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	Kommentare zu: NRW-Gesetzesinitiative: Dürfen Wasserspender künftig über Wasserpreise finanziert werden?	</title>
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	<description>Aktuelles und Wissenswertes über Wasser</description>
	<lastBuildDate>Wed, 16 Jul 2025 06:30:54 +0000</lastBuildDate>
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		Von: Sebastian Exner		</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Sebastian Exner]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 Jul 2025 06:30:54 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Leider öffnet NRW hier unnötig eine Büxe der Pandora. Bis jetzt war die Anwendung von § 50 Abs. 1 Satz 2 WHG nach meiner Kenntnis bundesweit einheitlich: Wenn eine Kommune Wasserspender in öffentlichen Gebäuden oder Trinkwasserbrunnen im Stadtbild anbieten will, dann organisiert und finanziert sie es selbst oder beauftragt einen Dritten (Wasserversorger) mit entsprechenden vertraglichen Regelungen zu Haftung und Bezahlung. Die NRW-Initiative erscheint mir hier nicht in allen Konsequenzen durchdacht, aus meiner Sicht werden neben den von der NRW-Kartellbehörde vorgebrachten Punkten dadurch zahlreiche weitere, auch politische Folgefragen aufgeworfen:

- Muss das Thema Trinkwasser wirklich immer häufiger mit fachfremden politischen Fragen (hier insbesondere Struktur- und Haushaltspolitik - s. auch Wassersteuer in Wiesbaden) aufgeladen werden?
- Das ist der erste Schritt zu einem weiteren (aus meiner Sicht nicht sinnvoll begründbaren) Flickenteppich beim Thema Wasser. Warum sollte ein Trinkwasserkunde in NRW öffentliche Wasserspender und Trinkwasserbrunnen über seine Gebühren finanzieren müssen, ein Trinkwasserkunde in Hessen oder Bayern aber nicht?
- Es wird unweigerlich Klagen gegen Gebührenbescheide geben, bei denen entsprechende Wasserspender/Trinkwasserbrunnen-Kosten einkalkuliert wurden. Sind die damit verbundenen gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Kosten wirklich wert, ein paar mehr Kommunen Wasserspender und Trinkwasserbrunnen zu ermöglichen, die sie momentan nicht finanzieren können?
- Ist diese Initiative in ihren Zielen der Klimaanpassung überhaupt effizient? Ich kenne die Lage der kommunalen Haushalte in NRW nicht genau, aber hierzulande fällt es größeren Kommunen tendenziell leichter Wasserspender und Trinkwasserbrunnen in ihren Haushalten unterzubringen als kleineren Kommunen. Auf der anderen Seite sind Wasserspender und Trinkwasserbrunnen aber in größeren Kommunen auch notwendiger als in kleineren, weil diese in der Regel mehr Touristen anziehen und aufgrund der dichteren Be- und Versiegelung heißer werden. Muss man wirklich Kommunen Wasserspender und Trinkwasserbrunnen auf Kosten der Trinkwasserkunden ermöglichen, in denen sie objektiv vielleicht gar nicht so dringend notwendig sind?
- Muss das Prinzip &quot;Wer bestellt bezahlt&quot; hier ausgehebelt werden? Nach WHG bestellt eindeutig die Kommune und nicht der Trinkwasserkunde die Wasserspender und Trinkwasserbrunnen. Ist ein weiteres Abweichen vom Prinzip &quot;Wer bestellt bezahlt&quot; - auf das ironischerweise ja gerade die Bundesländer gegenüber dem Bund gerne pochen - in diesem Fall angemessen und verhältnismäßig?
- Was bedeutet das Ganze für das Thema Löschwasser?

Insgesamt ist das Ziel, mehr Kommunen die Bereitstellung von Wasserspendern und Trinkwasserbrunnen zu ermöglichen, ja verständlich. Ob man dabei wirklich so viel neue Unsicherheit schaffen muss, anstatt mit anderen, weniger invasiven Instrumenten wie z.B. einer optimierten Landesförderung zum gleichen Ergebnis zu kommen, möchte ich doch anzweifeln.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Leider öffnet NRW hier unnötig eine Büxe der Pandora. Bis jetzt war die Anwendung von § 50 Abs. 1 Satz 2 WHG nach meiner Kenntnis bundesweit einheitlich: Wenn eine Kommune Wasserspender in öffentlichen Gebäuden oder Trinkwasserbrunnen im Stadtbild anbieten will, dann organisiert und finanziert sie es selbst oder beauftragt einen Dritten (Wasserversorger) mit entsprechenden vertraglichen Regelungen zu Haftung und Bezahlung. Die NRW-Initiative erscheint mir hier nicht in allen Konsequenzen durchdacht, aus meiner Sicht werden neben den von der NRW-Kartellbehörde vorgebrachten Punkten dadurch zahlreiche weitere, auch politische Folgefragen aufgeworfen:</p>
<p>&#8211; Muss das Thema Trinkwasser wirklich immer häufiger mit fachfremden politischen Fragen (hier insbesondere Struktur- und Haushaltspolitik &#8211; s. auch Wassersteuer in Wiesbaden) aufgeladen werden?<br />
&#8211; Das ist der erste Schritt zu einem weiteren (aus meiner Sicht nicht sinnvoll begründbaren) Flickenteppich beim Thema Wasser. Warum sollte ein Trinkwasserkunde in NRW öffentliche Wasserspender und Trinkwasserbrunnen über seine Gebühren finanzieren müssen, ein Trinkwasserkunde in Hessen oder Bayern aber nicht?<br />
&#8211; Es wird unweigerlich Klagen gegen Gebührenbescheide geben, bei denen entsprechende Wasserspender/Trinkwasserbrunnen-Kosten einkalkuliert wurden. Sind die damit verbundenen gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Kosten wirklich wert, ein paar mehr Kommunen Wasserspender und Trinkwasserbrunnen zu ermöglichen, die sie momentan nicht finanzieren können?<br />
&#8211; Ist diese Initiative in ihren Zielen der Klimaanpassung überhaupt effizient? Ich kenne die Lage der kommunalen Haushalte in NRW nicht genau, aber hierzulande fällt es größeren Kommunen tendenziell leichter Wasserspender und Trinkwasserbrunnen in ihren Haushalten unterzubringen als kleineren Kommunen. Auf der anderen Seite sind Wasserspender und Trinkwasserbrunnen aber in größeren Kommunen auch notwendiger als in kleineren, weil diese in der Regel mehr Touristen anziehen und aufgrund der dichteren Be- und Versiegelung heißer werden. Muss man wirklich Kommunen Wasserspender und Trinkwasserbrunnen auf Kosten der Trinkwasserkunden ermöglichen, in denen sie objektiv vielleicht gar nicht so dringend notwendig sind?<br />
&#8211; Muss das Prinzip &#8222;Wer bestellt bezahlt&#8220; hier ausgehebelt werden? Nach WHG bestellt eindeutig die Kommune und nicht der Trinkwasserkunde die Wasserspender und Trinkwasserbrunnen. Ist ein weiteres Abweichen vom Prinzip &#8222;Wer bestellt bezahlt&#8220; &#8211; auf das ironischerweise ja gerade die Bundesländer gegenüber dem Bund gerne pochen &#8211; in diesem Fall angemessen und verhältnismäßig?<br />
&#8211; Was bedeutet das Ganze für das Thema Löschwasser?</p>
<p>Insgesamt ist das Ziel, mehr Kommunen die Bereitstellung von Wasserspendern und Trinkwasserbrunnen zu ermöglichen, ja verständlich. Ob man dabei wirklich so viel neue Unsicherheit schaffen muss, anstatt mit anderen, weniger invasiven Instrumenten wie z.B. einer optimierten Landesförderung zum gleichen Ergebnis zu kommen, möchte ich doch anzweifeln.</p>
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