Nitrate: Wenn die Politik wartet, müssen Natur und Wasserkunden bezahlen

Man stelle sich einmal vor, wir dürften das Wasser nicht mehr trinken, weil irgendwelche Schadstoffe zu hoch sind, und wir müssten anstelle dessen zum Flaschenwasser greifen. Utopie? Hierzulande ja, aber auch nur, weil wir es leisten können, verunreinigtes Grundwasser aufwändig aufzubereiten und die Kosten über steigende Wasserpreise an die Verbraucher weiterzureichen. Und dass, obwohl diese gar nicht dafür können. Klingt absurd, ist aber Realität. Der Grund hierfür sind übermäßige Mengen an Nitraten, die durch Düngung landwirtschaftlich genutzter Flächen das für die Trinkwassergewinnung benötigte Grundwasser verunreinigen. „Die zu hohen Stickstoffverbindungen sind eines der großen ungelösten Umweltprobleme unserer Zeit“, leitet der Sachverständigenrat für Umweltfragen sein am 14. Januar Bildschirmfoto 2015-01-14 um 20.40.16vorgestelltes über 560 Seiten starkes Gutachten mit dem Titel „Stickstoff: Lösungsstrategien für ein drängendes Umweltproblem“ ein. Auch wenn die Gründe für das anhaltende Drängen eigentlich in einem Politikversagen liegen, so dürfte der neuerliche Vorstoß den vielfältigen öffentlichen Forderungen nach einem konsequenten Durchgreifen durch den Gesetzgeber neuerliche Nahrung geben.

Stickstoffverbindungen wie beispielsweise Stickstoffoxide und Ammoniak beeinträchtigen die Umwelt und Gesundheit der Menschen auf vielfältige und komplexe Weise. Mehr als ein Viertel aller Grundwasserkörper sind durch Nitrate geschädigt und befinden sich in einem schlechten chemischen Zustand. Das dadurch beeinträchtigte Grundwasser erfordert dann später aufwändige und teure Verfahren, um die Menschen mit Trinkwasser zu versorgen. Der Zustand der natürlichen Gewässer bleibt damit immer noch ungelöst. Die Krux daran: Die Landwirte beeinflussen zwar die Umwelt, beteiligen sich aber nicht an den Kosten. Hierfür schlägt das Gutachten die Einführung einer Stickstoffüberschuss-Abgabe vor. Dieses ökonomische Anreizinstrument soll sich demnach am Stickstoffüberschuss des individuellen Betriebs ausrichten und die Menge der Gesamtemissionen des Betriebes kosteneffizient über ordnungsrechtliche Anforderungen hinaus zu senken (vorausgesetzt es gibt solche). Die eingenommenen Mittel sollten nach Deckung der administrativen Kosten in den landwirtschaftlichen Sektor zurückfließen (z. B. in Form von Beratungsangeboten, Förderung von technischen Maßnahmen zur Emissionsminderung oder von Managementmaßnahmen in sensiblen Naturräumen). Diese Instrumente gibt es auch heute schon in Form so genannter landwirtschaftlicher Kooperationen (siehe hier), auch wenn hier noch keine Abgaben der Landwirte existieren. Zudem geht hierbei leider die Entwicklung in eine andere Richtung: sie stehen vor dem Scheitern. Inwieweit also das vom SRU vorgeschlagene  Instrument die Probleme wirklich lösen kann und nicht nur zur Abschöpfung einlädt, wäre sicher einmal ein lohnenswerter Untersuchungsgegenstand.

Der BDEW Bundesverband der Deutschen Energie- und Wasserwirtschaft erneuert daher für die Novellierung der Düngeverordnung die Forderung nach Aufnahme von klaren Regelungen für die Landwirtschaft für den Fall von Grenzwertüberschreitungen vor Ort. Hier sei dringend eine direkte Verknüpfung zu den wasserrechtlichen Regelungs- und Qualitätszielen in Grundwasser und Oberflächengewässern notwendig. Besonders kritisch sieht der BDEW die im aktuellen Entwurf der Verordnung enthaltenen Möglichkeiten für die Landwirtschaft, über theoretisch angenommene Dünger-Verluste die zulässige Dünger-Menge um teilweise über 50 Prozent zu erhöhen – und dies ohne eine spezifische Prüfung, ob die Gewässer vor Ort bereits die Nitrat-Grenzwerte überschreiten. Die Landwirtschaft muss sich zu ihrer Verantwortung für die natürlichen Ressourcen bekennen. Überdüngung ist kein „Kavaliersdelikt“. Wir brauchen eine Novelle der Düngeverordnung, die ihren Namen tatsächlich verdient. Dreh- und Angelpunkt ist dabei die Einhaltung des 50 mg pro Liter Grenzwertes im Grundwasser. Wird er nicht erreicht, darf es keine Karenz geben: Es kann dann nur noch ein Düngestopp folgen. Das Gutachten belegt auch aus Sicht des Verbandes kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) einmal mehr die Notwendigkeit, die Düngeverordnung nachzuschärfen. Höchst alarmierend findet der VKU die derzeitigen und prognostizierten Werte von Nitrat in den Grundwasserkörpern.

Eigentlich hat man den Eindruck, dass es genügend Gutachten, Empfehlungen, Forderungen usw. gibt, damit die Politik konsequent handeln kann. Da die Nitrate, die heute ins Erdreich gelangen, erst in vielen Jahren ins Grundwasser gelangen werden, dürfte jedes „verschlafene“ Jahr für unsere Kinder und die Natur fatale Folgen haben. Es stellt sich daher die Frage, wer mit dem gegenwärtigen Politikverhalten eigentlich geschützt werden soll – die Natur und die nachfolgenden Generationen sind es jedenfalls nicht, aber die haben es verdient!

Hier geht es zum Download-Bereich mit dem Gutachten (Kurz- und Langfassung) klick hier!

4 Trackbacks / Pingbacks

  1. Zuviel Nitrat im Grundwasser: Deutschland und die Schweiz | Heidis Mist
  2. Wer trinkt schon nitrathaltiges Grundwasser? – Bausparkasse Mainz irrt bei Wasser als Gesundheitsfaktor | LebensraumWasser
  3. „Den deutschen Gewässern könnte es besser gehen“, berichtet die Bundesregierung der EU-Kommission | LebensraumWasser - Der Wasser-Blog
  4. Warum die Gülle unser Trinkwasser verteuern wird, erklärt eine Studie des Umweltbundesamtes | LebensraumWasser - Der Wasser-Blog

Was meinen Sie dazu?

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.