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	Kommentare zu: Können Bebauungsverbote gegen Folgen von Extremniederschlägen schützen?	</title>
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	<description>Aktuelles und Wissenswertes über Wasser</description>
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		Von: Thomas Kahlix, BI Hochwasser Köln-Rodenkirchen		</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Thomas Kahlix, BI Hochwasser Köln-Rodenkirchen]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 31 Jan 2022 16:58:04 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Der Beitrag beginnt mit dem Statement:&quot;Derzeit gibt es in Deutschland keine Gesetze, die den Überflutungsschutz vor Sturzfluten in kleinen Einzugsgebieten regeln&quot;
Es gibt meines Wissens auch keine Gesetze, die den Hochwasserschutz an großen Flüssen regeln.
Auch da herrscht ein buntes Durcheinander von Gewohnheiten und Gerüchten. Am ehesten gibt es am Oberrhein so etwas wie eine Übereinkunft auf der Basis des IRP (Integriertes Rheinprogramm) mit dem Ziel der Wiederherstellung eines statistisch 200-jährlichen Schutzes. Aber schon am Mittelrhein muß man sich mit einem 25-jährlichen Schutzniveau als privilegiert betrachten. Und selbst der Niederrhein hat keinen einheitlichen Schutz: Es startet im Raum Bonn-Köln mit 100-jährlich (bis auf bebaute Außenlagen) und steigert sich dann bis ca. 500-jährlich...
Die ist nicht der erste Aufsatz, der so tut. als gäbe es in Deutschland einen &quot;gesetzlichen Hochwasserschutz&quot;.
Habe ich das etwas übersehen?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Beitrag beginnt mit dem Statement:&#8220;Derzeit gibt es in Deutschland keine Gesetze, die den Überflutungsschutz vor Sturzfluten in kleinen Einzugsgebieten regeln&#8220;<br />
Es gibt meines Wissens auch keine Gesetze, die den Hochwasserschutz an großen Flüssen regeln.<br />
Auch da herrscht ein buntes Durcheinander von Gewohnheiten und Gerüchten. Am ehesten gibt es am Oberrhein so etwas wie eine Übereinkunft auf der Basis des IRP (Integriertes Rheinprogramm) mit dem Ziel der Wiederherstellung eines statistisch 200-jährlichen Schutzes. Aber schon am Mittelrhein muß man sich mit einem 25-jährlichen Schutzniveau als privilegiert betrachten. Und selbst der Niederrhein hat keinen einheitlichen Schutz: Es startet im Raum Bonn-Köln mit 100-jährlich (bis auf bebaute Außenlagen) und steigert sich dann bis ca. 500-jährlich&#8230;<br />
Die ist nicht der erste Aufsatz, der so tut. als gäbe es in Deutschland einen &#8222;gesetzlichen Hochwasserschutz&#8220;.<br />
Habe ich das etwas übersehen?</p>
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