NRW-Benchmarking bundesweit Spitze! Landeswassergesetz keine Firewall gegen Kartellbehörde.

Das ist ein Rekordergebnis: 110 Teilnehmer am Wasserbenchmarking NRW. Das ist das Projekt mit der höchsten Beteiligungsquote unter den Landesprojekten. Bei der gestrigen Abschlussveranstaltung der 8. Projektrunde sparte Gerhard Odenkirchen aus Sicht der Landesregierung auch nicht mit Lob und äußerte sich anerkennend über die Wasserversorger in NRW. Moderatorin Judith Schulte-Loh führte gleichermaßen sachkundig wie journalistisch hartnäckig durch das inoffizielle NRW-Branchentreffen im Hause Rödl & Partner, die als Dienstleister das Benchmarking begleiten. Mit fast 60 Gästen war die Veranstaltung wieder einmal gut besucht.

Wieder gut besucht. Die NRW-Wasserexperten.
Wieder gut besucht. Die NRW-Wasserexperten.

Die Wasserversorgungsinfrastruktur darf nicht wie die Leverkusener Brücke enden

Auch andere Zahl verdeutlicht den Erfolg: 65/7. Zweidrittel der Unternehmen sind Dauerwiederholer der ersten Stunde, das heißt seit dem Start immer dabei. Und der war nicht einfach, daran kann auch ich mich noch gut erinnern. Diese Geburtsschwierigkeiten betonte auch Odenkirchen „Anfangs sahen im Benchmarking viele nur eine Plattform der Großen, um kleine Wasserversorger zu übernehmen. Heute sind wir von solch einem Akzeptanzproblem weit entfernt. Er rief daher auch die kleinen Unternehmen auch, sich noch stärker zu beteiligen.“

Odenkirchen brachte aber auch eine Sorge zum Ausdruck – und damit stand er wie so oft – im Einklang mit der Landeskartellbehörde: „Die Netzerneuerungsrate und die InvestitionBildschirmfoto 2016-06-03 um 15.17.50en bewegen sich seit drei Jahren auf ein zunehmend geringeres Niveau.“ Die Rohrnetze müssten weit über 100 Jahre halten, um die Erneuerungsrate zu rechtfertigen. Da laufe etwas in die falsche Richtung. Er appellierte daher an die Anteilseigner der Wasserversorger, bei den Ausschüttungen mehr Zurückhaltung zu üben und die Infrastruktur nicht kurzfristiger Gewinnausschüttung zu opfern. Projektleiter Jörg Schielein Rödl & Partner) belegte die Ausführungen mit Zahlen und Fakten. Mit 0,74 % sei die Netzerneuerungsrate so gering, dass die Rohre nach 134 Jahren einmal „runderneuert“ seien. Zwar kann man 6,3 Schäden je 100 Kilometer Netzlänge noch einen guten Allgemeinzustand erkennen, aber es gibt auch Versorger mit 20 Schäden. Die Frage,

Moderatorin Judith Schulte-Loh und Gerhard Odenkirchen (Umweltministerium)
Moderatorin Judith Schulte-Loh und Gerhard Odenkirchen

inwieweit gerade diese Versorger auch mit ihren „billigen“ Wasserpreisen „prahlen“ blieb von vielen unausgesprochen. Dass Benchmarking „wirkt“ konnte Schielein zwar mit vielen Zahlen belegen, die Effizienz der Versorger wird aber deutlich, wenn man sieht, dass sich die Gesamtkosten trotz gesunkener Wasserabgabe bei den Dauerteilnehmern seit 2008 deutlich unterhalb der Inflationsrate entwickelt hat. Der Kostendeckungsgrad, der dauerhaft mindestens die 100-Prozent-Marke erreichen sollte, um einen Substanzverzehr zu vermeiden, liegt mit 112 Prozent auf vergleichsweise beruhigendem Niveau, aber das kann sich schnell ändern. Anhand der Gruppe der Mehrfachwiederholter schlussfolgern die Experten, dass die NRW-Versorger überwiegend nachhaltige Wasserentgelte erheben. Mit dem Ziel nachhaltiger und nachfragerobuster Entgelte, verwenden immer mehr Wasserversorger die Anzahl der angeschlossenen Wohneinheiten als Bemessungseinheit für den Grund- oder Systempreis. Zwar dominiert auch in NRW die rein zählerbasierte Grundpreisbemessung, aber bereits 18 Prozent der teilnehmenden Versorger berechnen zumindest teilweise den Grundpreis auf Basis der angeschlossenen Wohneinheiten. „Für die Zukunft ist zu erwarten, dass der Anteil weiter steigen wird“, ist im Abschlussbericht zu lesen (Link siehe unten).

Landeswassergesetz keine Firewall gegen die Kartellbehörde

Für Aufmerksamkeit sorgte der Abteilungsleiter aus dem Umweltministerium Gerhard Odenkirchen auch mit seiner Ankündigung, dass die Novelle des nordrhein-westfälischen Landeswassergesetzes (LWG) noch vor der Sommerpause die parlamentarischen Hürden nehmen könnte. Aber auch das LWG könnte Geburtsschwierigkeiten haben. Odenkirchen stellte in seinem Vortrag die „Highlights“ des Gesetzes vor und betonte die große Bedeutung insbesondere der darin enthaltenen verpflichtenden kommunalen Wasserversorgungskonzepte und die Wasserschutzgebiets-Verordnung. „Ich habe mich schon immer gewundert, dass es zwar in jeder Kommune ein Abwasserbeseitigungskonzept gibt, aber nichts Vergleichbares für Trinkwasser“, umschrieb er die Zielsetzung des Gesetzgebers. „Die Kommunen haben zwar gesetzlich die Verpflichtung (gem. Paragraph 50 Wasserhaushaltsgesetz), sich um die Wasserversorgungssicherheit zu kümmern, viele verlassen sich aber einfach auf ihren Wasserversorger. „Wir brauchen aber eine Verbindlichkeit und Planungssicherheit für die Kommunen“. Damit erntete er Zuspruch. „Gerade für Wasserversorger die sich in der kartellrechtlichen Rechtfertigung ihrer zu hoch erscheinenden Wasserpreise befinden, könne ein solches Wasserversorgungskonzept große Bedeutung erlangen,“ erklärte Rainer Roggatz aus Wuppertal. Odenkirchen weiter „Aber wir brauchen keine Firewall gegen die Kartellbehörde.“ Das bestätigte auch die NRW-Kartellreferentin Gabriele Krater, die versicherte, dass keine auf gesetzlicher Grundlage umgesetzte Maßnahme von ihr in der Preisrechtfertigung angezweifelt werde. Zwar bezog sich dieses Zusicherung auf die Frage der Kosten der Wasserversorgungskonzepte, die mit 2.300 Euro durchschnittlich auch aus Sicht von Schulte-Loh sehr günstig angesetzt worden seien, aber auch hier werden die Wasserversorger sicher das Gros der Leistungen erbringen und die Kommunen auch in Zukunft bei der Versorgungssicherheit und Rechtssicherheit unterstützen. Gabriele Krater brachte es auf den Punkt: „Man kann sich nicht hinter dem Wasserversorger verschanzen, der Bürgermeister muss sich Gedanken machen, wie die Wasserversorgung gesichert wird.“ Aber es bleibt nicht mehr viel Zeit. Bis 2018 haben die Kommunen Gelegenheit, ihren Bezirksregierungen die Konzepte vorzulegen. Deren Überforderung voraussagte nicht nur die Moderatorin Schulte-Loh. Auf meine Frage, wer von den anwesenden WasserwerkerInnen schon von der eigenen Kommune angesprochen worden sei um zu unterstützen, blieben alle Hände unten. Es dürfte also hektisch werden.

Mit rechtssicheren Wasserkonzessionsverträgen in die Prüfung der Europäischen Kommission 

Gabriele Krater nutzte die Gelegenheit der gestrigen Veranstaltung, die Wasserversorger für die Aktivitäten der EU-Kommission im Zusammenhang mit der Bereichsausnahme Wasser bei der EU-Dienstleistungskonzessionsrichtlinie zu rüsten. Für 2019 haben die Brüsseler Wettbewerbsschützer eine Überprüfung angekündigt, nachdem sie von der deutschen Wasserwirtschaft und der Bürgerinitiative right2water ausgebremst worden war. Krater stellte in ihrem Vortrag den Katalog „Häufig gestellte Fragen zu dem Verfahren, dem Abschluss und der Freistellung von Wasserkonzessionsverträgen“ dar. Hierzu wird in Lebensraumwasser in Kürze ein gesonderter Beitrag zu lesen sein.

Das nächste Projekt ist gestartet 

Da das Ende eines Projektes stets der Beginn des nächsten ist, wurden die Teilnehmer und die VertreterInnen der interessierten Neueinsteiger aufgerufen, sich für die nächste Runde anzumelden. Tobias Grau, Finanzchef der Stadtwerke Essen, stellte in seinem Beitrag aus Sicht eines Praktikers und Unternehmens der ersten Stunde beim Benchmarking die überzeugenden Vorteile für die Unternehmenssteuerung und Effizienzsteigerung dar. Benchmarking wirkt. Daher kündigte er für die Stadtwerke Essen auch eine Preissenkung bei Trinkwasser an.

Hier geht es zum Abschlussbericht klick hier!
Hier geht es zur Anmeldung für die nächste Runde des NRW-Benchmarking Wasserversorgung klick hier!
Hier geht es zur Novelle des Landeswassergesetzes NRW in einem Beitrag auf Lebensraumwasser

Fotos: Silberberger, Rödl & Partner

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