Europäischer Rechnungshof kritisiert Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie

Schon wenn man die Diskussion um die Umsetzungspläne der Wasserrahmenrichtlinie verfolgt, bekommt man den Eindruck, dass es vielen Mitgliedsstaaten an der erforderlichen Ernsthaftigkeit mangelt. Diese Diskussion um Unzulänglichkeiten in der Umsetzung bekommt jetzt dank eines Berichts des Europäischen Rechnungshofes neue Nahrung. Der Rechnungshof hat sich angesichts der fast 13 Milliarden Euro umfassenden Fördermittel die Donauregion genauer angeschaut und dort die mangelhafte Zielerreichung kritisiert. Der Rechnungshof schlägt ökonomische Anreizmechanismen vor. Das Umweltbundesamt will jetzt ein Projekt starten, mit dem es in genau diese Richtung gehen soll. 

Der Europäische Rechnungshof beklagt Vollzugsdefizite in der Donau-Region

Nach Feststellungen des Rechnungshofes hat sich die Wasserqualität der Donau kaum verbessert, obwohl die EU-Wasserrahmenrichtlinie seit 2004 von den Ländern im Donaueinzugsgebiet umgesetzt wird. Die Prüfer führen den geringen Fortschritt insbesondere auf „mangelnden Ehrgeiz“ in den Plänen der einzelnen Länder zurück. Der Schwerpunkt der Prüfung lag auf vier Mitgliedstaaten im Donaueinzugsgebiet: der Tschechischen Republik, Ungarn, Rumänien und der Slowakei.

Die EU-Wasserpolitik sollte sicherstellen, dass für die Bedürfnisse der Menschen und für die Umwelt eine ausreichende Menge an Wasser von guter Qualität zur Verfügung steht„, erläuterte George Pufan, das für den Bericht zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs. „Damit dies entlang der Donau Wirklichkeit wird, müssen die Länder ihre Bemühungen intensivieren.“

Im Zeitraum 2007-2013 erhielten die Mitgliedstaaten im Einzugsgebiet der Donau aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung/Kohäsionsfonds 6,35 Milliarden Euro für die Abwasserbehandlung. Im selben Zeitraum wurden aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Mittel in Höhe von 6,39 Milliarden Euro bereitgestellt, um Landwirte im Zusammenhang mit Agrarumweltmaßnahmen zu entschädigen.

In ihren im Jahr 2009 erstellten Bewirtschaftungsplänen für die Einzugsgebiete legten die Mitgliedstaaten jedoch nur wenig Ehrgeiz an den Tag. Die Prüfer wiesen auf die mangelnde Ausrichtung der Maßnahmen auf Wasserkörper mit unzureichender Wasserqualität hin. Dies beruhte insbesondere auf Unzulänglichkeiten in den Überwachungssystemen und daraus resultierend einem Mangel an Daten – sowohl in Bezug auf die Art der Verschmutzung als auch in Bezug auf die Verschmutzungsquellen, die zu einem als „nicht gut“ einzustufenden Zustand von Wasserkörpern führten.

Unzufrieden waren die Prüfer auch mit dem Fortschritt bei der Abwasserreinigung. Wie die nachstehende Abbildung zeigt, sind in den Jahren zwischen 2008 bis 2012 die Anschlussgrade an Abwassersysteme und Kläranlagen zwar gestiegen, aber auch hier gibt es noch Potenzial zur Verbesserung. Obwohl Ungarn mit 85 Prozent den höchsten Anschlussgrad an die Kanalsysteme aufweist, wird ein beträchtlicher Anteil nicht geklärt, wie der 73 prozentige Anschlussgrad an die Kläranlagen belegt.

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Bei der Umsetzung der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser traten Verzögerungen auf, und die Möglichkeiten der Nitratrichtlinie (deren Ziel in der Verringerung der Stickstoffemissionen besteht) wurden nicht umfassend ausgeschöpft. Ferner wurden Abwasserbehandlungsanlagen oder Industrieanlagen, die spezifische Emissionsobergrenzen benötigten, nicht ermittelt. Die Wirksamkeit zusätzlicher Maßnahmen im Agrarbereich wurde verringert, da es sich hauptsächlich um freiwillige Maßnahmen handelte.

Es mangelt an Überwachung, effizienter Steuerung und Sanktionen

Die Prüfer legen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission eine Reihe von Empfehlungen vor.

So sollten die Mitgliedstaaten:

  • ihre Überwachungs- und Diagnosesysteme im Bereich der Wasserverschmutzung verbessern;
  • eindeutige und stichhaltige Gründe für Ausnahmen nennen;
  • kosteneffiziente Maßnahmen ermitteln, die zielgerichtet durchgeführt werden können;
  • Abgaben oder Steuern als Abschreckung gegen Emissionen in Erwägung ziehen.

Die Kommission sollte

  • Leitlinien für eine differenzierte Berichterstattung über Fortschritte bereitstellen;
  • verbindliche Kriterien für die Kontrollen kommunaler Abwasserbehandlungsanlagen durch die Mitgliedstaaten prüfen;
  • die Begrenzung der Ausbringung von Phosphor auf Flächen in Betracht ziehen;
  • Leitlinien zur Deckung von Kosten für durch diffuse Verschmutzung verursachte Umweltschäden (durch mehrere Tätigkeiten verursachte Verschmutzung) bereitstellen. Derzeit wird das Verursacherprinzip nur zum Teil auf diffuse Verschmutzung durch die Landwirtschaft angewendet.

Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten gemeinsam die Wirksamkeit der Durchsetzungsmechanismen im Bereich der Landwirtschaft bewerten.

Mehr Konsequenz und ökonomische Anreizinstrumente bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie – auch in Deutschland

Aus Sicht der Umwelt und des Gewässerschutzes kann der Bericht des Europäischen Rechnungshofes nur begrüßt werden. Auch wenn er sich auftragsgemäß auf die Donau-Region beschränkt, die Empfehlungen können aus gutem Grund auf die gesamte EU bezogen werden. Wenn Milliardenbeträge an Fördermitteln zur Umsetzung bereit gestellt werden, müssen auch Ergebnisse folgen. Der Steuerzahler wird sich fragen, was mit 12 Milliarden Euro hätte erreicht werden können. Vielleicht sollte hier den Anstössen des Rechnungshofes gefolgt werden. Vielleicht sind gerade jetzt Anreizinstrumente wie Steuern und Gebühren angebracht.

Aber auch Deutschland ist kein Musterschüler. Wegen der Verletzung der EU-Nitratrichtlinie und des Verstoßes gegen die Wasserrahmenrichtlinie hat die EU-Kommission bereits zwei Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland auf den Weg gebracht. Dass es auch in Deutschland nicht besser zu werden scheint, belegt die Aussage des niedersächsischen Agrarministers Christian Meyer bei der Vorstellung des aktuellen Nährstoffberichts am 13. Januar 2016: „Das Mengenproblem bei Gülle und Gärresten ist noch nicht gelöst, wir haben die Trendwende noch nicht erreicht”. Also kein Ende in Sicht? Jetzt dürften umweltökonomische Anreizinstrumente zum Beispiel bei Nitraten angebracht sein.

UBA-Projekt will Kosten erheben und Anreizmechanismen ermöglichen

Einen ersten Schritt in diese Richtung will jetzt das Umweltbundesamt mit dem Forschungsprojekt „Quantifizierung der landwirtschaftlichen verursachten Kosten zur Sicherung der Trinkwasserbereitstellung“ gehen. In dem geplanten Projekt sollen die Kosten, die für die Trinkwasserversorgung insbesondere durch Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft entstehen, quantifiziert werden. Der Fokus des Projekts liegt zwar auf der Datenerhebung von Kosten durch Nährstoffeinträge, dIMG_0016_2abei wird eine parallele Erhebung von Daten zu Kosten von Pflanzenschutzmittel-Rückständen angestrebt. Bisher gibt es in Deutschland nur sehr wenige und auf partielle Kostenbestandteile beschränkte Analysen in diesem Bereich. Eine umfassende Kostenabschätzung scheiterte bislang insbesondere an mangelnden Primärdaten. Diese sollen jetzt erhoben werden. Wenn die Kosten bekannt und die Verursacher ausgemacht sind, können auch ökonomische Anreizmechanismen wirken und die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie erreicht werden!

Fazit:
Die Wasserrahmenrichtlinie muss sich an ihren Erfolgen messen lassen. Der Bericht des Rechnungshofes macht deutlich, dass es dabei noch Luft nach oben gibt. Unterstützung kann die Zielerreichung bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie durch ökonomische Anreize bekommen. Das UBA-Projekt könnten einen solchen weg für Deutschland weisen. Vielleicht werden wir dann doch wieder EU-Musterknabe.

Hier geht es zum Bericht des Europäischen Rechnungshofs (zunächst nur auf Englisch)
Siehe auch Deutscher Naturschutzring 

 

 

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