Wassermarktregulierung wird von der Bundesregierung abgelehnt

Wassermarkt-Regulierung „nein“, Transparenz „ja“. So könnte die Stellungnahme der Bundesregierung zum Gutachten der Monopolkommission zur Wasserwirtschaft auf den Punkt gebracht werden. Alle zwei Jahre untersuchen die Wettbewerbsgutachter den Stand und die Entwicklung der Unternehmenskonzentration sowie die Praxis der Fusionskontrolle, betreiben Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen und nehmen Stellung zu aktuellen wettbewerbspolitischen Fragen. Ihr XX. Hauptgutachten haben sie der Bundesregierung am 30. Juni 2014 unter dem Titel „Eine Wettbewerbsordnung für die Finanzmärkte“ vorgelegt, darin wurde auch kurz der Wassermarkt behandelt. Nachdem nun der Deutsche Bundestag und der Bundesrat sich damit auseinandergesetzt haben und auch die Verbände angehört worden sind, erhält die Monopolkommission jetzt die Regierungsantwort. Die Stellungnahme der Bundesregierung zu wasserwirtschaftlichen Vorschlägen folgt hier auszugsweise im Original:

Regulierung
„Ziffer 8. In Bezug auf die wiederholt von der Monopolkommission vorgetragene Forderung, eine sektorspezifische Regulierung des Wasserbereichs vorzunehmen, entgegnet die Bundesregierung, dass sie dies – wie auch bereits in ihrer Stellungnahme zum vorausgegangenen XIX. Hauptgutachten ausgeführt – weiterhin nicht für zielführend hält.

Kommunale Wirtschaftstätigkeit und Trend zur Rekommunalisierung
(Ziffer 77) Die Monopolkommission untersucht die wirtschaftlichen Aktivitäten der Kommunen in den letzten Jahren und geht im Einzelnen auf spezifische Wettbewerbsprobleme in den Bereichen Telekommunikation, Energie, Wasserversorgung und Entsorgung ein. Insgesamt hält die Monopolkommission pauschale Aussagen für schwierig und fokussiert sich stattdessen auf eine Einzelfallbetrachtung. Generell sieht sie eine übermäßige öffentliche Wirtschaftstätigkeit aber eher skeptisch (Rn. 1177). Sie fordert eine verbesserte Transparenz kommunalen Handelns, damit Bürger und politische Entscheidungsträger Risiken der kommunalen Wirtschaftstätigkeit besser bewerten können. Die Monopolkommission empfiehlt den Bundesländern, ihre Gemeindeordnungen auf grundlegende Transparenzstandards zu überprüfen. Zudem sollten Transparenzvorgaben zur Gebührenhöhe in die Kommunalabgabengesetze aufgenommen werden (Rn. 1186ff., Rn. 1229ff.).

image(Ziffer 78) Die Bundesregierung begrüßt, dass die Monopolkommission die vorhandenen theoretischen und empirischen Erkenntnisse der kommunalen Wirtschaftstätigkeit umfassend in ihre Bewertung einbezogen hat. Sie stimmt der Monopolkommission zu, dass der Fall eines natürlichen Monopols der wichtigste, aber keineswegs der einzige Tatbestand sein kann, der eine öffentliche Wirtschaftstätigkeit zu rechtfertigen vermag. Dies ist immer im Einzelfall sorgfältig zu prüfen. Daher begrüßt die Bundesregierung, dass die Monopolkommission
im Detail zu einem differenzierten Bild kommt. Ihre Empfehlungen sind gut begründet und prinzipiell geeignet, bestehende Probleme zu lösen. Insbesondere die vorgeschlagenen Transparenzvorgaben können dazu beitragen, bestehende Defizite kommunaler Wirtschaftstätigkeit im Interesse der Bürger zu reduzieren und den öffentlichen Zweck besser zu erfüllen.“ (…)

LebensraumWasser meint:
Die – erneute – Klarheit der Bundesregierung bei der Wassermarktregulierung ist zu begrüßen. Solange das Benchmarking in der Wasserwirtschaft und kartellrechtliche Kontrollen positive Ergebnisse zumindest in der Mehrzahl der Bundesländer liefern, wird eine Regulierung, auch vor dem Hintergrund der Kosten, kaum zu mehr Effizienz in der deutschen Wasserwirtschaft beitragen. Im Gegenteil: Regulierung schafft neue Prozesse, diese werden zusätzliche Kosten erzeugen Zudem werden viele Versorger mit dem Hinweis auf ihre Größe und Personalausstattung eine Freistellung erhalten. Gerade die Wasserwirtschaft hat dann unter ihren 6.500 Versorgern nur wenige, die von Regulierung betroffen sein werden, aber das sind nicht zwingend die mit der höchsten Regulierungsbedarf. Die Problematik zeigt sich schon bei den Benchmarking-Projekten. Hier läßt die Teilnahmequote in einigen Bundesländern zu Wünschen übrig. Teilnehmer sind vorrangig jene, die auch von einer Wassermarkt-Regulierung erfasst würden. Solange Wasserversorger gleich welcher Größe den Benchmarking-Projekten sanktionsfrei fernbleiben oder sich einer Sanktion auch und insbesondere wegen möglicher überhöhter Wasserpreise durch Rekommunalisierung entziehen, können Anreizsysteme nicht wirken.

„Transparenz“ bei der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen wird dagegen zurecht gefordert und von der Bundesregierung folgerichtig unterstützt. Dies ist auch im Interesse der Kunden. Bei einer Rekommunalisierung im Wasser bedeutet das aber auch, den Kunden die „wahren“ Gründe und die Kosten für diesen Schritt darzulegen. Nicht jede Rekommunalisierung bringt den Kunden wirklich Vorteile. Es besteht zumindest die Gefahr, dass mit dem Umstieg auf Gebühren Ineffizienzen verschleiert werden. Mindestens entziehen sich die Verantwortlichen der Kontrolle durch die Kartellbehörden. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Denn wer glaubt, als Wasserkunde danach fairer behandelt zu werden, der sollte die Entgelte vor und nach der Organisationsänderung vergleichen und sich dann fragen, warum wohl von einer „Flucht ins Gebührenrecht“ gesprochen wird. Transparenz bedeutet auch, den Kunden einen „klaren, vollständigen, aktuellen und leicht erfassbaren Überblick“ über die Leistungen und die Preise sowie deren Bestimmungsfaktoren zu gewähren. Gerade bei der Transparenz von Leistungen und Preisen besteht viel Handlungsbedarf, wie Analysen zur Wasserpreiskommunikation zeigen (Bericht folgt). Transparenz bedeutet, den Kunden zu erklären, warum er einen ganz bestimmten Preis für eine Versorgungsleistung zu zahlen hat. Das bedeutet nicht nur das Wasser zu liefern, sondern ihm auch die Vorhalteleistung zu erklären.  Diese Informationen sollte als eine „Bringschuld“ verstanden werden. Geschieht das nicht, ist die Regulierung auch an dieser Stelle nur konsequent.

Wagen wir einen Ausblick: Der Ruf nach Regulierung in der Wasserwirtschaft bleibt. Irgendwann könnte er gehört werden. Und dennoch werden die freiwilligen Instrumente, die eine Regulierung unnötig machen und sie mittelbar verhindern könnten, zu wenig genutzt. NOCH lehnt die Bundesregierung die Regulierung ab. NOCH können die Unternehmen der Wasserwirtschaft ihren wirtschaftlichen Betätigungsraum mit dem Hinweis auf das natürliche Monopol und die Unterschiede bei den strukturellen Rahmenbedingungen weitgehend eigenständig zu gestalten. NOCH bestimmen die Unternehmen ihre Wasserkommunikation selbst. NOCH sind Vergleiche mit anderen Unternehmen über das Benchmarking freiwillig und NOCH sind diese länderbezogen gestaltbar. NOCH ist der Datenerhebungs- und Nachweisaufwand ohne zusätzliches Personal zu bewältigen. Das alles wird ein Ende haben, wenn die Regulierung kommt. Die Formel für die Eigenständigkeit lautet: Benchmarking und Transparenz. Dies hilft den Kunden und Unternehmen mehr als eine Regulierung.

Wer die Stellungnahme der Bundesregierung zum Gutachten nachlesen möchte, findet sie hier: klick hier!
Zum Gutachten der Monopolkommission in der Bundestagsdrucksache hier klicken

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