Nach der Flut: Erste-Hilfe-Maßnahmen für Trinkwasser-Installationen in Gebäuden

Wenn die Überflutung zurückgeht, beginnen die Aufräumarbeiten und Schadensbeseitigungen. Besondere Vorsicht gilt dann den Trinkwasserinstallation in überfluteten Gebäuden. Dort besteht ein erhöhtes Risiko. So können gesundheitsgefährdende Keime eindringen, Funktionsschäden auftreten und Korrosionen an den Rohrleitungen entstehen. Darauf verweist der DVQST und gibt in seinem Merkblatt „Erste-Hilfe-Maßnahmen für Trinkwasser-Installationen in Gebäuden“ wertvolle Tipps für Betroffene und Sachverständige.

Im DVQST (Deutscher Verein der qualifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene e.V.) setzen sich Trinkwasserexperten dafür ein, dass Hygiene in Trinkwasser-Installationen stärker in den Fokus der Fachwelt und der Öffentlichkeit rücken. Dabei informieren sie über Maßnahmen in Schadensfällen und tragen mit sachkundiger Aufklärung zur Prävention und Risikovorsorge bei. Ein wichtiges Thema, immerhin geht es um Trinkwasser.

Angesichts der Überschwemmungen, von denen auch Gebäude und deren Trinkwasserinstallationen betroffen sind, haben sie ein Merkblatt herausgegeben. Dieses soll den Geschädigten Hilfestellung bei der Sicherung ihrer Anlagen und Qualitätssicherung bei der Wiederinbetriebnahme der Trinkwasserinstallationen geben soll. Zugleich soll es dazu beitragen, teure Folgeschäden zu vermeiden und es gibt begutachtenden Sachverständigen Hinweise auf zu beachtende Aspekte.

Der Download ist kostenfrei! Auf Anfrage stellt der DVQST auch gedruckte Blätter zur Verteilung bereit.

Sofort-Maßnahmen unmittelbar nach dem Schadenseintritt

Bereits während der ersten Aufräumarbeiten sollten folgende Erste-Hilfe-Maßnahmen durchgeführt werden, um teure Folgeschäden zu vermeiden:

  • Falls nicht ohnehin bereits geschehen, sollte die Hauptwasserversorgung abgedreht werden. So vermeidet man mögliche weitere Schmutzeintragungen in das Gebäude aus der ebenfalls verunreinigten öffentlichen Wasserversorgung.
  • Durchnässte Dämmungen von den Rohrleitungen entfernen. Auch Warmwasserspeicher haben eine entsprechende Dämmung, die durchnässt sein könnte. Das Gleiche gilt auch für Nicht-Trinkwasseranlagen aus C-Stahl (Heizung) o.ä.
  • Äußerlich verschmutzte Leitungen und Einbauteile sollten so bald als möglich mit klarem Trinkwasser gereinigt und getrocknet werden, um Kontaminationen und Korrosion zu verhindern.

Bei Hochwasser und Überflutungen werden Häuser oft metertief unter Wasser und Schlamm gesetzt. Neben materiellen Schäden an Gebäuden und Einrichtungen besteht nun ein erhöhtes Risiko, dass in die Trinkwasser-Installation von Gebäuden gesundheitsgefährdende Keime eindringen, Funktionsschäden entstehen und die Korrosionsgefahr an den Rohrleitungen nicht nur innerhalb sondern auch von außen her steigt.

Wenn im eigenen Haus oder Keller kein oder nur geringer Wassereinbruch stattfand

  • Selbst wenn im eigenen Keller kein Wasser stand oder eine vermeintlich nur geringfügige Beschädigung stattgefunden hat, so ist das Risiko einer Kontamination mit Keimen enorm hoch, z.B. durch die meist ebenfalls beeinträchtigte öffentliche Wasserversorgung.
  • Auch bei geringfügigem baulichem Schaden sollte die Installation auf Schäden inspiziert und alles sorgsam dokumentiert werden.
  • Nach Wiederherstellung der öffentlichen Wasserversorgung sollte zunächst die Zuleitung in das Gebāude (also vor dem Wasserzähler) intensiv gespült werden.
  • Aufgrund starker Schmutzeintragung aus der öffentlichen Versorgung kann es sinnvoll sein, den Filter am Hauswassereingang auszutauschen (Anm: dieser befindet sich in der Nähe des Wasserzählers im Hausanschlussraum).
  • Im Anschluss daran sollte die gesamte Trinkwasser-Installation im Gebäude intensiv gespült werden. Dazu öffnet man – je nach Größe des Gebäudes – mehrere Entnahmestellen gleichzeitig und lässt diese einige Minuten laufen. Zuerst die Warmwasserseite, danach die Kaltwasserseite.
So darf ein Wasserfilter am Hausanschluss auf gar keinen Fall aussehen (Foto: Gendries)

Weitere Hinweise u.a. zur Schadensfeststellung finden Betroffene und Interessierte im kostenlosen Merkblatt des DVQST.

Beitragsfoto von LucyKaef auf Pixabay

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