Bündnis gegen Fracking fordert Nachbesserung von der Politik

Mit Fußball und Schalke hat das „Gelsenkirchener Bündnis“ wirklich nichts zu tun. Mit Teamarbeit dagegen schon. Dahinter stehen Verbände und Unternehmen, die sich angesichts der Bedrohung der Wasservorkommen für Lebensmittel durch Fracking zusammengeschlossenen haben. Sie arbeiten eng zusammen und verteidigen das Wasser, unser Lebensmittel Nummer 1, gegen die Risiken aus der unkonventionellen Gasgewinnung. Rückendeckung hatten sie sich von der Bundesregierung versprochen. Leider fehlen, erklärt das Bündnis in seiner heutigen Presseerklärung, dem von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel am 4. Juli veröffentlichten Eckpunkte-Papier einige wichtige Punkte für einen nachhaltigen Schutz der Wasservorkommen.

Zur Pressemitteilung: „Wasser ist und bleibt unser wichtigstes Nahrungsmittel. Es wäre völlig unverständlich, sollten die Brunnen von Lebensmittel- und Getränkeherstellern in dem geplanten Gesetz weniger Schutz genießen als Trinkwasserbrunnen. Fracking in Einzugsgebieten von Mineral- und Heilquellen, von Brunnen für Brauereien und für die Herstellung von Erfrischungsgetränken, für die Trinkwasserversorgung und für die Lebensmittelherstellung muss generell untersagt werden, ohne Wenn und Aber. Hier muss die Bundesregierung entschlossen handeln und für unkonventionelles Fracking generell klare Schranken setzen.“
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Positiv bewertet werden durch das „Gelsenkirchener Bündnis“ die Pläne der Regierung, den Einfluss der Bundesländer und der örtlichen Wasserbehörden zu stärken sowie Fracking oberhalb von 3.000 Metern generell zu verbieten und umfassende Umweltverträglichkeitsprüfungen vorzusehen. Bei einer ganzen Reihe von Punkten sieht das Bündnis zum Schutz von Wasser jedoch erheblichen Nachbesserungsbedarf: Sogenannte „Erprobungsmaßnahmen“, die trotz des Verbots zulässig sein sollen, müssten nicht nur detailliert geregelt werden und strengsten Kriterien unterliegen, sie müssen zudem dieselben Anforderungen im Hinblick auf den Schutz von Wasservorkommen erfüllen. Insbesondere wäre gesetzlich zu regeln, dass solche Versuchsmaßnahmen in Einzugsgebieten von Brunnenanlagen unzulässig sind. Weiter unklar bleibt die künftige Genehmigung von Frackflüssigkeiten wie die Regelung für Flowback und Lagerstättenwasser, deren Aufbereitung Vorrang vor der Verpressung unter Tage haben sollte. Auch die Festlegung einer Entschädigungsregelung für Langzeitschäden und eine angemessene Mindestversicherungspflicht zur Abdeckung aller Fracking‐Schäden müssen von der Bundesregierung geregelt werden.

Getränke- bzw. Lebensmittelhersteller wie auch Wasserversorger sind angewiesen auf reinstes Wasser höchster Qualität. Die Reinheit des Wassers und die Gewährleistung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes müssen strikten Vorrang haben vor energiepolitischen Interessen. Das „Gelsenkirchener Bündnis“ fordert deshalb einen vollständigen Verzicht auf den Einsatz der Fracking-Technologie, solange nicht alle Risiken für Mensch und Umwelt sicher ausgeschlossen werden können – gerade auch in Einzugsbereichen von Wasservorkommen, die als Trinkwasser, Mineralwasser, Brauwasser, zur Getränkeherstellung oder zur Herstellung sonstiger Lebensmittel genutzt werden.

Wir wollen für uns und auch für nachfolgende Generationen weiterhin die beste Lebensmittel- und Trinkwasserqualität und gleichzeitig eine sichere Energieversorgung. Fracking bedroht dieses Gleichgewicht. Wir können mit weniger eigene Energie, aber nicht ohne Wasser leben. Da kann die Entscheidung eigentlich nicht schwer fallen.

weitere Informationen:
Eckpunkte Bundesumweltministerium www.bmub.bund.de/P2378/
Video-Statement Hendricks www.bmub.bund.de/service/fotos-und-filme/videogalerie/detailansicht/video/geplante-fracking-regelung/?tx_cpsbmuvideo_pi1%5BbackPid%5D=2378

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