Bund der Steuerzahler NRW vergleicht Wasserpreise und fordert mehr Kontrolle

2,79 Euro kostet ein Kubikmeter Frischwasser durchschnittlich in den größeren Städten in Nordrhein-Westfalen. Zu diesem Ergebnis ist der Bund der Steuerzahler (BdSt) NRW in seinem soeben veröffentlichten Trinkwasserentgelt-Vergleich NRW gelangt. Dazu hat er die Entgelte in Städten mit mehr als 60.000 Einwohnern untersucht und anhand von Wohngebäuden und Haushaltsstypen miteinander verglichen. Dabei zeigt der Interessenverband einige Auffälligkeiten auf und fordert eine stärkere Wasserpreiskontrolle.

Natürlich dürfen die TOPs und FLOPs nicht fehlen. So erklärt der BdSt: „Für Einfamilienhäuser ist es besonders teuer in Essen (plus 29 Prozent), Hagen (plus 25 Prozent), Remscheid (plus 24 Prozent) und Dortmund (plus 23 Prozent). Am preiswertesten duscht man in Lippstadt. Haushalte in Vierfamilienhäusern bezahlen 38 Prozent, Haushalte in Einfamilienhäusern 30 Prozent unter dem Durchschnitt. Der Grund liegt im moderaten Verbrauchspreis in Höhe von einem Euro je Kubikmeter Wasser. Beim Einfamilienhaus ist auch Detmold hervorzuheben, dessen Bewohner 29 Prozent weniger bezahlen als der Durchschnitt.“ Diese Darstellungen sind von anderen Wasserpreisvergleichen bestens bekannt.

Haushalt im Einfamilienhaus zahlt deutlich mehr für den Kubikmeter Wasser als im Mehrfamilienhaus 

Der BdSt geht aber weiter und hat sich mit den Entgeltstrukturen befasst. Unterschiede bei den Entgelten und Durchschnittspreisen je Kubikmeter hat er zwischen den Kommunen und den Wohngebäudegrößen festgestellt. Letzteres liegt insbesondere in der Verteilung des Grundpreises, der sich vielerorts immer noch an der Zählergröße orientiert, begründet. Während nämlich der Haushalt in einem Einfamilienhaus den Grundpreis allein tragen muss, können sich die Haushalte in einem Mehrfamilienhauses den zumeist gleich hohen Grundpreis untereinander aufteilen. Trotz gleicher Leistung, nämlich der Vorhaltung eines Trinkwassersystems für einen Haushalt, zahlt das Einfamilienhaus beispielsweise zehnmal mehr als ein Haushalt in einem Zehnfamilienhaus. Der BdSt verdeutlicht dies mit einem „Preisvergleich“ wie folgt: „So bezahlt der Haushalt in einem Einfamilienhaus in Arnsberg einen Grundpreis in Höhe von 222,72 Euro brutto, in einem Vierfamilienhaus je Wohneinheit ein Viertel, also 55,68 Euro brutto. Die Folge ist, dass der Haushalt eines Einfamilienhauses pro Kubikmeter Frischwasser 2,96 Euro brutto bezahlt, während in einem Vierfamilienhaus nur 1,69 Euro brutto zu bezahlen ist. Je höher der Grundpreis, desto größer die Unterschiede. An dieser Stelle sei auf den Systempreis hingewiesen, den auch der BdSt aufgegriffen hat. Der Systempreis, der anstelle des Zählergrundpreises tritt, orientiert sich an der Anzahl der Wohneinheiten. Das in Mülheim an der Ruhr entwickelte und angewandte Systempreismodell der RWW berechnet für jeden Haushalt bzw. jede Wohneinheit einen eigenen Preis. Dieser wird mir zunehmender Größe der Wohngebäude immer geringer. Damit werden die Kosten verursachungsgerechter auf die angeschlossenen Haushalte verteilt. Entscheidend aber ist, dass die Grundpreisanteile höher sind, als bei vielen Zählerpreismodellen. Mittlerweile zahlen mehr als 2,5 Millionen Einwohner in NRW einen Systempreis. Jedes Jahr stellen neue Wasserversorger und Stadtwerke auf den Systempreis um. Irgendwann dürfte die Kritik des BdSt nicht mehr erforderlich sein.

Auszug aus dem Vergleich des BdSt NRW

Stadt Solingen mit bemerkenswerter Preiskommunikation 

In Solingen, so hat der BdSt festgestellt, „bezahlen die Bewohner keine Grundgebühr, sondern eine Verbrauchsgebühr in Höhe von 2,91 Euro pro Kubikmeter Frischwasser. Die Berechnung der Frischwassergebühr allein über den Verbrauch hat zur Folge, dass Frischwasser dort für Haushalte in Vierfamilienhäusern 41 Prozent teurer ist als der Durchschnitt der untersuchten Städte (2,07 Euro). Damit liegt die Klingenstadt an der Spitze. Kräftig langen“, so der BdSt, „auch die Nachbarstädte Remscheid (plus 34 Prozent) und Wuppertal (plus 31 Prozent) zu.“

Viel Wasserversorger haben ein Transparenzproblem mit ihren Trinkwasserentgelten. Sie versäumen es, ihren Kunden zu erklären, wie sich die Wasserpreise zusammen setzen und was ihre Höhe verursacht. Dabei liegen manche Gründe auch auf der Hand. Wer das Bergische Land im Süden des Ruhrgebiets kennt, der kann einschätzen, welche Aufwendungen getätigt werden müssen, damit das Trinkwasser die topographischen Herausforderungen bewältigen kann. Eigentlich könnte man dies den Kunden erklären. Dennoch macht es sich der kommunale Eigenbetrieb der im Bergischen gelegenen Stadt Solingen bemerkenswert einfach. „Sauberes Trinkwasser gibt es nicht umsonst!“ lautet die alleinige Erläuterung zu den Trinkwasserentgelten, die in der Stadt verlangt werden. Alles weitere darf der kommunalen Satzung entnommen werden.

Auszug aus der „Trinkwassergebühreninformation“ der Stadt Solingen (Abruf 18.12.2017)

Gesellschafter spielen eine entscheidende Rolle bei den Preisfestsetzungen 

Leider verfängt sich der BdSt, trotz aller ansonsten zu würdigenden Neutralität der Analyse, in gewohnten Mustern. Statt die Topografie, demographische Faktoren oder Investitions- und Modernisierungserfordernisse als Preiseinflussfaktoren heran zu ziehen, verweist der BdSt auf die Gesellschafterstruktur der Stadt- und Wasserwerke. Denn so der BdSt: „In vielen Fällen halten Investoren wie z.B. andere Städte, Stadtwerke oder Unternehmen wie innogy große Anteile. innogy ist im Wesentlichen ein börsennotiertes Unternehmen, hinter dem institutionelle Anleger zum Teil aus aller Welt stehen. Ohne Zweifel sind deren Gewinnerwartungen vom Wasserverbraucher zu bezahlen. Exemplarisch weisen wir auf das im vorliegenden Preisvergleich teuerste Unternehmen, die Stadtwerke Essen, hin. Diese gehören zu 51 Prozent mittelbar der Stadt Essen, zu 29 Prozent innogy und zu 20 Prozent der Thüga AG“. – Aber, ist das nicht gerade der Gegenbeweis? Da die Stadtwerke Essen mehrheitlich der Stadt Essen (mittelbar, weil dazwischen eine 100% Stadtbeteiligung steckt) gehören und werden die Gewinnerwartungen ganz sicher nicht ohne die voll umfängliche Zustimmung der Stadt beschlossen – vielleicht sogar auf deren Betreiben.

Mehr Preistransparenz und -Preiskommunikation gefragt.

In seinem Schlusswort wird der BdSt sehr deutlich und fordert mehr Transparenz: „Die Kalkulation der Wasserpreise ist völlig intransparent. Handelt es sich um Marktpreise oder Selbstkostenpreise? Hier sind auch die Behörden bzw. die staatliche Preisaufsicht gefragt.“ Vielleicht sollten wir damit beginnen, den Versorgen die Forderung anzutragen, besser über ihre Preise und die Preisbestimmungsfaktoren zu kommunizieren. Es darf durchaus bezweifelt werden, ob eine umfängliche Preiskontrolle oder gar Regulierung Sinn macht. Die Landeskartellbehörde NRW und Regulierungsexperten haben dies bekanntlich auf der Mülheimer Tagung im vergangenen Jahr verneint.

Die Kunden sollten ihre Versorger fragen und Informationen fordern, wenn zu wenig mitgeteilt wird. Wie Internetanalysen der Preiskommunikation von Wasserversorgern gezeigt haben, sind es gerade die kommunalen Versorger, die sich auf Gebührensatzungen beschränken. „Mehr Transparenz und Kommunikation, statt mehr Kontrolle und Regulierung“, müsste die Forderung lauten!

Hier geht es zur Presseinformation und den Tabellen des BdSt

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