Gülleflut gebremst? Bundeskabinett beschließt Novelle der Düngeverordnung

Endlich! Neues Düngerecht ist durch! Fast! Zumindest das Bundeskabinett hat heute die Novelle der Düngeverordnung beschlossen. Morgen soll der Bundestag in zweiter und dritter Lesung das angepasste Düngegesetz beschließen, um die Verordnung in Kraft zu setzen. Der finale Schritt des Gesetzgebungsprozesses liegt dann beim Bundesrat, der dem Paket noch zustimmen muss. Das soll im März der Fall sein. Danach ist mit der Gesetzgebung Schluss. Was bis Sommer nicht verabschiedet wird, muss bis zum nächsten Bundestag warten. Und dann, so ist üblich, beginnt das Karussell von vorn. Insoweit ist es 5 vor 12. Das war dann jetzt ein gesetzgeberischer Zieleinlauf in letzter Minute!

Mit dem Paket reagiert die Bundesregierung auch auf eine Klage der EU-Kommission. Die hatte Deutschland im November vor dem Europäischen Gerichtshof, wegen anhaltend hoher Nitratwerte im Grundwasser verklagt. Wenn es zu einem Urteil in dem Vertragsverletzungsverfahren wegen Verstosses gegen die EU-Nitratrichtlinie kommt, könnte es für Deutschland teuer werden. Als Ursache für die Nitratbelastung gelten bekanntlich der übermäßige Einsatz von Gülle und stickstoffhaltigem Dünger in der Landwirtschaft.

Mit der neuen Düngeverordnung sollen daher u.a. auch

  • die Sperrzeiten, in denen keine Düngemittel ausgebracht werden dürfen, verlängert,
  • die Abstände für die Düngung in der Nähe von Gewässern ausgeweitet werden.
  • Zusätzlich sollen Gärreste aus Biogasanlagen in die Berechnung der Stickstoffobergrenze (170 Kilogramm pro Hektar) einbezogen werden.
  • Darüber hinaus werden die Länder zum Erlass von zusätzlichen Maßnahmen in Gebieten mit hohen Nitratwerten verpflichtet. Dies gilt auch für Regionen, in denen stehende oder langsam fließende oberirdische Gewässern insbesondere durch Phosphat zu stark belastet sind. Wer sich an die Aussagen des Umweltminister von Nordrhein-Westfalen erinnert, wird auf die Umsetzung der Länderregelung in NRW kaum lange warten müssen.

Michael Beckereit, Vizepräsident des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) sieht in dem „Düngepaket“, wie der VKU in seiner heutigen Pressemitteilung den Fortschritt bezeichnet, als „ein Startschuss, um die Nitrateinträge in unsere Gewässer endlich zu reduzieren. Diese sind wichtige Trinkwasserressourcen für die kommunalen Wasserversorger.“ (Übrigens auch für die privaten Wasserversorger).

Auch die Wasserkunden dürfen sich freuen. Steigende Nitratbelastungen treiben die Kosten der Wasserversorger, da es technisch immer aufwendiger wird, das Wasser zu Trinkwasser aufzubereiten. Am Ende zahlen die Bürger die Zeche, da die Wasserversorger die steigenden Kosten an ihre Kunden in Form höherer Wasserpreise weiterreichen müssen.

Umweltschützern gehen die Regelungen nach ersten Verlautbarungen nicht weit genug. Auch herrscht Skepsis, dass Deutschland damit wieder den EU-Vorgaben entsprechen wird. Vom Bauernverband hieß es zuletzt, man sehe noch Nachbesserungsbedarf, wichtig sei jetzt auf alle Fälle Planungssicherheit für die Landwirte.

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