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	Kommentare zu: BGH-Urteil schafft Rechtssicherheit für neue Wasserpreissysteme	</title>
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	<description>Aktuelles und Wissenswertes über Wasser</description>
	<lastBuildDate>Tue, 08 Jul 2025 12:03:04 +0000</lastBuildDate>
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		<title>
		Von: Siegfried Gendries		</title>
		<link>https://www.lebensraumwasser.com/bgh-urteil-schafft-rechtssicherheit-fuer-neue-wasserpreissysteme/#comment-26763</link>

		<dc:creator><![CDATA[Siegfried Gendries]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Jul 2025 12:03:04 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://www.lebensraumwasser.com/bgh-urteil-schafft-rechtssicherheit-fuer-neue-wasserpreissysteme/#comment-26760&quot;&gt;Junker&lt;/a&gt;.

Wenn der Verband Preise erhebt, dann ist er in seiner Preisgestaltung frei (AVBWasserV), er muss allerdings Grundsätze beachten, deren Einhaltung im Zweifel durch die Landeskartellbehörde und oder ein Gericht überprüft werden können, erhebt er Gebühren. Dann muss er bei der Entgeltgestaltung ebenfalls Grundsätze beachten. Deren Einhaltung können dann von der Kommunalaufsicht geprüft werden.
Der Verband muss bei der Entgeltgestaltung gewisse Grundsätze wie Gleichbehandlung, Äquivalenz, Leistungsgerechtigkeit und Kostendeckung beachten. Letzteres könnte bei 6 Euro schon problematisch sein, immerhin ist mit der Berücksichtigung der Gartenwasserzähler-Daten auch ein administrativer Aufwand verbunden. Womöglich hat er die Entgelte erstmalig kalkuliert und ist dabei auf einen deutlichen Steigerungsbedarf gestoßen. Ohne Kenntnis der Details lässt sich dieser Sachverhalt allerdings nicht beurteilen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://www.lebensraumwasser.com/bgh-urteil-schafft-rechtssicherheit-fuer-neue-wasserpreissysteme/#comment-26760">Junker</a>.</p>
<p>Wenn der Verband Preise erhebt, dann ist er in seiner Preisgestaltung frei (AVBWasserV), er muss allerdings Grundsätze beachten, deren Einhaltung im Zweifel durch die Landeskartellbehörde und oder ein Gericht überprüft werden können, erhebt er Gebühren. Dann muss er bei der Entgeltgestaltung ebenfalls Grundsätze beachten. Deren Einhaltung können dann von der Kommunalaufsicht geprüft werden.<br />
Der Verband muss bei der Entgeltgestaltung gewisse Grundsätze wie Gleichbehandlung, Äquivalenz, Leistungsgerechtigkeit und Kostendeckung beachten. Letzteres könnte bei 6 Euro schon problematisch sein, immerhin ist mit der Berücksichtigung der Gartenwasserzähler-Daten auch ein administrativer Aufwand verbunden. Womöglich hat er die Entgelte erstmalig kalkuliert und ist dabei auf einen deutlichen Steigerungsbedarf gestoßen. Ohne Kenntnis der Details lässt sich dieser Sachverhalt allerdings nicht beurteilen.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Junker		</title>
		<link>https://www.lebensraumwasser.com/bgh-urteil-schafft-rechtssicherheit-fuer-neue-wasserpreissysteme/#comment-26760</link>

		<dc:creator><![CDATA[Junker]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 07 Jul 2025 14:19:03 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Ich habe eine Gartenwasseruhr Wasser und Abwasserverband nimmt seit Jahren eine jährliche Gebühr hierfür 6 € verlangt seit 2024 verlangt der Verband 23,04 € das sind über 300%
ist das erlaubt?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich habe eine Gartenwasseruhr Wasser und Abwasserverband nimmt seit Jahren eine jährliche Gebühr hierfür 6 € verlangt seit 2024 verlangt der Verband 23,04 € das sind über 300%<br />
ist das erlaubt?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Siegfried Gendries		</title>
		<link>https://www.lebensraumwasser.com/bgh-urteil-schafft-rechtssicherheit-fuer-neue-wasserpreissysteme/#comment-26420</link>

		<dc:creator><![CDATA[Siegfried Gendries]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Sep 2024 15:35:13 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://www.lebensraumwasser.com/bgh-urteil-schafft-rechtssicherheit-fuer-neue-wasserpreissysteme/#comment-26419&quot;&gt;Eggy&lt;/a&gt;.

Was auf den ersten Blick plausibel erscheint, ist bei genauerer Betrachtung unmöglich: woher soll der Wasserversorger wissen, wieviele Personen in den Wohnungen leben? Und wie soll er Änderungen berücksichtigen? Geht nicht, will er nicht und noch viel weniger der Datenschutz. Von den Kosten des theoretischen Datenmanagements ganz abgesehen. Deshalb erkennt die Rechtsprechung die Wohneinheit als praktikable und wirtschaftliche Lösung für die Bemessungsgrundlage an. Da wird es keine Änderungen geben.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://www.lebensraumwasser.com/bgh-urteil-schafft-rechtssicherheit-fuer-neue-wasserpreissysteme/#comment-26419">Eggy</a>.</p>
<p>Was auf den ersten Blick plausibel erscheint, ist bei genauerer Betrachtung unmöglich: woher soll der Wasserversorger wissen, wieviele Personen in den Wohnungen leben? Und wie soll er Änderungen berücksichtigen? Geht nicht, will er nicht und noch viel weniger der Datenschutz. Von den Kosten des theoretischen Datenmanagements ganz abgesehen. Deshalb erkennt die Rechtsprechung die Wohneinheit als praktikable und wirtschaftliche Lösung für die Bemessungsgrundlage an. Da wird es keine Änderungen geben.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Eggy		</title>
		<link>https://www.lebensraumwasser.com/bgh-urteil-schafft-rechtssicherheit-fuer-neue-wasserpreissysteme/#comment-26419</link>

		<dc:creator><![CDATA[Eggy]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Sep 2024 12:27:49 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Unerheblich ist das nicht, sowohl per Zähler als auch Wohneinheit abzurechnen ist einfach unsinnig. Man müsste das gerecht pro Kopf abrechnen, meinetwegen auch gestaffelt nach Alter. Gab es dazu neuere Urteile?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Unerheblich ist das nicht, sowohl per Zähler als auch Wohneinheit abzurechnen ist einfach unsinnig. Man müsste das gerecht pro Kopf abrechnen, meinetwegen auch gestaffelt nach Alter. Gab es dazu neuere Urteile?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Siegfried Gendries		</title>
		<link>https://www.lebensraumwasser.com/bgh-urteil-schafft-rechtssicherheit-fuer-neue-wasserpreissysteme/#comment-26253</link>

		<dc:creator><![CDATA[Siegfried Gendries]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Feb 2024 16:37:58 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.lebensraumwasser.com/?p=3793#comment-26253</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://www.lebensraumwasser.com/bgh-urteil-schafft-rechtssicherheit-fuer-neue-wasserpreissysteme/#comment-26251&quot;&gt;Rainard Quast&lt;/a&gt;.

Da mir die zugrundeliegende Satzung und das geltende Kommunalabgabengesetz des Bundeslandes in dem die Gemeinde liegt, nicht bekannt sind, kann man nur Mutmaßungen anstellen. 

Der Zähler ist grundsätzlich nur ein Wahrscheinlichkeitsmaßstab für die Berechnung einer Gebühr, die bei einer Leistungserbringung anfällt. Dabei kommt es somit nicht auf die tatsächlichen Kosten des Gerätes an, also beispielsweise der Kaufpreis des Zählers. Denn es geht um die Umverteilung der Gesamtkosten auf die angeschlossenen Nutzer. In der Regel wird nach Zählergröße unterschieden, aber &quot;gerechter&quot; sind für gewöhnlich die Wohneinheiten als Maßstab.

Das gilt in Ihrer Gemeinde nicht nur für Trink-, sondern auch für Schmutzwasser. Da es für letzteres offensichtlich keine Zähler gibt, wird der Wasserzähler herangezogen (bei mengenabhängigen Abwassergebühren ist regelmäßig die Wasserbezugsmenge ausschlaggebend). 

Mit Hilfe der Grundgebühr sorgen die Kommunen bekanntlich für eine sichere Deckung der Fixkosten, die für die Vorhaltung des Ver- und Entsorgungssystems und deren jederzeitige Leistungsbereitschaft anfallen. 

Die Frage, ob ein Wasserzähler als Maßstab für die Grundgebühr bei Abwasser zulässig ist, beantwortet u.a. ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Das Gericht bejaht die Zulässigkeit der Nenngröße des Wasserzählers als (Wahrscheinlichkeits)-Maßstab für die Höhe der Schmutzwassergrundgebühr ausdrücklich (Kommentar KAG-NRW Queitsch zu § 6 Abs. 3 Zi. 3 RZ 41 - BVerwG v. 25.10.2001). Sollte die Differenzierung nach der Wasserzählernenngröße allerdings nicht vorgenommen werden, wäre die Satzung einem Urteil des OVG Schleswig (2 K 19.97 aus 2018 https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/MWRE180003530/part/L) unzulässig.

Da ich kein Jurist bin, sollten Sie ggf. anderweitigen Rat einholen. 

Meiner Meinung nach ist die Zählergröße für die Umlage der Fixkosten für Trink- und Schmutzwasser gleichermaßen ungeeignet. Denn eine Differenzierung der Grundgebühren findet dabei nur unzureichend statt, weil Einfamilienhäuser genauso behandelt werden wie Mehrfamilienhäuser, obwohl die Leistungsvorhaltung in der Regel für Mehrfamilienhäuser höher ist, als für Einfamilienhäuser. Der im EFH eingesetzte kleinste Zähler QN2,5 bzw. Q3=4 wird idR. bis zum 30-Familienhaus verwendet. Deshalb sprechen sich die Gerichte auch für Wohneinheiten-bezogene Grundgebühren bzw. Grundpreise bei Wasser aus. 

Wie hoch die Grundgebühreneinnahmen der Kommunen im Verhältnis zu den Gesamteinnahmen dann sein sollen, d.h. Höhe der Grundgebühren im Verhältnis zur Höhe der Verbrauchsgebühren, ist dann ein anderes Thema. ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://www.lebensraumwasser.com/bgh-urteil-schafft-rechtssicherheit-fuer-neue-wasserpreissysteme/#comment-26251">Rainard Quast</a>.</p>
<p>Da mir die zugrundeliegende Satzung und das geltende Kommunalabgabengesetz des Bundeslandes in dem die Gemeinde liegt, nicht bekannt sind, kann man nur Mutmaßungen anstellen. </p>
<p>Der Zähler ist grundsätzlich nur ein Wahrscheinlichkeitsmaßstab für die Berechnung einer Gebühr, die bei einer Leistungserbringung anfällt. Dabei kommt es somit nicht auf die tatsächlichen Kosten des Gerätes an, also beispielsweise der Kaufpreis des Zählers. Denn es geht um die Umverteilung der Gesamtkosten auf die angeschlossenen Nutzer. In der Regel wird nach Zählergröße unterschieden, aber &#8222;gerechter&#8220; sind für gewöhnlich die Wohneinheiten als Maßstab.</p>
<p>Das gilt in Ihrer Gemeinde nicht nur für Trink-, sondern auch für Schmutzwasser. Da es für letzteres offensichtlich keine Zähler gibt, wird der Wasserzähler herangezogen (bei mengenabhängigen Abwassergebühren ist regelmäßig die Wasserbezugsmenge ausschlaggebend). </p>
<p>Mit Hilfe der Grundgebühr sorgen die Kommunen bekanntlich für eine sichere Deckung der Fixkosten, die für die Vorhaltung des Ver- und Entsorgungssystems und deren jederzeitige Leistungsbereitschaft anfallen. </p>
<p>Die Frage, ob ein Wasserzähler als Maßstab für die Grundgebühr bei Abwasser zulässig ist, beantwortet u.a. ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Das Gericht bejaht die Zulässigkeit der Nenngröße des Wasserzählers als (Wahrscheinlichkeits)-Maßstab für die Höhe der Schmutzwassergrundgebühr ausdrücklich (Kommentar KAG-NRW Queitsch zu § 6 Abs. 3 Zi. 3 RZ 41 &#8211; BVerwG v. 25.10.2001). Sollte die Differenzierung nach der Wasserzählernenngröße allerdings nicht vorgenommen werden, wäre die Satzung einem Urteil des OVG Schleswig (2 K 19.97 aus 2018 <a href="https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/MWRE180003530/part/L" rel="nofollow ugc">https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/MWRE180003530/part/L</a>) unzulässig.</p>
<p>Da ich kein Jurist bin, sollten Sie ggf. anderweitigen Rat einholen. </p>
<p>Meiner Meinung nach ist die Zählergröße für die Umlage der Fixkosten für Trink- und Schmutzwasser gleichermaßen ungeeignet. Denn eine Differenzierung der Grundgebühren findet dabei nur unzureichend statt, weil Einfamilienhäuser genauso behandelt werden wie Mehrfamilienhäuser, obwohl die Leistungsvorhaltung in der Regel für Mehrfamilienhäuser höher ist, als für Einfamilienhäuser. Der im EFH eingesetzte kleinste Zähler QN2,5 bzw. Q3=4 wird idR. bis zum 30-Familienhaus verwendet. Deshalb sprechen sich die Gerichte auch für Wohneinheiten-bezogene Grundgebühren bzw. Grundpreise bei Wasser aus. </p>
<p>Wie hoch die Grundgebühreneinnahmen der Kommunen im Verhältnis zu den Gesamteinnahmen dann sein sollen, d.h. Höhe der Grundgebühren im Verhältnis zur Höhe der Verbrauchsgebühren, ist dann ein anderes Thema. </p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rainard Quast		</title>
		<link>https://www.lebensraumwasser.com/bgh-urteil-schafft-rechtssicherheit-fuer-neue-wasserpreissysteme/#comment-26251</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rainard Quast]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 31 Jan 2024 15:37:09 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Hallo Herr Gendries,

kann eine Gemeinde zwei mal eine Grundgebühr für den selben Zähler verlangen?
Im Detail; wird für die Frischwasser-Berechnung ein Zählergebühr 112,35 € verlangt und zusätzlich wird für den selben Zähler (mit selbiger SN) noch einmal eine Zählergebühr 141,00 € für die Abrechnung des Abwassers aufgeführt. 
Ich finde diese doppelte Berechnung nicht nachvollziehbar, da das Abwasser keinen Zähler durchläuft!
Abgesehen davon grenzt es an Wucher jährlich über 250 € an Gebühren für einen Zähler  zu berechnen der auf dem freien Markt für 80 € (mit einer Eichgültigkeit von 6 Jahren) zum kauf angeboten wird.

Bitte um Ihre Einschätzung

Gruß Rainard]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Herr Gendries,</p>
<p>kann eine Gemeinde zwei mal eine Grundgebühr für den selben Zähler verlangen?<br />
Im Detail; wird für die Frischwasser-Berechnung ein Zählergebühr 112,35 € verlangt und zusätzlich wird für den selben Zähler (mit selbiger SN) noch einmal eine Zählergebühr 141,00 € für die Abrechnung des Abwassers aufgeführt.<br />
Ich finde diese doppelte Berechnung nicht nachvollziehbar, da das Abwasser keinen Zähler durchläuft!<br />
Abgesehen davon grenzt es an Wucher jährlich über 250 € an Gebühren für einen Zähler  zu berechnen der auf dem freien Markt für 80 € (mit einer Eichgültigkeit von 6 Jahren) zum kauf angeboten wird.</p>
<p>Bitte um Ihre Einschätzung</p>
<p>Gruß Rainard</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Siegfried Gendries		</title>
		<link>https://www.lebensraumwasser.com/bgh-urteil-schafft-rechtssicherheit-fuer-neue-wasserpreissysteme/#comment-25983</link>

		<dc:creator><![CDATA[Siegfried Gendries]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 20 Aug 2022 09:41:25 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.lebensraumwasser.com/?p=3793#comment-25983</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://www.lebensraumwasser.com/bgh-urteil-schafft-rechtssicherheit-fuer-neue-wasserpreissysteme/#comment-25982&quot;&gt;Philipp&lt;/a&gt;.

Hallo Philip, dafür gibt es eine eindeutige Rechtsprechung. Die Wasserentgelte sind bei Wohneinheiten als Bemessungsgrundlagen für das feste Entgelt für jede &lt;strong&gt;nutzbare&lt;/strong&gt; Wohnung („zur Nutzung geeignet“) zu entrichten, dabei kommt es nicht auf die &lt;strong&gt;tatsächliche&lt;/strong&gt; Nutzung an (wie sollte der Wasserversorger diese auch kontrollieren?). Siehe hier für weitere Details: https://www.lebensraumwasser.com/bgh-urteil-schafft-rechtssicherheit-fuer-neue-wasserpreissysteme/]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://www.lebensraumwasser.com/bgh-urteil-schafft-rechtssicherheit-fuer-neue-wasserpreissysteme/#comment-25982">Philipp</a>.</p>
<p>Hallo Philip, dafür gibt es eine eindeutige Rechtsprechung. Die Wasserentgelte sind bei Wohneinheiten als Bemessungsgrundlagen für das feste Entgelt für jede <strong>nutzbare</strong> Wohnung („zur Nutzung geeignet“) zu entrichten, dabei kommt es nicht auf die <strong>tatsächliche</strong> Nutzung an (wie sollte der Wasserversorger diese auch kontrollieren?). Siehe hier für weitere Details: <a href="https://www.lebensraumwasser.com/bgh-urteil-schafft-rechtssicherheit-fuer-neue-wasserpreissysteme/" rel="ugc">https://www.lebensraumwasser.com/bgh-urteil-schafft-rechtssicherheit-fuer-neue-wasserpreissysteme/</a></p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Philipp		</title>
		<link>https://www.lebensraumwasser.com/bgh-urteil-schafft-rechtssicherheit-fuer-neue-wasserpreissysteme/#comment-25982</link>

		<dc:creator><![CDATA[Philipp]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 19 Aug 2022 10:52:04 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.lebensraumwasser.com/?p=3793#comment-25982</guid>

					<description><![CDATA[Hallo,
wir wohnen als Familie alleine in einem Haus, welches im Grundbuch als zwei Wohneinheiten eingetragen ist. Es gibt nur eine Wasserversorgung mit einem Zähler. Der Versorger RWW rechnet Gebühren für zwei Wohneinheiten ab.
Wie ist das rechtlich zu sehen?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
wir wohnen als Familie alleine in einem Haus, welches im Grundbuch als zwei Wohneinheiten eingetragen ist. Es gibt nur eine Wasserversorgung mit einem Zähler. Der Versorger RWW rechnet Gebühren für zwei Wohneinheiten ab.<br />
Wie ist das rechtlich zu sehen?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Lisa Linne		</title>
		<link>https://www.lebensraumwasser.com/bgh-urteil-schafft-rechtssicherheit-fuer-neue-wasserpreissysteme/#comment-25757</link>

		<dc:creator><![CDATA[Lisa Linne]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Mar 2021 18:37:17 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.lebensraumwasser.com/?p=3793#comment-25757</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://www.lebensraumwasser.com/bgh-urteil-schafft-rechtssicherheit-fuer-neue-wasserpreissysteme/#comment-25756&quot;&gt;Siegfried Gendries&lt;/a&gt;.

Hallo Herr Gendries,
danke für Ihre Antwort. Eine Stellungnahme des Wasserversorgers gibt es noch nicht. Ich werde mich  jedoch deswegen mit ihm in Verbindung setzen.
Viele Grüße
Lisa Linne]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://www.lebensraumwasser.com/bgh-urteil-schafft-rechtssicherheit-fuer-neue-wasserpreissysteme/#comment-25756">Siegfried Gendries</a>.</p>
<p>Hallo Herr Gendries,<br />
danke für Ihre Antwort. Eine Stellungnahme des Wasserversorgers gibt es noch nicht. Ich werde mich  jedoch deswegen mit ihm in Verbindung setzen.<br />
Viele Grüße<br />
Lisa Linne</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Siegfried Gendries		</title>
		<link>https://www.lebensraumwasser.com/bgh-urteil-schafft-rechtssicherheit-fuer-neue-wasserpreissysteme/#comment-25756</link>

		<dc:creator><![CDATA[Siegfried Gendries]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Mar 2021 18:57:11 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.lebensraumwasser.com/?p=3793#comment-25756</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://www.lebensraumwasser.com/bgh-urteil-schafft-rechtssicherheit-fuer-neue-wasserpreissysteme/#comment-25749&quot;&gt;Lisa Linne&lt;/a&gt;.

Hallo Frau Linne, ich kann Ihnen keine Rechtsauskunft geben, aber bei Wasserpreisen begründet idR. einzig der Rückbau des Hausanschlusses die Einstellung der Zahlungsverpflichtung. Das Leitungsnetzbereich wird ja ungeachtet des Ausbaus des Zählers weiter vorgehalten. Der Ausbau des Zählers ist vermutlich aus Gründen der Qualitätssicherung vom Versorger vorgenommen worden, um Rückflüsse von Stagnationswasser ins öffentliche Netz auszuschliessen (z.B. bei Druckabfällen in Folge von Rohrbrüchen). Da Sie aber auf Grundgebühren hinweisen, ist hier die jeweilige Satzung maßgeblich. Gibt es eine Stellungnahme Ihres Wasserversorgers dazu? Viele Grüsse Siegfried Gendries]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://www.lebensraumwasser.com/bgh-urteil-schafft-rechtssicherheit-fuer-neue-wasserpreissysteme/#comment-25749">Lisa Linne</a>.</p>
<p>Hallo Frau Linne, ich kann Ihnen keine Rechtsauskunft geben, aber bei Wasserpreisen begründet idR. einzig der Rückbau des Hausanschlusses die Einstellung der Zahlungsverpflichtung. Das Leitungsnetzbereich wird ja ungeachtet des Ausbaus des Zählers weiter vorgehalten. Der Ausbau des Zählers ist vermutlich aus Gründen der Qualitätssicherung vom Versorger vorgenommen worden, um Rückflüsse von Stagnationswasser ins öffentliche Netz auszuschliessen (z.B. bei Druckabfällen in Folge von Rohrbrüchen). Da Sie aber auf Grundgebühren hinweisen, ist hier die jeweilige Satzung maßgeblich. Gibt es eine Stellungnahme Ihres Wasserversorgers dazu? Viele Grüsse Siegfried Gendries</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Lisa Linne		</title>
		<link>https://www.lebensraumwasser.com/bgh-urteil-schafft-rechtssicherheit-fuer-neue-wasserpreissysteme/#comment-25749</link>

		<dc:creator><![CDATA[Lisa Linne]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 22 Feb 2021 10:32:28 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.lebensraumwasser.com/?p=3793#comment-25749</guid>

					<description><![CDATA[Guten Tag Herr Gendries,

kann der Versorger die Grundgebühr auch dann verlangen, wenn das Haus leer steht und die Wasseruhr abgebaut wurde (vom Versorger)?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!

Mit freundlichen Grüßen 
Lisa Linne]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag Herr Gendries,</p>
<p>kann der Versorger die Grundgebühr auch dann verlangen, wenn das Haus leer steht und die Wasseruhr abgebaut wurde (vom Versorger)?</p>
<p>Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br />
Lisa Linne</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Siegfried Gendries		</title>
		<link>https://www.lebensraumwasser.com/bgh-urteil-schafft-rechtssicherheit-fuer-neue-wasserpreissysteme/#comment-25600</link>

		<dc:creator><![CDATA[Siegfried Gendries]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 03 Dec 2019 19:05:10 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.lebensraumwasser.com/?p=3793#comment-25600</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://www.lebensraumwasser.com/bgh-urteil-schafft-rechtssicherheit-fuer-neue-wasserpreissysteme/#comment-25599&quot;&gt;Krautz Jörg&lt;/a&gt;.

Die übliche Definition „Wohneinheit“ hätte zur Folge, dass es sich nach einer baulichen Zusammenlegung um nur noch eine einzige Wohneinheit handeln müsste.  Der Leerstand ist unerheblich.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://www.lebensraumwasser.com/bgh-urteil-schafft-rechtssicherheit-fuer-neue-wasserpreissysteme/#comment-25599">Krautz Jörg</a>.</p>
<p>Die übliche Definition „Wohneinheit“ hätte zur Folge, dass es sich nach einer baulichen Zusammenlegung um nur noch eine einzige Wohneinheit handeln müsste.  Der Leerstand ist unerheblich.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Krautz Jörg		</title>
		<link>https://www.lebensraumwasser.com/bgh-urteil-schafft-rechtssicherheit-fuer-neue-wasserpreissysteme/#comment-25599</link>

		<dc:creator><![CDATA[Krautz Jörg]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 03 Dec 2019 14:24:00 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.lebensraumwasser.com/?p=3793#comment-25599</guid>

					<description><![CDATA[Ich habe ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung. Die Einliegerwohnung hat selbst keinen Wasserzähler des Versorgers. Jedoch wurde immer für 2 Wohneinheiten 2x Grundgebühr gefordert. Jetzt vermiete ich die Einliegerwohnung nicht mehr und nutze die Räume selbst = vergrößerte eigene Wohnung. Kann mein Versorger immer noch 2x Grundgebühr fordern?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich habe ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung. Die Einliegerwohnung hat selbst keinen Wasserzähler des Versorgers. Jedoch wurde immer für 2 Wohneinheiten 2x Grundgebühr gefordert. Jetzt vermiete ich die Einliegerwohnung nicht mehr und nutze die Räume selbst = vergrößerte eigene Wohnung. Kann mein Versorger immer noch 2x Grundgebühr fordern?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: BGH mit weiterer Rückendeckung für neue Wassertarifsysteme - LebensraumWasser Der Wasser-Blog		</title>
		<link>https://www.lebensraumwasser.com/bgh-urteil-schafft-rechtssicherheit-fuer-neue-wasserpreissysteme/#comment-25527</link>

		<dc:creator><![CDATA[BGH mit weiterer Rückendeckung für neue Wassertarifsysteme - LebensraumWasser Der Wasser-Blog]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 06 Jun 2019 17:59:02 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.lebensraumwasser.com/?p=3793#comment-25527</guid>

					<description><![CDATA[[&#8230;] Um sich durch Anhebung der Grundpreisanteile gegen den Nachfragerückgang abzusichern, führen viele Wasserversorger ein neues Preissystem ein. Trotz zahlreicher erfolgreich durchgeführter Umstellungen hört man in Gesprächen Unsicherheit. Diese hat der BGH jetzt mit seinem zweiten Wasserpreisurteil in diesem Jahr womöglich endgültig ausgeräumt. Denn bei der Frage der Grundpreisbemessung und der unterschiedlichen Behandlung von Haushalts- und Gewerbe-Kunden hat er mit seinem jüngsten Urteil (VIII ZR 106/14 vom 8. Juli 2015) ein weiteres Stück Klarheit geschaffen. Damit bestätigt er zudem seine Grundsatzfeststellungen zu den verbrauchsunabhängigen Grundpreisen aus seinen Urteilen vom 20.05.2015. [&#8230;]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>[&#8230;] Um sich durch Anhebung der Grundpreisanteile gegen den Nachfragerückgang abzusichern, führen viele Wasserversorger ein neues Preissystem ein. Trotz zahlreicher erfolgreich durchgeführter Umstellungen hört man in Gesprächen Unsicherheit. Diese hat der BGH jetzt mit seinem zweiten Wasserpreisurteil in diesem Jahr womöglich endgültig ausgeräumt. Denn bei der Frage der Grundpreisbemessung und der unterschiedlichen Behandlung von Haushalts- und Gewerbe-Kunden hat er mit seinem jüngsten Urteil (VIII ZR 106/14 vom 8. Juli 2015) ein weiteres Stück Klarheit geschaffen. Damit bestätigt er zudem seine Grundsatzfeststellungen zu den verbrauchsunabhängigen Grundpreisen aus seinen Urteilen vom 20.05.2015. [&#8230;]</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Siegfried Gendries		</title>
		<link>https://www.lebensraumwasser.com/bgh-urteil-schafft-rechtssicherheit-fuer-neue-wasserpreissysteme/#comment-25411</link>

		<dc:creator><![CDATA[Siegfried Gendries]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 30 Jul 2018 11:16:28 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.lebensraumwasser.com/?p=3793#comment-25411</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://www.lebensraumwasser.com/bgh-urteil-schafft-rechtssicherheit-fuer-neue-wasserpreissysteme/#comment-25410&quot;&gt;Volker Dörfler&lt;/a&gt;.

Hallo, wenn der Zähler größer als Qn2,5 bzw. Q3=4 bei einem Einfamilienhaus mit gewöhnlichem Verbrauch (keine Gewächshäuser, Landwirtschaft etc.) ist, dürfte er zu groß sein. Der Eindruck überhöhter Trink- und Abwassergebühren scheint nicht ungerechtfertigt. Es gibt klare Regeln, wie und wie groß der Zähler dimensioniert werden muss. Nach § 18 der Allgemeinen Versorgungsbedingungen für Wasser (AVB WasserV) bestimmt der Wasserversorger zwar die Messeinrichtung, er muss sich dabei aber an den „Abnahmeverhältnissen“ orientieren. Bei der Auswahl hat er die Allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten (DVGW-Regelwerk W406) und auf die Belange des Kunden Rücksicht zu nehmen . Einzig aus wirtschaftlichen Gründen kann er Standardisierungen der Zähler (z.B. aus Beschaffungsgründen) vornehmen, dies ist aber in Ihrem offensichtlich nicht gegeben. Der Widerspruch scheint mir sehr angebracht. Bin gespannt auf das Ergebnis.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://www.lebensraumwasser.com/bgh-urteil-schafft-rechtssicherheit-fuer-neue-wasserpreissysteme/#comment-25410">Volker Dörfler</a>.</p>
<p>Hallo, wenn der Zähler größer als Qn2,5 bzw. Q3=4 bei einem Einfamilienhaus mit gewöhnlichem Verbrauch (keine Gewächshäuser, Landwirtschaft etc.) ist, dürfte er zu groß sein. Der Eindruck überhöhter Trink- und Abwassergebühren scheint nicht ungerechtfertigt. Es gibt klare Regeln, wie und wie groß der Zähler dimensioniert werden muss. Nach § 18 der Allgemeinen Versorgungsbedingungen für Wasser (AVB WasserV) bestimmt der Wasserversorger zwar die Messeinrichtung, er muss sich dabei aber an den „Abnahmeverhältnissen“ orientieren. Bei der Auswahl hat er die Allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten (DVGW-Regelwerk W406) und auf die Belange des Kunden Rücksicht zu nehmen . Einzig aus wirtschaftlichen Gründen kann er Standardisierungen der Zähler (z.B. aus Beschaffungsgründen) vornehmen, dies ist aber in Ihrem offensichtlich nicht gegeben. Der Widerspruch scheint mir sehr angebracht. Bin gespannt auf das Ergebnis.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Volker Dörfler		</title>
		<link>https://www.lebensraumwasser.com/bgh-urteil-schafft-rechtssicherheit-fuer-neue-wasserpreissysteme/#comment-25410</link>

		<dc:creator><![CDATA[Volker Dörfler]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 30 Jul 2018 09:38:37 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.lebensraumwasser.com/?p=3793#comment-25410</guid>

					<description><![CDATA[Hallo,

meine Gemeinde hat letztes Jahr ihr Berechnungssystem für Wasser und Abwasser geändert. Mein Problem stellt sich wie folgt dar. Die Grundgebühr für Wasser und Abwasser wird nun anhand der Zählergröße festgemacht. Der Zähler wurde von der Gemeinde geliefert, eingebaut und gemäß der Eichfristen getauscht.
Leider ist der Zähler eine Dimension zu groß und so soll ich mehr Grundgebühr bezahlen als Einfamilienwohnhäuser mit einem richtig dimensionierten Zähler. Warum diese Zählergröße eingebaut wurde lässt sich nicht mehr nachvollziehen. Ist dies rechtens, oder sollte ich gegen den Bescheid Widerspruch einlegen ?

Mit freundlichen Grüßen]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>meine Gemeinde hat letztes Jahr ihr Berechnungssystem für Wasser und Abwasser geändert. Mein Problem stellt sich wie folgt dar. Die Grundgebühr für Wasser und Abwasser wird nun anhand der Zählergröße festgemacht. Der Zähler wurde von der Gemeinde geliefert, eingebaut und gemäß der Eichfristen getauscht.<br />
Leider ist der Zähler eine Dimension zu groß und so soll ich mehr Grundgebühr bezahlen als Einfamilienwohnhäuser mit einem richtig dimensionierten Zähler. Warum diese Zählergröße eingebaut wurde lässt sich nicht mehr nachvollziehen. Ist dies rechtens, oder sollte ich gegen den Bescheid Widerspruch einlegen ?</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: BGH mit weiterer Rückendeckung für neue Wassertarifsysteme &#124; LebensraumWasser Der Wasser-Blog		</title>
		<link>https://www.lebensraumwasser.com/bgh-urteil-schafft-rechtssicherheit-fuer-neue-wasserpreissysteme/#comment-25369</link>

		<dc:creator><![CDATA[BGH mit weiterer Rückendeckung für neue Wassertarifsysteme &#124; LebensraumWasser Der Wasser-Blog]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 17 Dec 2017 10:23:17 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.lebensraumwasser.com/?p=3793#comment-25369</guid>

					<description><![CDATA[[&#8230;] Viele Wasserversorger wollen ein neues Preissystem einführen, um sich durch Anhebung der Grundpreisanteile gegen den Nachfragerückgang abzusichern. Trotz zahlreicher erfolgreich durchgeführter Umstellungen vernimmt man in Gesprächen eine Restunsicherheit bei Umstellungswilligen. Diese hat der BGH jetzt mit seinem zweiten Wasserpreisurteil in diesem Jahr ein weiteres Mal gemindert. Bei der Frage der Grundpreisbemessung und der unterschiedlichen Behandlung von Haushalts- und Gewerbe-Kunden hat er mit seinem jüngsten Urteil (VIII ZR 106/14 vom 8. Juli 2015) ein weiteres Stück Klarheit geschaffen und bestätigt zudem seine Grundsatzfeststellungen zur verbrauchsunabhängigen Grundpreiserhebung aus seinen Urteilen vom 20.05.2015. [&#8230;]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>[&#8230;] Viele Wasserversorger wollen ein neues Preissystem einführen, um sich durch Anhebung der Grundpreisanteile gegen den Nachfragerückgang abzusichern. Trotz zahlreicher erfolgreich durchgeführter Umstellungen vernimmt man in Gesprächen eine Restunsicherheit bei Umstellungswilligen. Diese hat der BGH jetzt mit seinem zweiten Wasserpreisurteil in diesem Jahr ein weiteres Mal gemindert. Bei der Frage der Grundpreisbemessung und der unterschiedlichen Behandlung von Haushalts- und Gewerbe-Kunden hat er mit seinem jüngsten Urteil (VIII ZR 106/14 vom 8. Juli 2015) ein weiteres Stück Klarheit geschaffen und bestätigt zudem seine Grundsatzfeststellungen zur verbrauchsunabhängigen Grundpreiserhebung aus seinen Urteilen vom 20.05.2015. [&#8230;]</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Der Jahresrückblick 2015 &#124; LebensraumWasser		</title>
		<link>https://www.lebensraumwasser.com/bgh-urteil-schafft-rechtssicherheit-fuer-neue-wasserpreissysteme/#comment-24957</link>

		<dc:creator><![CDATA[Der Jahresrückblick 2015 &#124; LebensraumWasser]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 31 Dec 2015 20:48:38 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.lebensraumwasser.com/?p=3793#comment-24957</guid>

					<description><![CDATA[[&#8230;] dieses Jahr in zwei wegweisenden Urteilen zu den Wohneinheiten als Bemessungsgrundlage (zum Beitrag) und zur Berücksichtigung des Kundenverhaltens in den Wasserpreisen (zum Beitrag) beendet haben. [&#8230;]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>[&#8230;] dieses Jahr in zwei wegweisenden Urteilen zu den Wohneinheiten als Bemessungsgrundlage (zum Beitrag) und zur Berücksichtigung des Kundenverhaltens in den Wasserpreisen (zum Beitrag) beendet haben. [&#8230;]</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Siegfried Gendries		</title>
		<link>https://www.lebensraumwasser.com/bgh-urteil-schafft-rechtssicherheit-fuer-neue-wasserpreissysteme/#comment-24586</link>

		<dc:creator><![CDATA[Siegfried Gendries]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 28 Nov 2015 21:18:55 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.lebensraumwasser.com/?p=3793#comment-24586</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://www.lebensraumwasser.com/bgh-urteil-schafft-rechtssicherheit-fuer-neue-wasserpreissysteme/#comment-24584&quot;&gt;Martin Demant&lt;/a&gt;.

Guten Tag Herr Demand, 
der in dem Allgemeinen Tarif der VKWA Salzwedel dem Grundpreis zugrunde liegende Maßstab der &quot;wirtschaftlichen Einheit&quot; ist nicht näher definiert. Der Begriff findet bei anderen Versorgern Anwendung (z.b. bei RWW für &quot;gewerbliche Objekte&quot;). Demnach handelt es sich bei der Bewertung von Grundstücken dann um eine wirtschaftliche Einheit, wenn diese räumlich zusammen hängen und/oder ein funktionaler Zusammenhang zwischen Gebäudeteilen besteht, wenn mehrere Hausanschlüsse bestehen. Übrigens gibt es diesen Begriff mit derartiger Definition auch im Grundsteuer-Gesetz. 

Auf Ihren Fall angewandt wäre dann das gesamte Gebäude eine wirtschaftliche Einheit. 

Mir scheint, dass man eigentlich eine &quot;Wohneinheit&quot; meint. Dieser Maßstab ist auch weitaus gebräuchlicher. Zudem hat der BGH hierzu gerade erst geurteilt.

Freundliche Grüße
Siegfried Gendries 

PS: diese Antwort ist keine juristische Beratung]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://www.lebensraumwasser.com/bgh-urteil-schafft-rechtssicherheit-fuer-neue-wasserpreissysteme/#comment-24584">Martin Demant</a>.</p>
<p>Guten Tag Herr Demand,<br />
der in dem Allgemeinen Tarif der VKWA Salzwedel dem Grundpreis zugrunde liegende Maßstab der &#8222;wirtschaftlichen Einheit&#8220; ist nicht näher definiert. Der Begriff findet bei anderen Versorgern Anwendung (z.b. bei RWW für &#8222;gewerbliche Objekte&#8220;). Demnach handelt es sich bei der Bewertung von Grundstücken dann um eine wirtschaftliche Einheit, wenn diese räumlich zusammen hängen und/oder ein funktionaler Zusammenhang zwischen Gebäudeteilen besteht, wenn mehrere Hausanschlüsse bestehen. Übrigens gibt es diesen Begriff mit derartiger Definition auch im Grundsteuer-Gesetz. </p>
<p>Auf Ihren Fall angewandt wäre dann das gesamte Gebäude eine wirtschaftliche Einheit. </p>
<p>Mir scheint, dass man eigentlich eine &#8222;Wohneinheit&#8220; meint. Dieser Maßstab ist auch weitaus gebräuchlicher. Zudem hat der BGH hierzu gerade erst geurteilt.</p>
<p>Freundliche Grüße<br />
Siegfried Gendries </p>
<p>PS: diese Antwort ist keine juristische Beratung</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Martin Demant		</title>
		<link>https://www.lebensraumwasser.com/bgh-urteil-schafft-rechtssicherheit-fuer-neue-wasserpreissysteme/#comment-24584</link>

		<dc:creator><![CDATA[Martin Demant]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 28 Nov 2015 20:46:33 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.lebensraumwasser.com/?p=3793#comment-24584</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://www.lebensraumwasser.com/bgh-urteil-schafft-rechtssicherheit-fuer-neue-wasserpreissysteme/#comment-24030&quot;&gt;Siegfried Gendries&lt;/a&gt;.

Guten Tag Herr Gendries,

an welchen Fakten das VKWA-Salzwedel dies genau fest macht weiß ich selber auch noch nicht, da bin ich gerade an der Klärung. Vom Prinzip her nutzen wir einige Räume gemeinsam und natürlich einige getrennt.

Mit freundlichen grüßen
Martin Demant]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://www.lebensraumwasser.com/bgh-urteil-schafft-rechtssicherheit-fuer-neue-wasserpreissysteme/#comment-24030">Siegfried Gendries</a>.</p>
<p>Guten Tag Herr Gendries,</p>
<p>an welchen Fakten das VKWA-Salzwedel dies genau fest macht weiß ich selber auch noch nicht, da bin ich gerade an der Klärung. Vom Prinzip her nutzen wir einige Räume gemeinsam und natürlich einige getrennt.</p>
<p>Mit freundlichen grüßen<br />
Martin Demant</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Siegfried Gendries		</title>
		<link>https://www.lebensraumwasser.com/bgh-urteil-schafft-rechtssicherheit-fuer-neue-wasserpreissysteme/#comment-24030</link>

		<dc:creator><![CDATA[Siegfried Gendries]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Nov 2015 12:12:43 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.lebensraumwasser.com/?p=3793#comment-24030</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://www.lebensraumwasser.com/bgh-urteil-schafft-rechtssicherheit-fuer-neue-wasserpreissysteme/#comment-23966&quot;&gt;Martin Demant&lt;/a&gt;.

Guten Tag Herr Demand,
So eindeutig scheint das nicht zu sein. Wäre interessant, woran der Wasserversorger das fest macht. Haben Sie getrennte Wohnungen? Können Sie mir das Unternehmen bitte benennen?
Freundliche Grüße, 
Siegfried Gendries]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://www.lebensraumwasser.com/bgh-urteil-schafft-rechtssicherheit-fuer-neue-wasserpreissysteme/#comment-23966">Martin Demant</a>.</p>
<p>Guten Tag Herr Demand,<br />
So eindeutig scheint das nicht zu sein. Wäre interessant, woran der Wasserversorger das fest macht. Haben Sie getrennte Wohnungen? Können Sie mir das Unternehmen bitte benennen?<br />
Freundliche Grüße,<br />
Siegfried Gendries</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Martin Demant		</title>
		<link>https://www.lebensraumwasser.com/bgh-urteil-schafft-rechtssicherheit-fuer-neue-wasserpreissysteme/#comment-23966</link>

		<dc:creator><![CDATA[Martin Demant]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Nov 2015 19:29:42 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.lebensraumwasser.com/?p=3793#comment-23966</guid>

					<description><![CDATA[Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchte ich ihnen eine Frage bezüglich der Begrifflichkeit &quot;wirtschaftliche Einheit stellen: ab wann gilt man als zwei wirtschaftliche Einheiten? 

Erklärung unserer Situation: meine Frau hat schon zu Schulzeiten mit mir in meinem Elternhaus gewohnt  Für die Ausbildung und Studium mussten wir für die zeit umziehen, sind danach wieder in meinen Elternhaus zurück gezogen, sind mittlerweile verheiratet und haben zwei kinder. Mit meinem Vater, der mit uns zusammen unter  einem Dach lebt, teilen wir uns Stromanschluss, Versicherungen, Telefon, Internet, Waschmaschine, Trockner, Eingangstür, Flur, Keller, Klingel usw. Reparaturen am Gebäude und Pflege  des Geländes werden familiär zusammen organisiert und bezahlt. 
 Nun sagt unser Wasserversorger, dass wir zwei wirtschaftliche Einheiten bilden würden und möchte natürlich doppelt Grundgebühren kassieren. 
Ist dies rechtlich überhaupt zulässig? Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage.

Für eine kompetente Beratung möchte ich mich bereits im Vorfeld bei Ihnen bedanken. 

Mit freundlichen Grüßen
Martin Demant]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchte ich ihnen eine Frage bezüglich der Begrifflichkeit &#8222;wirtschaftliche Einheit stellen: ab wann gilt man als zwei wirtschaftliche Einheiten? </p>
<p>Erklärung unserer Situation: meine Frau hat schon zu Schulzeiten mit mir in meinem Elternhaus gewohnt  Für die Ausbildung und Studium mussten wir für die zeit umziehen, sind danach wieder in meinen Elternhaus zurück gezogen, sind mittlerweile verheiratet und haben zwei kinder. Mit meinem Vater, der mit uns zusammen unter  einem Dach lebt, teilen wir uns Stromanschluss, Versicherungen, Telefon, Internet, Waschmaschine, Trockner, Eingangstür, Flur, Keller, Klingel usw. Reparaturen am Gebäude und Pflege  des Geländes werden familiär zusammen organisiert und bezahlt.<br />
 Nun sagt unser Wasserversorger, dass wir zwei wirtschaftliche Einheiten bilden würden und möchte natürlich doppelt Grundgebühren kassieren.<br />
Ist dies rechtlich überhaupt zulässig? Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage.</p>
<p>Für eine kompetente Beratung möchte ich mich bereits im Vorfeld bei Ihnen bedanken. </p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br />
Martin Demant</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: BGH mit weiterer Rückendeckung für neue Wassertarifsysteme &#124; LebensraumWasser		</title>
		<link>https://www.lebensraumwasser.com/bgh-urteil-schafft-rechtssicherheit-fuer-neue-wasserpreissysteme/#comment-22550</link>

		<dc:creator><![CDATA[BGH mit weiterer Rückendeckung für neue Wassertarifsysteme &#124; LebensraumWasser]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 04 Nov 2015 21:54:52 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.lebensraumwasser.com/?p=3793#comment-22550</guid>

					<description><![CDATA[[&#8230;] Viele Wasserversorger wollen ein neues Preissystem einführen, um sich durch Anhebung der Grundpreisanteile gegen den Nachfragerückgang abzusichern. Trotz zahlreicher erfolgreich durchgeführter Umstellungen vernimmt man in Gesprächen eine Restunsicherheit bei Umstellungswilligen. Diese hat der BGH jetzt mit seinem zweiten Wasserpreisurteil in diesem Jahr ein weiteres Mal gemindert. Bei der Frage der Grundpreisbemessung und der unterschiedlichen Behandlung von Haushalts- und Gewerbe-Kunden hat er mit seinem jüngsten Urteil (VIII ZR 106/14 vom 8. Juli 2015) ein weiteres Stück Klarheit geschaffen und bestätigt zudem seine Grundsatzfeststellungen zur verbrauchsunabhängigen Grundpreiserhebung aus seinen Urteilen vom 20.05.2015. [&#8230;]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>[&#8230;] Viele Wasserversorger wollen ein neues Preissystem einführen, um sich durch Anhebung der Grundpreisanteile gegen den Nachfragerückgang abzusichern. Trotz zahlreicher erfolgreich durchgeführter Umstellungen vernimmt man in Gesprächen eine Restunsicherheit bei Umstellungswilligen. Diese hat der BGH jetzt mit seinem zweiten Wasserpreisurteil in diesem Jahr ein weiteres Mal gemindert. Bei der Frage der Grundpreisbemessung und der unterschiedlichen Behandlung von Haushalts- und Gewerbe-Kunden hat er mit seinem jüngsten Urteil (VIII ZR 106/14 vom 8. Juli 2015) ein weiteres Stück Klarheit geschaffen und bestätigt zudem seine Grundsatzfeststellungen zur verbrauchsunabhängigen Grundpreiserhebung aus seinen Urteilen vom 20.05.2015. [&#8230;]</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Warum neue Wasserpreissysteme gegen Nachfragerückgänge schützen &#124; LebensraumWasser		</title>
		<link>https://www.lebensraumwasser.com/bgh-urteil-schafft-rechtssicherheit-fuer-neue-wasserpreissysteme/#comment-14001</link>

		<dc:creator><![CDATA[Warum neue Wasserpreissysteme gegen Nachfragerückgänge schützen &#124; LebensraumWasser]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 03 Sep 2015 21:11:34 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.lebensraumwasser.com/?p=3793#comment-14001</guid>

					<description><![CDATA[[&#8230;] Weitere Tarifumstellungen werden folgen &#8211; RWW und MOcons beraten bei Umstellungen   Die Ergebnisse der Anfang 2014 vom BDEW gemeinsam mit der Hochschule Ruhr-West und RWW durchgeführten Expertenbefragung zur Dringlichkeit und Notwendigkeit von Tarifumstellungen lassen eine Vielzahl weiterer Umstellungen erwarten. Dabei geht schon nicht nur mehr um Trinkwasser. Projekte bei Fernwärme, Abwasser und Abfall folgen derselben Logik. Denn auch diese technischen Infrastrukturen basieren auf Vorhalteleistungen mit ähnlicher Kostenstruktur und ähnlicher Diskrepanz zwischen Kosten- und Entgeltstruktur. Angesichts des Nachfragerückgangs und des demographischen Wandels drohen auch dort Preis- und Gebührenspiralen. Abhilfe kann hier eine Änderung der Entgeltstruktur schaffen, wie sie das Systempreismodell bietet. Akzeptanz wird es aber nur geben, wenn die Kommunikation offen und proaktiv geführt wird. Wer sich noch fragt, ob dies rechtlich alles zulässig ist, der wird in den Grundsatzurteilen des BGH aus Juni 2015 zahlreiche beruhigende Antworten finden siehe hier!. [&#8230;]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>[&#8230;] Weitere Tarifumstellungen werden folgen &#8211; RWW und MOcons beraten bei Umstellungen   Die Ergebnisse der Anfang 2014 vom BDEW gemeinsam mit der Hochschule Ruhr-West und RWW durchgeführten Expertenbefragung zur Dringlichkeit und Notwendigkeit von Tarifumstellungen lassen eine Vielzahl weiterer Umstellungen erwarten. Dabei geht schon nicht nur mehr um Trinkwasser. Projekte bei Fernwärme, Abwasser und Abfall folgen derselben Logik. Denn auch diese technischen Infrastrukturen basieren auf Vorhalteleistungen mit ähnlicher Kostenstruktur und ähnlicher Diskrepanz zwischen Kosten- und Entgeltstruktur. Angesichts des Nachfragerückgangs und des demographischen Wandels drohen auch dort Preis- und Gebührenspiralen. Abhilfe kann hier eine Änderung der Entgeltstruktur schaffen, wie sie das Systempreismodell bietet. Akzeptanz wird es aber nur geben, wenn die Kommunikation offen und proaktiv geführt wird. Wer sich noch fragt, ob dies rechtlich alles zulässig ist, der wird in den Grundsatzurteilen des BGH aus Juni 2015 zahlreiche beruhigende Antworten finden siehe hier!. [&#8230;]</p>
]]></content:encoded>
		
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