Wer in Wasser aus der Natur entnimmt, muss ein Wasserentnahmeentgelt, auch Wassercent genannt, bezahlen – aber nicht in jedem Bundesland. Denn während in einigen Ländern die Entnahme von Wasser kostenlos ist, muss in anderen dafür bezahlt werden. Zwischen 0 und 31 Cent je Kubikmeter reicht die Spanne. Um diese Unterschiede zu beseitigen, war in der Nationalen Wasserstrategie die Prüfung eines bundeseinheitlichen Wasserentnahmeentgelts beschlossen worden. Seitdem die Strategie Ende März 2023 vorgestellt wurde, ist viel Zeit vergangen. Berichtet worden ist darüber offiziell nichts, deshalb habe ich mich mal umgehört, wie der Stand der Dinge ist.
Das zuständige Umweltbundesamt meldete sich nach wenigen Stunden auf meine Anfrage, vom VKU erhielt ich ein Positionspapier und auch bei anderen Akteure stieß ich mit meinen Fragen auf Offenheit.
In Workshops wurden die Interessen der Stakeholder ausgelotet
Zunächst einmal ist ein Untersuchungsauftrag vergeben worden. Dieser ist an das UFZ Helmholtz Zentrum für Umweltforschung gegangen, an Prof. Dr. Erik Gawel und Prof. Dr. Wolfgang Köck. Gawel dürfte wohl einer der renommiertesten Experten für das Thema sein, hat er doch Gutachten zum Wassercent, wie das Entnahmeentgelt bezeichnet wird, u.a. für NRW, Baden-Württemberg und Hessen verfasst. „Rahmengebend für die Entwicklung von Harmonisierungsansätzen sind dabei einerseits die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie und des Wasserhaushaltsgesetzes hinsichtlich der Einführung von WEE, andererseits aber auch die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten und Grenzen einer bundeseinheitlichen Ausgestaltung“, heißt es in der Projektbeschreibung. Seit Auftragsvergabe im Sommer 2025 haben zwei Workshops mit Interessenvertreten und Vertreten aus Landesbehörden stattgefunden, um deren Erwartungen aufzunehmen. Der erste Workshop wurde am 22. September 2025 durchgeführt, der zweite am 28. Januar 2026.
Um eine möglichst breite und ausgewogene Auswahl an Akteuren einzubeziehen, wurden aus Behörden den Bundesländern sowie Nichtregierungsorganisationen (NGO) sowie verschiedenen Nutzergruppen eingeladen. Von den Landesbehörden kamen Vertreter aus Bayern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen und Brandenburg. Seitens der NGOs nahmen beispielsweise Grüne Liga, Stiftung, BUND und Living Rivers teil, erfuhr ich aus dem Umweltbundesamt auf Anfrage. Die Wassernutzer wurden durch die wasserwirtschaftlichen Verbände wie u.a. dem VKU, BDEW und der AÖW und von Seiten der gewerblichen Wirtschaft nahmen u.a. der Verband der Chemischen Industrie (VCI), der Bundesverband der Industrie (BDI) teil. Offensichtlich konnten die Landwirtschaft respektive ihre Verbandsvertreter nicht von einer Teilnahme überzeugt werden.
Die Beteiligung der Bundesländer war insoweit von Bedeutung, da die Länder ja von einer etwaigen bundeseinheitlichen Ausgestaltung betroffen wären und deren Einverständnis unverzichtbar sein wird. Aus einigen Ministerien war hinter vorgehaltener Hand zu hören, dass ein Vorstoß des Bundes die Chance böte einige Widerstände auf Landesebene zu überwinden.
Gutachten wird nicht vor 2027 fertiggestellt
Aber bevor es soweit ist, braucht es noch einige Zeit. So ist aus dem Umweltbundesamt zu vernehmen, dass die Fertigstellung des Gutachtens erst für Anfang 2027 vorgesehen ist. Die tatsächliche Umsetzung ist dann für die nächste Legislaturperiode vorgesehen. Sollte in der kommenden Legislaturperiode eine bundeseinheitliche Regelung zu Wasserentnahmeentgelten umgesetzt werden, wäre hierfür auch eine parlamentarische Befassung im Deutschen Bundestag erforderlich. Mit anderen Worten: vor 2030 ist nicht damit zu rechnen.
Offen ist zur Zeit auch noch das konkrete Vorgehen zur Veröffentlichung des fertigen Gutachtens. Fest steht, dass das Gutachten auf der Homepage des Umweltbundesamtes veröffentlicht wird. Bis auf weiteres dürfte die Öffentlichkeit bei diesem Thema außen vor bleiben. Der Verband der kommunalen Unternehmen VKU hat sich in dieser Woche mit einem Papier in Position gebracht.
Verband kommunaler Unternehmen positioniert sich bereits
Aus Sicht der kommunalen Wasserwirtschaft wäre eine Vereinheitlichung für sich genommen noch keine Verbesserung. Entscheidend sei, so der VKU, dass die besonderen Rahmenbedingungen der öffentlichen Wasserversorgung berücksichtigt werden. In vielen Bundesländern gelten für diese höhere Entgelte als für andere Nutzergruppen, obwohl hier kaum eine Lenkungswirkung erzielt werden kann. Das Wasserentnahmeentgelt soll einen sparsameren Umgang mit Wasser anregen. Für die öffentliche Wasserversorgung greift dieses Argument jedoch kaum, denn der häusliche Verbrauch dient der Deckung eines Grundbedarfs. Höhere Entgelte würden daher vor allem die Haushalte belasten, ohne Einsparungen zu bewirken.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob ein Wasserentnahmeentgelt für die öffentliche Wasserversorgung ein geeignetes Instrument ist. Allerdings, so der VKU, böte sich mit dem Mittelaufkommen auch ein Chance: die Mittel sollten für notwendige Investitionen in Ressourcenschutzmaßnahmen oder in die Versorgungssysteme wieder in die Wasserversorgung vor Ort zurückfließen und die Verwendung der Mittel transparent dargestellt werden.

Quelle: Verband kommunaler Unternehmen (VKU)
Wasserentnahmeentgelt sind in Haushalten als Anreize ungeeignet
Darüber hinaus sollte das Instrument so ausgestaltet sein, dass der Verwaltungsaufwand gering bleibt, argumentiert der VKU. Auf saisonale Preise oder Inflationsanpassungen sollte verzichtet werden, da sie die Komplexität erhöhen. So heißt es in dem Papier: „Aus Sicht der öffentlichen Wasserwirtschaft erscheinen solche Ansätze jedoch wenig geeignet und nicht zu Ende gedacht. Kurzfristige Anpassungen der Wasserpreise auf Basis dynamisch ausgestalteter Wasserentnahmeentgelte sind für Wasserversorger ohne erheblichen Verwaltungsaufwand nicht umsetzbar. Die üblichen Mess- und Abrechnungsintervalle können die erforderliche Differenzierung zwischen unterschiedlichen Entgeltphasen nicht abbilden. Eine rechtssichere und vollzugstaugliche Umsetzung ist unter den geltenden Rahmenbedingungen nicht denkbar.“
In diese Richtung argumentiert auch der BDEW, als zweiter wasserwirtschaftlicher Branchenverband. Eine detaillierte bundeseinheitliche Vorgabe, so ist zu hören, wird eher mit Zurückhaltung begegnet, allerdings fordert auch der BDEW eine Zweckbindung festzulegen, so dass anders als viele Jahre in NRW die Einnahmen des Landes nicht in den allgemeinen Landeshaushalt fließen. Einig sind sie die wasserwirtschaftlichen Verbände und die Umweltverbände unisono darin, dass alle Wassernutzer einzubeziehen sind. Aktuell gibt es in den Ländern einen Flickenteppich, dessen größte Gemeinsamkeit darin liegt, dass insbesondere die Landwirtschaft von der Zahlung ausgenommen wird. Vielleicht ist das der Grund, dass die Vertreter der Landwirtschaft den offiziellen Gesprächen bisher ferngeblieben ist.
Fokus jetzt wieder auf die Bundesländer richten
Wie es über das Beschriebene hinaus weitergehen wird, ist kaum absehbar. Insoweit kann jetzt wieder zur Tagesordnung übergegangen und der Blick auf die Unzulänglichkeiten auf Landesebene gelenkt werden. Bis auf Hessen und Thüringen haben jetzt alle anderen Bundesländer das Wasserentnahmeentgelt eingeführt. Bayern ist jetzt auch dazu gekommen. Einige Bundesländer passen ihre Systeme den geänderten Bedingungen an, wie z.B. Niedersachsen, andere verharren auf dem Status Quo und scheuen notwendige Änderungen, hier ist ausgerechnet das von einem grünen Umweltminister geführte Nordrhein-Westfalen zu nennen.
Der Investitionsbedarf zur Sicherung der Wasserressourcen übersteigt die finanziellen Spielräume der öffentlichen Haushalte und der Wasserwirtschaft. Letztere spielt dabei eine entscheidende Rolle. Sie wälzt die Kosten über die Wasserpreise auf die Wasserkunden ab. Das sind zum größten Teil die Privathaushalte. Gewerbe und Industrie steuern als Wasserkunden nur kleine Anteile bei. Jene Unternehmen, die über eigene Wasserentnahmemöglichkeiten verfügen, zahlen je nach Bundesland zumeist aus wirtschaftspolitischen Gründen nur verschwindend geringe Beiträge über den Wassercent – von der Landwirtschaft gänzlich abgesehen. Da liegt es doch auf der Hand, dass das so nicht weitergehen kann. Es braucht eine verursachungsgerechtere Umverteilung der Kosten zur Wiederherstellung einer intakten aquatischen Umwelt, das darf nicht allein zu Lasten der Privathaushalte gehen.
Es bleibt also spannend.
Quellen und Weiterführendes
- Überprüfung von Harmonisierungsmöglichkeiten der Wasserentnahmeentgelte – Projektinformation, Umweltbundesamt, Februar 2025
- Positionspapier: Bundeseinheitliches Wasserentnahmeentgelt – VKU stellt Maßstäbe vor, 23.02.26
- Wasserentnahmeentgelt – Beiträge auf LebensraumWasser zu dem Thema, 2019 – 2025
- Progressive Wassertarife: Warum gute Absichten nicht reichen, LebensraumWasser, 4.2.2026
Beitragsfoto: KI ChatGPT, Idee: Siegfried Gendries



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