserpreisen und der langfristigen Finanzierung kommunaler Infrastruktur.

Eine Debatte, die gerade erst beginnt

Der Antrag zeigt, wie eng Wasserpolitik, Chemikalienrecht, Landwirtschaft und Verbraucherschutz inzwischen miteinander verflochten sind. PFAS gelten vielen Fachleuten als eines der großen Umwelt- und Infrastrukturthemen der kommenden Jahrzehnte. Die Linke greift in ihrem Antrag jene Bedrohung auf, die für die Menschen unmittelbar wirkt: die Lebensmittel. Eine Studie hatte vor einigen Wochen aufgezeigt, wie stark die Kontamination unserer Lebensmittel mit PFAS bereits fortgeschritten ist.

Der Hydrologe Prof. Dr. Peter Grathwohl von der Uni Tübingen brachte es in einem Impulsvortrag zur PFAS-Thematik auf einer Tagung der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) in Berlin kürzlich auf den Punkt, in dem er auf das globale Verbot von Fluor-Chlor-Kohlenwasserstoffen (FCKW) von 1987 verwies: „Regulierung geht! Wenn man sie will, dann geht das.“

Quellen und Weiterführendes

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