Müssen sich die Wasserversorger auf eine neue Kundenkommunikation einstellen? Sollen Verbraucher mitbestimmen können, wenn es um Managemententscheidungen oder gar Wasserpreise geht? Die Europäische Kommission prüft bei der Revision der Trinkwasserrichtlinie auch die Ergänzung um Verbraucherinformationen. Mit dabei Vorschläge für Kundenbeiräte. Im Auftrag der EU-Kommission hat das niederländische Beratungsinstitut Ecorys in einem Gutachten vorgeschlagen, die Trinkwasserrichtlinie um verpflichtende Verbraucherinformationen zu Preisen, Leistungen, Trinkwasserqualitäten der Kunden sowie Benchmarking zu erweitern. Auslöser des Prozesses war zum ganz wesentlichen Teil die Kampagne Right2Water, die eine deutlich mehr Transparenz zum Trinkwasser gefordert hatte. Schon 2014 hatte die EU-Kommission eine Transparenz-Initiative angekündigt.
Vorausgegangen war eine Online-Befragung von Experten, Interessenvertretern, Forschungsinstituten, Universitäten und anderen Einrichtungen mit Erfahrungen in der Wasserökonomie. Mit der Befragung, die von Januar bis März diesen Jahres stattfand, zielte die EU auf eine Einschätzung und wissenschaftliche Belege der ökonomischen Vor- und Nachteile verschiedener Stoßrichtungen der EU-Wasserpolitik ab. Sicher unbestritten und dennoch Gegenstand der Studie sind die Fragen, wie die ökonomischen Vorteile und die Wohlfahrt mit einer effizienteren Wassernutzung in Europa erhöht werden können.
Eine ganze Reihe von Vorschlägen waren aber schon im Vorfeld in Expertenhearings im Herbst 2015 gesammelt worden. Neben Preisinformationen wird auch weiterer Informationsbedarf beim Parameter Wasserhärte und der Trinkwasser-Qualität in den Hausinstallationen gesehen. Aus England soll der Vorschlag stammen, dass ein Verbrauchervertreter Managemententscheidungen der Wasserversorger begleiten soll. Tatsächlich gibt es im englischen Regulierungssystem einen Kundenbeirat, den Consumer Council for Water (CCWater), bei dem sich Kunden zentral beschweren können. Die Empfehlungen des Councils fliessen auch in den Entscheidungen der Regulierungsbehörde OFWAT ein. Angesichts einer offenkundig zunehmenden Zufriedenheit, dürfte dem Instrument ein gewisser Erfolg zugesprochen werden, aber die Werte liegen (soweit Vergleichbarkeit unterstellt werden darf) deutlich unter hiesigen Zufriedenheitswerten. Für politische Diskussionen ist also gesorgt. Hoffen wir nur, dass deutsche Vertreter auch aktiv mitwirken können.
Ende Mai 2016 will Ecorys die endgültige Fassung der Studie der Kommission vorstellen.
Der BDEW hat bereits auf die Vorschläge reagiert und fordert eine Beibehaltung der gesundheits- und trinkwasserpolitischen Ziele der Trinkwasserrichtlinie. Zwar unterstützt der Branchenverband mehr Transparenz durch Information der Verbraucher, er spricht sich jedoch gegen eine verpflichtende EU-Tarif- und Preispolitik und eine Kompetenzverlagerung zu Lasten der Wasserversorger aus.
Soviel scheint schon jetzt sicher zu sein: die Kommunikationsanforderungen an die Wasserversorger in Bezug auf Aktualität, Verständlichkeit und Umfang von Preis- und Qualitätsinformationen werden steigen. In einem der kommenden Beiträge werde ich die Ergebnisse einer Untersuchung zum Kommunikationsverhalten von Wasserversorgern und Stadtwerken in NRW vorstellen.
Hallo Herr Gendries, die Europäische Kommission neigt dazu, alle Aktivitäten, die sie in Bezug auf Trinkwasser entfaltet, auf unsere Europäische Bürgerinitiative (EBI) „Wasser ist Menschenrecht“ right2water zu beziehen. Es geht ihr dabei darum, ihr fehlendes Handeln bezüglich des Menschenrechts zu kaschieren. Tatsächlich hat die Revision der Trinkwasserrichtlinie nichts mit der EBI zu tun. Die Transparenz, die wir gefordert haben, bezog sich auf die Finanzströme in privaten Wasserwirtschaftsunternehmen. Dem verweigert sich aber die KOM und das ist auch nicht Gegenstand der Studie.