Keine Einigung über Glyphosatgenehmigung 

Die EU hat eine Entscheidung über die Neuzulassung des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat vertagt. Die Vertreterinnen und Vertreter der 28 Mitgliedstaaten erzielten am Donnerstag keine Einigung über die Neuzulassung in Europa.

Damit ist weiterhin offen, ob das Pflanzenschutzmittel auch in Zukunft in Europa eingesetzt werden kann. Ende Juni läuft die aktuelle Lizenz in der EU aus. Die Wissenschaft ist in der Einschätzung des Stoffes gespalten. Vergangenen Sommer bewertete die Krebsforschungsagentur (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend“. Dem widersprach Ende 2015 die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sieht in der giftigen Substanz keine Gesundheitsgefahr für Menschen. Der Pestizidausschuss der WHO gab vor Kurzem ebenfalls Entwarnung. Nur bei extrem hoher Exposition sei Glyphosat für die menschliche Gesundheit gefährlich. Die WHO sieht in den beiden unterschiedlichen Aussagen keinen Widerspruch.

Deutschland hätte bei einer Abstimmung eine entscheidende Rolle spielen können. Wegen des Streits zwischen Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hätte sich Deutschland bei einer Abstimmung enthalten müssen. Frankreich, die Niederlande, Italien und Schweden signalisierten, dass sie gegen die Neuzulassung stimmen würden.

Glyphosat ist der Hauptwirkstoff in dem im Handel erhältlichen Pestizid Round-Up. Die Toxizität des auch auf deutschen Äckern, Gärten und Randstreifen eingesetzten Pestizid Round-Up geht nicht nur vom Glyphosat allein aus, sondern von der Mischung mit anderen Stoffen. Den wissenschaftlichen Beweis liefert Dr. Robin Message vom Institut für Medizin und Molekulargenetik am renommierten Kings College in London, der mit Hilfe neuer Analyse-Ergebnisse belegen will, RoundUp 1.000 Mal toxischer ist als der Basisstoff Glyphosat allein. Die Bedrohung sieht Message umfassender “Glyphosat ist überall in unserer Nahrungskette – in unseren Lebensmitteln und in unserem Trinkwasser.”

Der Kompromiss könnte in eine Befristung liegen 

Jetzt gerät die EU-Kommission unter Zeitdruck. Denn die EU-Zulassung von Glyphosat läuft am 30. Juni aus und bis dahin ist keine ordentliche Sitzung des zuständigen EU-Ausschusses mehr geplant. Die Kommission braucht aber ein Abstimmungsergebnis, um weitere Schritte unternehmen zu können.

Stimmt der Ausschuss für den Kommissionsvorschlag, würde die Zulassung von Glyphosat, wie von der Kommission gewünscht, verlängert. Lehnt der Ausschuss den Vorschlag ab oder keine qualifizierte Mehrheit für eine Richtung erreicht, gilt der Kommissionsentwurf als abgelehnt. Dann kann die EU-Behörde bei einem Berufungsausschuss Einspruch einlegen. Dieser kann für oder gegen die Verlängerung entscheiden. Sein Urteil ist dann bindend. Die EU-Kommission hat jetzt die Möglichkeit einer befristeten Verlängerung der aktuellen Zulassung zur Überbrückung bis zu einer abschließenden Abstimmung ins Gespräch gebracht.

Aus EU-Kreisen heißt es, dass die Kommission ihren bisherigen Vorschlag in den kommenden Tagen noch einmal überarbeiten könnte und eine Sondersitzung des Ausschusses einberufen könnte, um dann eine qualifizierte Mehrheit für die weitere Zulassung von Glyphosat zu erreichen.

1 Kommentar

  1. Bei der neuesten Stellungnahme FAO/WHO waren offenbar Interessensvertreter am Werk, d.h. Fachleute, welche u.a. für Monsanto, Dow, DuPont, Bayer und Syngenta arbeiten. Der Guardian hat dies aufgedeckt:
    UN/WHO panel in conflict of interest row over glyphosate cancer risk
    http://www.theguardian.com/environment/2016/may/17/unwho-panel-in-conflict-of-interest-row-over-glyphosates-cancer-risk
    Es hat mich ja sehr erstaunt, dass diese „Erkenntnis“ unmittelbar vor der Abstimmung (ohne Reaktionszeit für Kritiker) an die Oberfläche kam.

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