Koalitionsvertrag befasst sich nur am Rande mit der Wasserwirtschaft

Man mag es bedauern, vielleicht aber auch begrüßen, die Koalitionspartner in spe sehen jedenfalls keinen Bedarf, sich im Vertrag gesondert mit der Wasserwirtschaft zu befassen. Wer geglaubt hat, nach der spektakulären Initiative gegen die Privatisierung oder die Diskussion um Wasserpreise gäbe es eine einheitliche Auseinandersetzung und eindeutige Aussagen, der wird enttäuscht. Die wasserwirtschaftlichen Belange wie Ressourcenschutz und -effizienz, Umwelt, Daseinsvorsorge, Fracking und Infrastruktur stellen Bestandteile anderer Themen dar.

Vielleicht ist es schon als Erfolg zu werten, dass die öffentliche Daseinsvorsorge, insbesondere die auf regionaler und kommunaler Ebene – und hierzu zählt auch die Wasserversorgung – als zum Kernbestand staatlicher Aufgaben gehörig angesehen wird. Damit wird einer breiten Privatisierung zunächst eine sichtbare Absage erteilt. Bemerkenswert übrigens, dass diese
Aussage im Kapitel „Europa“ steht – schließlich soll das ja auch als Replik auf die Konzessionsrichtlinie verstanden werden. Dass, so das Koalitionspapier, der demographische Wandel und der Bevölkerungsschwund in vielen ländlichen Gebieten die Handlungsnotwendigkeiten auf diesem Gebiet verschärfen, darf als Feststellung verstanden werden, die einem Auftrag zum Handeln gleichkommt. Der Spielraum wird allerdings durch die stets ungeklärte Frage der Finanzierung sichtbar eng. Aufrechterhaltung der Infrastruktur auf dem Lande ohne Leistungsgefälle zur Stadt – sagt das Grundgesetz; angesichts Bevölkerungsschwundes und steigenden Kosten für viele Bürgermeister eine schier unlösbare Aufgabe. Hier werden tatsächlich andere Finanzierungsmodelle gefragt sein. Die Privatisierung ist es jedenfalls nicht.

Es gibt auch eine Aussage zur Klärschlammentsorgung: Rohstoffrückgewinnung vor landwirtschaftlicher Verwertung. Auch beim Fracking hat man sich auf ein faktisches Moratorium verständigt. Trinkwasser- und Gesundheitsschutz haben absoluten Vorrang und Entscheidung über Anträge auf Genehmigung erst, wenn die nötige Datengrundlage zur Bewertung vorhanden ist und zweifelsfrei geklärt ist, dass eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu befürchten ist (Besorgnisgrundsatz des Wasserhaushaltsgesetzes). Begleitet wird dies von einer Ablehnung des Einsatzes umwelttoxischer Substanzen bei der Anwendung der Fracking-Technologie zur Aufsuchung und Gewinnung unkonventioneller Erdgaslagerstätten.

Unter dem Kapitel Umwelt werden Nachhaltigkeit und Steigerung der Ressourceneffizienz als politische Handlungsräume benannt. Dies betrifft die Wasserwirtschaft mittelbar. Ressourceneffizienz sei aus ökonomischen, ökologischen und sozialen Gründen unabdingbar. Die Koalitionspartner wollen demzufolge die beschlossene Verdopplung der Rohstoffproduktivität bis 2020 gegenüber 1994 erreichen. Deshalb soll das Deutsche Ressourceneffizienzprogramm weiterentwickelt und eine Plattform für Ressourceneffizienz etabliert werden. Das kann bedeuten, mit noch weniger Wassereinsatz auszukommen.

Vielleicht liegt der Stellenwert der Wasserwirtschaft in dem Koalitionspapier ja auch darin begründet, dass die Verhältnisse weitgehend geordnet sind und es daher kaum grundsätzlichen Handlungsbedarf gibt. So wird es sein. Das spricht für die deutsche Wasserwirtschaft!

Wer nicht schon das Koalitionspapier in einer anderen Quelle gefunden hat, hier ist der Link zum Focus-Magazin Koalitionspapier – Infrastruktur

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