US-Gesetz verbietet Mikroplastik in Kosmetika – zur Freude der Industrie!

Dieses Gesetz wird vielen Umweltschützern auf den ersten Blick vorweihnachtliche Freude bereitet haben: Ab Juli 2017 ist in den USA die Verwendung von Mikrokunststoffen in der Kosmetikproduktion verboten. Anders als die Diskussion in Deutschland haben die US-Amerikaner eine Gesetzesinitiative binnen weniger Monate ohne jeglichen Widerstand durchgebracht. Aber die wahren Profiteure sind die Hersteller.

Mikrokunststoffe oder Mikropartikel sind eine zunehmende Bedrohung für Natur und Menschen. Sie gelangen als zersetzte Abfallprodukte („sekundäre Mikropartikel“) in die Gewässer oder als Zusatzstoffe in Kosmetika oder anderen Materialen („primäre Mikropartikel“) über die Abwässer in die aquatische Umwelt. Kläranlagen können sie wegen ihrer Größe zumeist nicht zurückhalten. In den Gewässern gefährden sie nicht nur Tiere und Pflanzen, sondern können über die Nahrungskette wieder zurück zum Menschen gelangen (siehe Abbildung „Risiken“).

Microbead-Free Waters Act of 2015
Microbead-Free Waters Act of 2015

In den USA sollte zumindest den Kosmetika-Mikropartikeln ein Riegel vorgeschoben werden. Deshalb erliessen zahlreiche Kommunen lokale Satzungen und mehrere Staaten wie Illinois und Kalifornien Gesetze, die den Verkauf von Kosmetika mit primären Mikropartikeln unterbinden sollten. Weitere US-Staaten bereiteten bereits die Verbannung von Microbeads, wie sie in den USA genannt werden, vor. Schon im Februar 2016 sollten durchgreifende Produktionsbeschränkungen in den Bundesstaaten greifen. Ab diesem Zeitpunkt sollten Mircobeads mit einer Größe von weniger als fünf Millimetern in kosmetischen Erzeugnissen für die Hautreinigung, zum Auftragen auf die Haut oder Zahncremes nicht mehr in US-Geschäften verkauft werden dürfen. So kam der US-„Microbead-Free Waters Act of 2015“, so lautet die offizielle Bezeichnung des Gesetzes, gerade noch rechtzeitig. Die Vorgeschichte des Gesetzes mag auch das zustimmende Verhalten der Industrie erklären. Die Hersteller erhalten jetzt nämlich eine bundeseinheitliche Regelung, insoweit bleibt ihnen ein Flickenteppich erspart. Zudem greift das Gesetz erst deutlich später. Hersteller erhalten jetzt eine Übergangszeit bis Juli 2017 und der Handel muss die Produkte ab Juli 2018 aus dem Angebot entfernen. Insoweit darf das Gesetz nicht als nur als Maßnahme zum Schutz der Umwelt verstanden werden, sondern erweckt auch den Eindruck, als solle er die Hersteller schützen.

Die Produzenten in den USA begrüßen daher auch offen die gesetzliche Regelung. Die US-Consumer Healthcare Products Association (CHPA) erklärt wenige Tage nach der Verabschiedung im Kongress: “Dieses Gesetz schafft einen rechtlichen Rahmen für die Bereitschaft der Hersteller, den Einsatz von „synthetischen Microbeads“ zu beenden. Die CHPA-Mitglieder haben bereits begonnen, ihre Produktion umzustellen. Jetzt verfügen sie über eine vertretbare Übergangszeit für den Ersatz“.

In Deutschland wird auf freiwillige Maßnahmen gesetzt

Schätzungen des Umweltbundesamtes bzw. der Autoren der UBA-Studie „Quellen für Mikroplastik mit Relevanz für den Meeresschutz in Deutschland“ zufolge werden in Deutschland jährlich insgesamt rund 500 Tonnen Mikropartikel in Kosmetika eingesetzt. Primäre Mikropartikel werden auch in anderen Gebieten verwendet. Dazu gehören Wasch-, Säuberungs- und Pflegemittel wie auch als Strahlmittel in der Oberflächenreinigung.  Anwendung finden sie als Gleit- oder Trennmittel in der Kunststoffverarbeitung, als Trägermaterial von Pigmenten oder als Zusatzstoff, um die Zähflüssigkeit von Heißklebern einzustellen. Ferner werden sie Beschichtungsmitteln für Hochglanzzeitschriften zugesetzt und verwendet, um Obst vor Druckstellen zu schützen. Auch Wasserenthärter können solche Mikropartikel aus Kunststoffen enthalten. Weitere bisher vernachlässigte und aufgrund der hohen Eintragsmengen bedeutende sekundäre Quellen für Mikropartikel aus Kunststoff sind Chemiefasern, die aus der Kleidung und sonstigen Textilien ausgewaschen werden, der Reifenabrieb im Straßenverkehr sowie der Verlust von Granulaten bei der Herstellung und Weiterverarbeitung von Kunststoffen.

Anders als in den USA wird trotz der breiten Anwendung von Mikropartikeln in keinem der vorgenannten Bereiche eine gesetzliche Initiative geplant – auch nicht in Kosmetika. Es wird auf freiwillige Maßnahmen gesetzt. In ihrer Antwort auf eine parlamentarische „Kleine Anfrage“ der Bündnis90/Die Grünen im Bundestag hatte die Bundesregierung im Oktober 2014 das Beimischen von Kunststoffkügelchen aus Mikroplastik in Kosmetik- und Körperpflegeprodukten sowie Reinigungsmitteln aus Umweltsicht zwar nicht verharmlost, konkreten Anlass zum gesetzgeberischen Handeln konnte sie aber auch nicht erkennen. So erklärte sie: „Die Bundesregierung kann Umweltbelastungen, ggf. auch irreversible, durch die in Kosmetikprodukten verwendeten Mikrokunststoffpartikel im Anschluss an den ordnungsgemäßen Gebrauch der Kosmetikprodukte, d. h. beispielsweise auf dem möglichen Weg in und durch Abwasserbehandlungsanlagen oder bei unmittelbarem Eintrag in Gewässer jeder Art, nicht ausschließen. Dem Vorsorgeprinzip folgend wirkt sie daher u. a. in einem Dialog mit der Kosmetikindustrie auf einen freiwilligen Ausstieg aus der Nutzung von Mikrokunststoffpartikeln in Kosmetikprodukten hin.“

Quelle: Fraunhofer UMSICHT
Mikroplastik-Kreislauf                       Quelle: Fraunhofer UMSICHT

Damit lag sie auch gar nicht so falsch. Denn der Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e. V. hat erklärt, dass der europäische Dachverband der Kosmetikindustrie, Cosmetics Europe, seinen Mitgliedern empfohlen hat, bis 2020 feste Kunststoffpartikel in Produkten, die wieder abgewaschen werden (wie z. B. Peelings), durch alternative Stoffe zu ersetzen. Viele Hersteller hatten sich der Erklärung zufolge bereits vorsorglich dafür entschieden ihre Produktpalette mit die Mikropartikeln zu überarbeiten. Auf diesen Rückzug bei den Kosmetika-Mikrokunststoffen verweist auch der BUND in seinem Mikroplastik-Einkaufsratgeber. Dort finden Konsumenten Produkte, deren Inhaltsstoffe aus Mikro-Kunststoffen enthalten. Bis 2020 wohlgemerkt. Mindestens das ist ein Vorteil des US-Gesetzes: dies wirkt ab 2018.

Mikroperlen in Kosmetika sind nur ein kleiner Teil des wahren Problems  

Aber worum geht es eigentlich? Die „Vermüllung“ der Meere stellt inzwischen eine Gefährdung für Meeressäugetiere, Seevögel, Fische und Schildkröten dar, welche Plastikteile verschlucken oder sich darin verheddern können und verenden. Weltweit treiben in den fünf großen Strömungswirbeln der Ozeane riesige Plastikmengen (NordpazifikwirbBildschirmfoto 2015-12-25 um 23.55.06el = „Great Pacific Garbage Patch“). Der Rhein ist erst vor wenigen Wochen mit seiner  Belastung in die Medien gekommen. Auslöser war eine Studie der Universität Basel. Dennoch steht insbesondere Mikroplastik in der aquatischen Umwelt noch nicht allzu lange im Fokus des Umweltschutzes. Der steigende Plastikkonsum auf der Welt wird dieses Umweltproblem noch verschärfen. Insoweit stellt sich die Frage, wo Umweltpolitik und Verbraucherverhalten ansetzen müssen.

Aber kann ein Gesetz gegen Mikropartikel in Kosmetika wirklich das Problem der Kunststoffe in den Meeren bekämpfen? Bei der Beantwortung mag eine Studie der norwegischen Umweltagentur MEPEX helfen. Rund 8.000 Tonnen Mikrokunststoffe werden in der weitgehend unberührten Natur des skandinavischen Staates bilanziert, davon stammen aber mal gerade 0,5 Prozent, das sind 40 Tonnen, aus den Tuben und Flaschen in Badezimmern und Kosmetiksalons. Für Deutschland wird diese Menge vom UBA auf rund 500 Tonnen geschätzt. Diese Zahlen decken sich auch mit jenen Angaben, die von der Kosmetikindustrie publiziert worden sind. Demnach werden in ganz Europa rund 4.300 Tonnen Mikrokunststoffe in der Kosmetikindustrie eingesetzt. Einen Bruchteil wollen die Forscher in der Umwelt aufgefunden haben. Quantitativ bedeutsamer sind andere Eintragspfade. So werden vom Fraunhofer Institut allein für deutsche Straßen über 100.000 Tonnen Reifenabrieb von Kraftfahrzeugen geschätzt. Ebenso groß sind Einsatzmengen von Mikropartikeln in Kunststoffwachsen. Hier müssten technologische Verbesserungen ansetzen oder Substitutionen zu primären Mikropartikeln geprüft werden. Hierzu hört man aber auch in den USA über keine Gesetzesinitiativen zum Schutz der Umwelt.

Sind freiwillige Maßnahmen der Industrie weitreichender als ein Gesetz? 

Auch wenn man sich eigentlich über das Gesetz in den USA freuen sollte, es riecht aber wieder einmal nach einem Erfolg der Lobbyisten. Denn eigentlich wird Einzelgesetzen der US-Staaten jetzt ein Bundesgesetz – aber mit langer Verzögerung. Da scheint die Initiativkraft und Veränderungsbereitschaft der hiesigen Industrie schon weit reichender zu sein. Womöglich hat die Industrie aber auch erkannt, dass der Widerstand gegen die Mikrokügelchen in Kosmetika nicht nur von Ökoaktivisten und Wasserwirtschaftlern herrührt, sondern eine gesellschaftspolitisch relevante Stimme erhält. Die Einhaltung des Vorsorgeprinzips in Eigenverantwortung der Industrie zu fordern, kann weiter gehen als ein Gesetz, das sich auf einen Bruchteil der Problematik beschränkt. Erst wenn das nicht wirkt, muss der Gesetzgeber zum Schutze der Umwelt und der menschlichen Gesundheit tätig werden.

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Mikropartikel in Kosmetika sind bekanntlich nur ein Bruchteil jener 250.000 Millionen Tonnen Mikrokunststoffe aus früheren Plastiktüten, Wasserflaschen, Agrarfolien, Fischernetzen, Textilfasern, Reifenpartikel und und … Trotzdem: Mikropartikel aus Kosmetika zu verbannen, sind “low-hanging fruits”. Diese „Ernte“ zugunsten der Umwelt muss konsequent eingefahren werden. „Deliver what you promise!“, nur wer das was er verspricht auch wirklich liefert, behält seine Glaubwürdigkeit und muss keine gesetzlichen Schritte fürchten. Von daher täte die Bundespolitik gut daran, die Industrie an ihren Taten zu messen. Aber selbst wenn das geschieht, gehen die wirklichen Probleme darüber hinaus. Und daran sind wir Konsumenten nicht unbeteiligt. Sie sind ein Ergebnis unseres Einweg-Konsums, der Wegwerf-Kultur und der falschen oder gänzlich fehlenden Preissignale. Es darf nicht sein, dass das „Verbrauchen der Umwelt“ kostenlos ist. Bei den Mikrokunststoffen in den Meeren sprechen wir auch nicht mehr über eine Vergesellschaftung der Reparaturkosten. Es gibt nichts zu reparieren. Die Kunststoffmassen nehmen Dimensionen an, die sie schon heute aus dem Weltall als Inseln erscheinen lassen. Prävention ist alternativlos! Hier ist unsere Kanzlerin gefragt. Aber auch die Gesellschaft kann tätig werden:

  • Warum trinken wir Wasser aus Flaschen, wo doch Leitungswasser genauso gut, aber in jedem Fall preiswerter ist? Der Flaschenwasserkonsum hat sich hierzulande seit 1970 verzehnfacht. Immer weniger Flaschen finden trotz Einwegpfand den Weg zurück in das Recycling.
  • Was kostet das „To-go“ beim mobilen Kaffee- und Teetrinken? Allein 2,8 Milliarden „Coffee-to-go“-Becher werden laut Deutsche Umwelthilfe in Deutschland durchschnittlich im Jahr verbraucht. Das sind 320.000 pro Stunde. Hat sich schon mal jemand gefragt, wo die Becher bleiben? Die Deutsche Umwelthilfe fordert ein Pfand in Höhe von 0,20 Euro. Zu kompliziert? Sicher, aber dann hilft es!
  • Bei Plastiktüten könnte ein Anfang gemacht sein. Das Europäische Parlament hat im April 2015 eine Ergänzung der Europäischen Verpackungsrichtlinie (94/62/EG) verabschiedet, die den Verbrauch von dünnen Plastiktüten in der Europäischen Union reduzieren soll. In Deutschland setzt  man trotz der jährlich mehr als sechs Milliarden Plastiktüten auf eine „freiwillige Selbstverpflichtung“  der Industrie. In den Supermärkten merkt man davon noch nichts.
  • Wie steht es um die Umsetzung der Europäischen Deponie-Richtlinie? Im Jahre 2009 sollten hier europaweit einheitliche Standards gelten. Deutschland setzt auf thermische Behandlung, so weit so gut. Aber wer Deponien in Italien oder Griechenland gesehen hat, kann sich vorstellen, wo das Plastikproblem im Mittelmeer seine wahre Quelle hat.
  • Wo bleiben unsere Elektrogeräte und Gebrauchsgüter aus Kunststoff? Den Mengen der verwendeten Kunststoffe in technischen Anwendungen werden hohe Wachstumsraten prognostiziert, vor allem in den Bereichen Informationstechnologie und Telekommunikation. Viele dieser immer kurzlebigeren Produkte landen auf Deponien in den Schwellen- und Entwicklungsländern. Nachdem ihre Kunststoffe von der Sonneneinstrahlung zersetzt wurden, landen Mikropartikel in den Gewässern oder direkt im Meer. Konsequentes stoffliches Recycling und Stoffstrommanagement kann Umweltschäden verhindern und Ressourcenschonung fördern. Dies fordert auch die am 13. Februar 2003 in Kraft getretene Europäische Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte.
  • Wir sollten die wissenschaftliche Forschung über die Folgen und die Vermeidungspotenziale intensivieren. Es gibt noch viel zu viele ungeklärte Fragen. Stellvertretend für diese Forschungsinstitutionen sei die Initiative Mikroplastik des Instituts Fraunhofer UMSICHT (Oberhausen) genannt. Ziel der Initiative ist die Klärung wichtiger Fragestellungen zum Thema Mikroplastik. Inhaltlich geht es vor allem darum, die Menge an Mikroplastik in der Umwelt zu quantifizieren und zu prüfen, inwieweit Mikroplastik ein Schadstoffpotenzial birgt. Darüber hinaus sollen Strategien und Verfahren zur Reduzierung des Mikroplastikeintrags erforscht werden. Ergänzend sollen Produkte zur Substitution von industriellem Mikroplastik entwickelt werden.
  • Die ForscherInnen des Alfred-Wegener-Instituts (Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung) halten die Umwelterziehung für besonders wichtig – so sei es essenziell, vor allem Kinder und Jugendliche über die Risiken des Plastikabfalls und Alternativen zum Kunststoff aufzuklären, um langfristig das Kaufverhalten der Menschen zu verändern. Vielleicht hilft es, wenn unsere Kinder die Erwachsenen aufklären, was in der Vergangenheit falsch gemacht worden ist.

Sicher gibt es noch viel mehr zu tun, aber wenn wir nur ein Teil dessen umsetzen, was möglich ist, kann schon viel erreicht werden. Und dann gibt es ja auch noch die Gesetze…

Weiterführende Quellen:

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