Novelle des NRW-Landeswassergesetzes vom Kabinett verabschiedet

Jetzt könnte es amtlich werden: die Öffentliche Trinkwasserversorgung soll in NRW Vorrang vor allen Wassernutzungen erhalten. Auch sollen Wasserrechtsverfahren beschleunigt werden. Das sieht nach Auskunft aus dem Ministerium die Novelle des Landeswassergesetzes vor, die gestern vom Kabinett verabschiedet worden ist. (Nachtrag:) Das die Gesetzesvorlage wurde am 14.10. veröffentlicht.

In einem Interview mit dem Blog-der-Republik Anfang Januar hatte Frau Ministerin Heinen-Esser sich noch zuversichtlich zeigt, dass die lang angekündigte Novelle des Landeswassergesetzes im Frühjahr verabschiedet werden könne. Es hat verständlicherweise etwas gedauert. Gestern fiel der Startschuss. Das NRW-Landeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Anpassung des Landeswassergesetzes NRW verabschiedet. Der Entwurf wird nun allen betroffenen Verbänden zur Stellungnahme übersandt. Ein Inkrafttreten der Neuregelungen ist für Anfang 2021 vorgesehen.

Deutlicherer Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung für Versorgungssicherheit im Klimawandel

Für viel Aufmerksamkeit sorgt sicher die deutlichere Einräumung des gesetzlichen Vorranges der öffentlichen Trinkwasserversorgung. Danach soll der Trinkwasserversorgung stets Vorrang vor anderen Wassernutzungen erhalten. „Eine Verknappung der Ressource Wasser aufgrund veränderter Niederschlagsmengen kann zu Nutzungskonflikten bei der Gewässerbewirtschaftung führen„, heißt es in der Pressemitteilung. „Der Klimawandel ist längst bei uns angekommen, und wir müssen darauf reagieren“, sagt Umweltministerin Ursula Heinen-Essen. „Die vergangenen zwei extreme trockene Sommer und der regenarme April dieses Jahres haben gezeigt, wie abhängig auch der Bereich der Wasserversorgung von Wetter und Klima ist. Trinkwasser als Lebensmittel Nummer 1 muss besonders vor Klimakrisen geschützt werden. Daher muss der Trinkwasserversorgung aufgrund ihrer elementaren Bedeutung für das Allgemeinwohl stets Vorrang vor anderen Wasserentnahmen gewährt werden.“

Beschleunigung wasserrechtlicher Genehmigungsverfahren

Zur Sicherstellung der öffentlichen Trinkwasserversorgung passt auch, dass Bürokratieabbau in die Novelle aufgenommen worden ist. Zudem sollen wasserrechtliche Verfahren werden beschleunigt werden. Der Gesetzesentwurf greift die Themen Gewässerrandstreifen, Vorkaufsrecht, Berichtspflichten und Entfristung von Genehmigungen auf. Außerdem wurden die Anpassungen des Wasserhaushaltsgesetzes zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes (Gesetzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes vom 30.06.2017) für Überschwemmungsgebiete sowie für Stauanlagen und Stauhaltungsdämmen in das Landeswassergesetz übernommen.

Ein erster Schritt, dem die Wasserstrategie für NRW folgen muss

Die Auswirkungen des Klimawandels haben in den vergangenen zwei Jahren gezeigt, dass die öffentliche Trinkwasserversorgung mehr Handlungsspielraum braucht. Noch vor wenigen Jahren wurden sinkende Wassernachfragen prognostiziert, die vergangenen Sommer haben eine Kehrtwende eingeläutet. Denn wenn die Eigenbrunnen der Industrie erschöpft sind oder die Gewässerläufe für die Landwirte trocken, dann wird auf das Leitungswasser zurückgegriffen. Planungssicherheit ist die Grundvoraussetzung für Investitionen. Das aktuell geltende Landeswassergesetz sieht schon den Vorrang vor. So heißt es dort in Paragraph 37„die Benutzung von Grundwasser, das für die derzeit bestehende oder künftige öffentliche Wasserversorgung besonders geeignet ist, genießt die öffentliche Wasserversorgung Vorrang vor anderen Benutzungen, soweit nicht überwiegende Belange des Wohls der Allgemeinheit oder im Einklang damit auch der Nutzen Einzelner etwas anderes erfordern.“ In einem Bundesland, dessen Wasserversorgung zu Zweidritteln vom Oberflächenwasser abhängt, dürfte der Vorrang beim Grundwasser zu kurz greifen. Man wird auf die konkrete Ausgestaltung und die entsprechende Umsetzung warten müssen, um beurteilen zu können, was sich jetzt wirklich ändert, aber eine Klarstellung hört man, sei überfällig gewesen.

Auch bei den Wasserrechten und im Bürokratieabbau könnte diese Novelle etwas bewirken. Behörden erteilen dem Vernehmen nach überwiegend nur noch „Erlaubnisse“. Wichtig für die Planungssicherheit der Wasserversorger aber wären langfristige „Bewilligungen“. Diese enthalten die erforderlichen Rechte und Regelungen, auf dessen Bestand der Versorger oft jahrzehntelang vertrauen kann. Nur so kann langfristige Planungssicherheit geschaffen und können Investitionen in der Wasserwerksanlagen gerechtfertigt werden. Wer baut Anlagen für die Trinkwasseraufbereitung, die über Generationen abgeschrieben werden, wenn die Wassernutzung zeitlich limitiert ist? Die vor wenigen Jahren erstellten kommunalen Wasserversorgungskonzepte haben in NRW den Bedarf für ein höheres Maß an Ressourcensicherheit transparent gemacht. Im Zuge der Auswertung dürfte die Landesregierung erkannt haben, dass es am Ende auf eine leistungsfähige öffentliche Trinkwasserversorgung ankommen wird.

Wir arbeiten gerade auf Bundesebene mit rund 100 Experten unter Führung der Bundesumweltministerin an der Nationalen Wasserstrategie für das Jahr 2050. NRW könnte schneller sein…

Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Landeswasserrechts“

Beitragsfoto: Canstock

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