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	Kommentare zu: Über diesen Blog / Impressum	</title>
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	<description>Aktuelles und Wissenswertes über Wasser</description>
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		<title>
		Von: Dorothea P.		</title>
		<link>https://www.lebensraumwasser.com/worum-geht-es-in-diesem-blog/uber-mich/#comment-25697</link>

		<dc:creator><![CDATA[Dorothea P.]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 23 Sep 2020 15:18:10 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Sehr geehrter Herr Gendries,

Trinkwasserversorger - Begriff der Wohneinheit
ich möchte Ihnen eine Frage hinsichtlich des Begriffs &quot;Wohneinheit&quot; stellen.

Ich bin seit mehr als 25 Jahren Eigentümer eines Wohngebäudes, das ich mehrere Wochen im Jahr allein oder mit meinem Ehemann bewohne, die restliche Zeit verbringe ich im Ausland, wo ich mit meinem Ehemann einen weiteren Wohnsitz unterhalte.
Es handelt sich um mein Elternhaus und es ist ein mehr als 150 Jahre altes Fachwerkhaus, das ich erweitert und renoviert habe.
Es hat zwei Zugänge und ist nur über den Dachboden miteinander verbunden, aber die gesamten Versorgungseinrichtungen wie Elektrik, Heizung, Telefon und auch das Trinkwasser wie auch das Abwasser werden jeweils über eine Anlage, geführt.
Für mich handelt es sich hierbei um eine Wohneinheit im Sinne eines Haushalts.
Seit 2014 hat der Trinkwasserversorger sein Preissystem umgestellt und hat mir jetzt, nachdem eine neue Wasseruhr installiert wurde, dass es sich anhand einer durchgeführten Plausibilitätskontrolle um 2 Wohneinheiten handele. 

Ich zitiere:

…Mit diesem Preissystem werden die unterschiedlichen Nutzergruppen verursachergerecht an den Systemkosten beteiligt. Somit wird ein deutliches „Mehr“ an Tariffairness und Verursachergerechtigkeit erzielt und keine Mehrerlöse….Die Abrechnungsmethodik über Wohneinheiten beziehungsweise Systempreise wurde vom BGH als geeignete Abrechnungsmaßstab bewertet und beurteilt. 

Als Wohneinheit gilt jede Wohnung die zum selbstständigen Wohnen geeignet ist. Darunter fallen zum Beispiel auch Apartments, Einleger – und Ferienwohnungen, unabhängig davon, ob diese zur Zeit bewohnt sind oder nicht. Die individuelle Nutzung der Wohneinheit ist ebenfalls nicht relevant. Wohnungen ohne eigenes Badezimmer oder Nasszelle gelten nicht als Wohneinheit.

Die Anzahl der Wohneinheiten werden wir daher nach ab dem 1.1.2020 auf zwei Wohneinheiten für die oben genannte Verbrauchsstelle umstellen.   (Zitat Ende)

Ich beabsichtige, Widerspruch zu erheben und zu beantragen, den damit einhergehenden Mehrpreis (Systempreis) auszusetzen.


Vielen Dank im voraus für Ihren Kommentar zu dieser Situation und gern gebe ich Ihnen weitere Informationen zu diesem Thema.

Mit freundlichen Grüßen

Dorothea P.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Gendries,</p>
<p>Trinkwasserversorger &#8211; Begriff der Wohneinheit<br />
ich möchte Ihnen eine Frage hinsichtlich des Begriffs &#8222;Wohneinheit&#8220; stellen.</p>
<p>Ich bin seit mehr als 25 Jahren Eigentümer eines Wohngebäudes, das ich mehrere Wochen im Jahr allein oder mit meinem Ehemann bewohne, die restliche Zeit verbringe ich im Ausland, wo ich mit meinem Ehemann einen weiteren Wohnsitz unterhalte.<br />
Es handelt sich um mein Elternhaus und es ist ein mehr als 150 Jahre altes Fachwerkhaus, das ich erweitert und renoviert habe.<br />
Es hat zwei Zugänge und ist nur über den Dachboden miteinander verbunden, aber die gesamten Versorgungseinrichtungen wie Elektrik, Heizung, Telefon und auch das Trinkwasser wie auch das Abwasser werden jeweils über eine Anlage, geführt.<br />
Für mich handelt es sich hierbei um eine Wohneinheit im Sinne eines Haushalts.<br />
Seit 2014 hat der Trinkwasserversorger sein Preissystem umgestellt und hat mir jetzt, nachdem eine neue Wasseruhr installiert wurde, dass es sich anhand einer durchgeführten Plausibilitätskontrolle um 2 Wohneinheiten handele. </p>
<p>Ich zitiere:</p>
<p>…Mit diesem Preissystem werden die unterschiedlichen Nutzergruppen verursachergerecht an den Systemkosten beteiligt. Somit wird ein deutliches „Mehr“ an Tariffairness und Verursachergerechtigkeit erzielt und keine Mehrerlöse….Die Abrechnungsmethodik über Wohneinheiten beziehungsweise Systempreise wurde vom BGH als geeignete Abrechnungsmaßstab bewertet und beurteilt. </p>
<p>Als Wohneinheit gilt jede Wohnung die zum selbstständigen Wohnen geeignet ist. Darunter fallen zum Beispiel auch Apartments, Einleger – und Ferienwohnungen, unabhängig davon, ob diese zur Zeit bewohnt sind oder nicht. Die individuelle Nutzung der Wohneinheit ist ebenfalls nicht relevant. Wohnungen ohne eigenes Badezimmer oder Nasszelle gelten nicht als Wohneinheit.</p>
<p>Die Anzahl der Wohneinheiten werden wir daher nach ab dem 1.1.2020 auf zwei Wohneinheiten für die oben genannte Verbrauchsstelle umstellen.   (Zitat Ende)</p>
<p>Ich beabsichtige, Widerspruch zu erheben und zu beantragen, den damit einhergehenden Mehrpreis (Systempreis) auszusetzen.</p>
<p>Vielen Dank im voraus für Ihren Kommentar zu dieser Situation und gern gebe ich Ihnen weitere Informationen zu diesem Thema.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Dorothea P.</p>
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