Ist das die „gläserne Nachhaltigkeit“? – Bundestag verabschiedet CSR-Gesetz

Es gilt als „Meilenstein der nachhaltigen Entwicklung und Transparenz“: Am Freitag verabschiedete der Bundestag das sogenannte „Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten“. Mit dem CSR-Gesetz werden große kapitalmarktorientierte Unternehmen verpflichtet, standardisiert und messbar darüber zu informieren, wie sich ihr Geschäftsgebaren auf Gesellschaft und Umwelt auswirkt. Die Abkürzung CSR steht für „Corporate Social Responsibility“, quasi die gesellschaftliche Verantwortung der Wirtschaft. Betroffen von dem Gesetz, das eine entsprechende EU-Richtlinie aus dem Jahr 2014 umsetzt, sind Unternehmen, die im Durchschnitt eines Geschäftsjahres mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen und deren Bilanzsumme entweder mehr als 20 Millionen Euro beträgt oder deren Umsatzerlöse sich auf mehr als 40 Millionen Euro belaufen. Mittelbar werden auch kleinere Zulieferer von der Berichterstattung erfasst, wenn sie Teil der Produktionskette sind. 

An Nachhaltigkeitsberichten mangelte es bisher nicht, wer sie jedoch verstehen oder gar vergleichen wollte, scheiterte zumeist an der individuellen Gestaltung. Feste Vorgaben fehlten bisher, sodass die Firmen selbst entscheiden konnten, ob sie über die Folgen ihres wirtschaftlichen Handelns Rechenschaft ablegen und was sie mitteilen. Das wird sich mit der Standardisierung hetzt ändern.

Auch über Wasser müssen die Unternehmen zukünftig berichten. Dessen Verbrauch gehört nämlich zu dem im Gesetz aufgeführten „Umweltbelange, wobei sich die Angaben beispielsweise auf Treibhausgasemissionen, den Wasserverbrauch, die Luftverschmutzung, die Nutzung von erneuerbaren und nicht erneuerbaren Energien oder den Schutz der biologischen Vielfalt beziehen können..“ (§ 289c). Ebenso muss über Arbeitnehmer- und Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung der Korruption berichtet werden.

Die Berichterstattung ist weitreichender als es die Bezeichnung zunächst vermuten lässt. So wird es beispielsweise nicht reichen, den Wasserbedarf für die Produktion von Erzeugnissen zu beschreiben, das Gesetz fordert auch die Erläuterung von Konzepten, wie das Unternehmen unter Nachhaltigkeitsaspekten mit den Ressourcen umgeht. Das bedeutet bezogen auf Wasser zu erläutern, welche Verfahren zu einem geringen Wasserbedarf führen sollen d.h. ob man Kreislaufsysteme einführt oder nur sparsamer produziert. 

Auch das Ressourcenrisiko wird eine große Rolle spielen. Für Investoren und Geschäftspartner ist es wichtig zu erfahren, welche wesentlichen Risiken die es für die Geschäftstätigkeit gibt und wie das Unternehmen schwerwiegende negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit ausschliessen will. Es ist unmittelbar einleuchtend, dass Produktionsstätten, die in Regionen mit Wasserstress liegen, einem besonderen Risiko ausgesetzt sind, besonders kritisch betrachtet werden sollten. Das gilt umso mehr, wenn es sich um Vorlieferanten handelt oder eigene Standorte in politisch instabileren Regionen liegen. Da in solchen Fällen Verteilungskonflikte beim Wasser nicht ausgeschlossen werden können, ist es nicht nur wichtig, dass die Unternehmen Vorsorge für etwaige regulatorische Eingriffe treffen, sondern dass auch Verbraucher und Investoren darüber Bescheid wissen. Es könnte für hiesige Konsumenten, die großen Wert auf einen geringen Wasserfussabdruck der Produkte Wert legen, schon von Bedeutung sein, woher die Artikel stammen und unter welchen Bedingungen sie produziert worden sind. Verständlicherweise kann mit diesem Gesetz die Bereitstellung all dieser Informationen noch nicht erreicht werden, das ist auch der Grund warum den GRÜNEN im Bundestag die Regelung noch nicht weit genug geht. Aber es ist ja erst einmal ein Anfang. 

Bundesumweltministerin Barbara Hendriks hatte auf der Green Economy Konferenz am 2. November 2016 in Berlin auch schon erklärt, dass sie nicht bei den großen Unternemen Halt machen möchte. „Auch ein Textildiscounter wie KIK wird sich darauf einstellen müssen, demnächst Bericht zu erstatten“, lautete ihre Ankündigung.

Das Gesetz trägt dem wachsenden Informationsbedürfnis und den Forderungen nach Transparenz vieler gesellschaftlicher Gruppen Rechnung insbesondere solchen, die sich nicht wie Finanzinstitutionen mit Hilfe von Kennzahlen Einblick verschaffen können. Es werden von den Informationsinteressenten immer mehr und bessere Informationen über die Geschäftstätigkeit von Unternehmen verlangt, um zu entscheiden, ob sie investieren, Lieferbeziehungen eingehen oder Produkte erwerben und nutzen. Auch die die zunehmende Medienberichterstattung über Arbeits- und Lebensbedingungen in Drittstaaten führt zu einer politisch gewollten Sensibilisierung von Investoren, Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Unternehmen. Gleichzeitig seien nichtfinanzielle Faktoren schon heute wichtige unternehmensinterne Entscheidungsfaktoren.

Auch kleine und mittlere Betriebe (KMU) werden über ihre Geschäftsbeziehungen zu den großen mittelbar verpflichtet, Nachhaltigkeitsaussagen zu tätigen, die von den Berichtspflichtigen Unternehmen veröffentlicht werden müssen. Damit könnte die gesamte Lieferkette erfasst und im Hinblick auf die Nachhaltigkeit transparent gemacht werden. Bezogen auf Wasser bedeutet dies aber auch, dass die Unternehmen Konzepte zu einem nachhaltigeren Umgang mit der Ressource anschliessen müssen. Wenn also, wie im konkreten Fall von FORD im Rahmen des Nachhaltigkeitsprogramms beschlossen, der Wasserverbrauch je Fahrzeug auf NULL reduziert werden soll, dann werden dies auch die Zulieferer leisten und dokumentieren müssen.

Die Begründung der EU für die CSR-Richtlinie aus dem jähr 2014 läßt die Zielsetzung deutlich werden: „Der Zugang von Investoren zu nichtfinanziellen Informationen ist ein Schritt auf dem Weg zur Erreichung des im Rahmen des Fahrplans für ein ressourcenschonendes Europa festgelegten Etappenziels, wonach bis 2020 Marktanreize und politische Anreize eingeführt sein sollen, die Investitionen von Unternehmen in Effizienz belohnen.“

 

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