Spartipp für Abwassergebühren: Gartenwasserzähler

Nicht immer reicht das gesammelte Regenwasser im Garten aus, um die Pflanzen regelmäßig zu giessen. Gerade in Hitzeperioden wird es manchmal knapp und nicht überall steht ein Bohrloch zur Verfügung. Da hilft manchmal nur das Trinkwasser aus der Leitung. Ärgerlich nur, dass dafür auch Abwassergebühren zu bezahlen sind. Denn für jeden Kubikmeter Trinkwasser zählt man an die Kommune Abwassergebühren und die sind fast immer deutlich höher als die Trinkwasserpreise. Dafür gibt es einen praktischen Ausweg: Gartenwasserzähler. Mit einem sachgerecht zusätzlich eingebauten Zähler kann man dann nachweisen, wieviel Wasser im Garten verwendet und damit nicht dem öffentlichen Schmutzwasserkanal zugeführt worden ist. Dafür müssen dann keine Abwassergebühren bezahlt werden.

Auch wenn sich die Bedingungen für den Einbau und den Nachweis der Gartenwassermengen von Kommune zu Kommune unterscheiden mögen, sparen kann man damit allemal. Dabei helfen auch die Verwaltungsgerichte. Bis vor Kurzem hatten noch viele Kommunen eine Bagatellgrenze von 15 bis 20 Kubikmeter. Erst ab dieser Grenze griff die Befreiung. Dem haben die Oberverwaltungsgerichte in NRW und in Baden-Württemberg einen Riegel vorgeschoben. Damit lohnt sich der Zähler schon bei kleineren Mengen.

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW findet man hier:
Urteil

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