Fördermittel für die Schwammstadt – „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“

Der gepflasterte Vorplatz des Berliner Stadtschlosses - ein schlechtes Beispiel für die "Schwammstadt Berlin" (Foto: Siegfried Gendries)
Der gepflasterte Vorplatz des Berliner Stadtschlosses - ein schlechtes Beispiel für die "Schwammstadt Berlin" (Foto: Siegfried Gendries)

Viel ist derzeit von der „Schwammstadt“ zu hören. Kommunen, die sich eine blaugrüne Infrastruktur schaffen wollen, stoßen schnell an die Frage der Finanzierung. Dabei hilft jetzt das Bundesprogramm zur „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“. 200 Millionen Euro stellt der Bund zur Verfügung.

Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel

Das Bundesprogramm liefert einen Beitrag zur klimagerechten Stadtentwicklung durch eine gezielte Entwicklung der grünblauen Infrastruktur. Insbesondere Parks und Gärten sind vom Klimawandel bedroht. Durch die zunehmenden klimatischen Veränderungen treffen hier gesellschaftliche und ökologische Herausforderungen aufeinander, die einer neuen, integrierten Herangehensweise und Erprobung bedürfen.

Förderfähige Maßnahmen

Förderfähig sind vegetabile und bauliche Investitionen sowie investitionsvorbereitende und projektbegleitende Maßnahmen insbesondere in städtischen Grün- und Freiräumen sowie in kulturhistorisch bedeutsamen großflächigen Parks und Gärten, die diese in ihrer Vitalität und Funktionsvielfalt erhalten und weiterentwickeln. Bezogen auf die Leistungen der Klimaan- passung und des natürlichen Klimaschutzes sollen die Investitionen zur Bewältigung stadtkli- matischer Defizite (Hitzeinseln, hochwasser- und überflutungsgefährdete Gebiete) beitragen und dabei vorhandene natürliche Kohlenstoffsenken bewahren und neue entwickeln. Eine öffentliche, möglichst barrierefreie Zugänglichkeit ist eine wesentliche Voraussetzung.

Die einzureichenden Projekte sollten einerseits die großen Herausforderungen deutlich machen, vor denen Parks, Gärten und sonstige Grünanlagen in Deutschland derzeit durch die klimatischen Veränderungen stehen (insbesondere Vitalität, Resilienz und Bestandserhalt angesichts zunehmender Extremwetterlagen einhergehend z.B. mit Trockenheit, Hitze, Stark- regen und Stürmen). Andererseits sollen sie mit beispielgebenden und zukunftsweisenden Investitionen naturbasierte Lösungen zur Treibhausgasminderung, zur Temperatur- oder Wasserregulierung (Hitze- und Überflutungsvorsorge) aufzeigen. Dabei sind durch eine integrierte Planung und Entwicklung sowie eine naturnahe, biodiverse, multifunktionale Gestaltung auch die vielfältigen weiteren Anforderungen an Grün- und Freiräume zu beach- ten. Dies betrifft beispielsweise die hohe Bedeutung der Grün- und Freiräume zur Gesund- heitsvorsorge, als sozialer Begegnungsort, als Biotopverbund und für nachhaltige Mobilität. Auch investive Maßnahmen zur Weiterentwicklung der grün-blauen Infrastruktur, die – etwa im Rahmen von Hitzeaktionsplänen – der Hitzeminderung dienen, können hier relevant sein.
Gefördert werden anspruchsvolle Erhaltungs- und Entwicklungsvorhaben, hierzu zählen u. a.

  • die Vernetzung bestehender Grün- und Freiräume (Regenwasserrückhalt, Kalt- und Frischluftversorgung, Biotopverbund, Wegeverbindungen),
  • großräumige (kulturhistorisch) bedeutsame Parkanlagen,
  • die gezielte Ergänzung mit wohnortnahen Freiräumen in klimatisch defizitären Stadträumen (Klimaoasen),
  • großräumige Projekte, die graue Infrastruktur in grünblaue umwandeln (Verkehrsräume, Stadtplätze, Brachflächen, Quartiere),
  • die Umsetzung von Schwammstadtkonzepten zur Erhöhung des Regenwasserrückhalts, der Verdunstungsleistung, der Grundwasserneubildung und der Wasserverfügbarkeit auch unter Nutzung von Grauwasser.

Soweit möglich, ist die Einbindung des Projekts in lokale Klimaschutz- und Klimaanpassungsstrategien darzustellen. Innerhalb des haushaltsrechtlichen Verpflichtungsrahmens (2023–2026) sind auch mehrjährige Maßnahmen förderfähig.

Förderfähig sind grundsätzlich auch Objekte, die im Eigentum privater Dritter stehen sowie Projekte mehrerer Antragsteller.

Die Fördermaßnahmen müssen klar definiert sein, d.h. sie müssen in Abgrenzung zu anderen Maßnahmen im Umfeld einzeln betrachtet werden können. Die Förderung entsprechender Bauabschnitte ist zulässig.

Mit der Umsetzung und der Begleitung des Programms hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) beauftragt.

Die Kommunen sind aufgerufen, ihre Projektskizze über das Förderportal des Bundes easy-Online ab dem 15. Juni und bis zum 15. September 2023 online einzureichen. 

Projektskizzenformular/KlimaRäume

Details können dem Projektaufruf entnommen werden:

Projektaufruf (PDF, 205 KB, Datei ist barrierefrei/ barrierearm)

weitere Dokumente:

Projektaufruf – Merkblatt (PDF, 495 KB, Datei ist barrierefrei/ barrierearm)

Orientierungshilfe und Begriffserläuterungen des EU-Beihilferechts (PDF, 340 KB, Datei ist barrierefrei/ barrierearm)

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