Niedersachsens Kartellbehörde will landesweite Erhebung der Trinkwasserpreise in 2020 starten

Einige der Teilnehmer des vku-Infotages Wasserpreise vom 3.9.2019 in Hannover werden darauf gewartet haben, jetzt ist es öffentlich: 2020 wird Niedersachsens Wasserpreisabfrage wiederholt.

Der vku hatte zum Infotag eingeladen. Im Mittelpunkt der Vorträge stand das Thema „Umstellungen der Wasserpreissysteme auf höhere Fixentgelte“. Anlass war die Veröffentlichung eines Leitfadens, der Versorgern Hilfestellung bei der Auswahl des geeigneten Modells und einer zielgerichteten Kommunikation geben soll.

Heike Zinram, Leiterin der niedersächsischen Landeskartellbehörde, beschrieb in ihrem Vortrag ausführlich, wie sie vor zehn Jahren mit der Untersuchung und den Ergebnissen bei einigen Versorgern in Niedersachsen Preissenkungen in Gang gesetzt hatte. Angekündigt hatte sie damals, diese Untersuchung zehn Jahre später wiederholen zu wollen. Die Zeit ist rum, deshalb lag die Frage nahe, ob eine neue Abfrage bevorstehe. Sie wolle die Wasserpreise zum 31.12.2019 abfragen, erklärte Zinram auf meine Frage, spätestens zum 30.6.2020 damit starten. Da sie jetzt über die notwendigen Ressourcen in der Behörde verfüge, kann sie sich der Themen annehmen, die bei Wasser auf der Agenda stehen. Dazu gehören neben den Trinkwasserpreisen auch die Preise für Abwasser und die der Vorlieferanten.

Der letzten Runde folgten Preissenkungen von bis zu 30 Prozent

Zufrieden blickte die Behördenchefin auf den Verlauf und die Ergebnisse der zurückliegenden Runde zurück. Von den damals 260 Wasserversorgungsunternehmen (WVU) erhoben 146 Preise und waren damit im Zielfokus der Behörde. Entscheidend für die Auswahl von Verdachtsunternehmen waren die Durchschnittspreise für den so genannten „Typfall 150 Kubikmeter“, also die Preise für den Trinkwasserbezug eines Einfamilienhauses. Gegen die Unternehmen, die im Verdacht standen, missbräuchlich überhöhte Trinkwasserpreise von ihren Kunden zu verlangen und die Höhe nicht rechtfertigen konnten, wurden Kartellverwaltungsverfahren eingeleitet. Letztendlich mussten 9 Versorger in 12 Tarifgebieten die Preise senken, teilweise bis zu 30 Prozent.

Kommunalaufsicht bei Wassergebühren gefragt – auch weil diese nicht kostendeckend sind

Die Kartellbehörden können Kartellverfahren nur gegen Versorger einleiten, die Wasserpreise für ihre Leistungen berechnen. Die Gebühren erhebenden Unternehmen und Betriebe spielen lediglich als Vergleichsunternehmen eine Rolle. Obwohl für sie nicht die Landeskartellbehörde zuständig ist, sondern die Kommunalaufsicht, müssen diese auch ihre Daten abliefern. Zinram erkannte in diesen damaligen Daten eine ganz andere Problematik, demnach waren die Gebühren bei einer Reihe von Versorgern nicht zu hoch, sondern zu niedrig. Sie waren so gering, dass sie angesichts der umfangreichen Vergleichsdaten zu dem Ergebnis gelangt war, dass diese Betriebe nicht kostendeckend seien. Diesen Wasserversorgern hatte die Landeskartellbehörde empfohlen, am Kennzahlenvergleich des Niedersächsischen Umweltministeriums teilzunehmen. Die defizitär arbeitenden Wasserversorger sind an das Niedersächsische Innenministerium verwiesen worden. Damit wies Zinram auf ein Problem hin, dass auch in anderen Bundesländern vermehrt auftritt. Dort, wo die Politik unmittelbaren Einfluss auf die Wassergebühren hat, spielt die Betriebswirtschaft nicht die entscheidende Rolle. Wassergebühren, aber auch Preise sind nicht selten, „Spielball“ kommunalpolitischer Entscheidungen. Dieses Vorgehen wird auch von Zinrams Kollegin in der nordrhein-westfälischen Kartellbehörde, Gabriele Krater, immer wieder kritisiert. Tätig werden müssen hier die Kommunalaufsichtsbehörden.

„Verbrauchsfälle“ sollten überarbeitet werden

Auf einen weiteren Handlungsbedarf wies Heike Zinram in der Diskussion hin: die Vergleichs- oder Typfälle. Mittlerweile gäbe es so viele unterschiedliche Wassertarife, dass die bisher gebräuchlichen Größenordnungen, wie der 80-Kubikmeter, 150-, 400- und 1300-Kubikmeter-Vergleichsfall nicht mehr zutreffend sei. Zudem müsse auch gefragt werden, ob hier die unterstellten Verbräuche nicht zu hoch seien. „Die Typfälle sind überarbeitungsbedürftig und müssen die Wohneinheitentarife berücksichtigen“, erklärte Zinram. Von meinem Vorschlag, über eine Neugestaltung der Typfälle nicht nur auf Landesebene nachzudenken, sondern das Vorgehen zu harmonisieren, zeigte sie sich sehr angetan.

Der vku-Leitfaden „Wasserpreise zukunftsfest gestalten“ (Screenshot vku)

Preisleitfaden des vku keine allgemein gültige Projekt-„Blaupause“

In ihren Vorträgen stellten Jana Siebek von der Kanzlei Becker Büttner Heldt und René Beele von der Unternehmensberatung MOcons den eigentlichen Tagungsinhalt, den Wasserpreismodell-Leitfaden des vku, in seinen Einzelheiten vor. Beide Unternehmen hatte den Verband und seine Mitgliedsunternehmen inhaltlich unterstützt. Eine wesentliche Schlussfolgerung: es gibt kein Modell, das für alle Gegebenheiten passt. Die Frage einer Teilnehmerin, ob das „Wohneinheitenmodell“ mittlerweile das einzig mögliche Tarifsystem sei, wurde von Beele verständlicherweise verneint. Dabei erklärte er, ‚dass das Wohneinheiten-/Systempreismodell natürlich nicht das einzig mögliche sei, jedoch im Modellvergleich auch im Leitfaden am besten abgeschnitten hat und sich daher für eine Vielzahl von Versorgern eignen müsste.‘

Zum Abschluss eines spannenden Info-Tages durfte ich als Referent erläutern, was aus dem Blickwinkel meiner langjährigen Erfahrungen bei Wasserpreis-Umstellungsprojekten beachtet werden sollte: „Klare Ziele, solide Vorbereitung und keine Experimente!“ Genau darauf zielt auch der Leitfaden ab, nämlich den Versorgern Hilfestellung dabei zu geben, kostendeckende, verursachungsgerechtere und solidere Wasserpreise zu gestalten. Seitdem das Thema „Umstellungen der Wasserpreise auf höhere Fixentgelte“ vor sieben Jahren, damals von RWW gestartet worden war, hat es viele erfolgreiche Umstellungen gegeben. Wenn es mal nicht geklappt hat, mit der Umstellung, dann war fast ausschliesslich die unzureichende Kommunikation der Grund für das Scheitern.

Impuls für fällige Wasserpreisumstellungen

Man wird jetzt gespannt sein dürfen, ob sich die Ankündigung der Landeskartellbehörde auf die zahlreichen Umstellungsüberlegungen in Niedersachsen niederschlagen wird. Erfahrungen aus anderen Bundesländern haben gezeigt, dass sich die Unternehmen in Folge eines von der Landeskartellbehörde angestossenen Verfahrens zunächst intensiv mit ihren Wasserpreisen befassen (müssen) und dabei auch den Umstellungsbedarf erst erkennen. Insoweit dürfte das anstehende Verfahren in vielerlei Hinsicht Bewegung in die niedersächsischen Wasserpreise bringen.

Auch wenn es nur eine Randbemerkung war, so scheint es doch eine Allgemeingültigkeit zu sein, dass sich Wassergebühren der ökonomischen Grundprinzipien zu entziehen scheinen. Bemerkenswert insoweit, dass es keine Institution zu geben scheint, die sich dieser Fehlentwicklung annehmen will oder muss.

Das Thema „Typfälle“ wurde schon von verschiedenen Institutionen als überarbeitungsbedürftig erkannt. Angesichts der Vielzahl der vermeintlich objektiven Wasserpreisvergleiche und Rankings in den Medien, scheint hier mehr Objektivierung überfällig zu sein. Wir hatten dieses Thema vor einigen Jahren schon einmal in NRW aufgegriffen. Schön zu hören, dass die Landeskartellbehörde in Niedersachsen ein gemeinsames Vorgehen begrüßt. Ein Neustart scheint also wertvoll.

Am 24. September referiert übrigens Gabriele Krater, Chefin der NRW-Landeskartellbehörde, bei der „Schwester“-Veranstaltung des vku in Mannheim. Man darf gespannt sein…..

Quellen und Weiterführendes

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