BDEW-Experte: EuGH-Urteil fördert höhere Kostendeckung in der Wasserwirtschaft

„Der EuGH geht in seinem jüngsten Urteil mit seinem regionalen Ansatz genau in die richtige Richtung und erfüllt damit sogar die Forderungen des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft,“ erklärt Dr. Jörg Rehberg, Fachgebietsleiter des Geschäftsbereichs Wasser/Abwasser im BDEW, gegenüber LebensraumWasser. Damit bekommt der in Deutschland zunehmend bedeutender werdende Ansatz, die festen Entgelte bei den Wasserpreisen zu erhöhen und die Preissysteme den örtlichen Gegebenheiten und Herausforderungen entsprechend umzustellen, weitere Rückendeckung (siehe LebensraumWasser). Der europäische Gerichtshof hatte über das gegen die Bundesrepublik Deutschland anhängige Verfahren zu kostendeckenden Preisen von Wasserdienstleistungen (Artikel 9 WRRL) in der Sache entschieden und die Klage der EU-Kommission abgewiesen.

Der BDEW sieht sich nun in seiner Linie vollauf bestätigt. Dieser hatte in den Diskussionen mit der EU immer wieder auf die deutschen Besonderheiten hingewiesen und betont, dass die unterschiedlichen Voraussetzungen in den Mitgliedsstaaten bei allen Maßnahmen zu beachten sind, die die EU bei der Ressourcenschutzpolitik überlegt. Das fängt bei den Maßnahmenprogrammen an und hört bei den wassersparenden Geräten in Haushalt und Industrie nicht auf. Mit der Entscheidung des EugH sieht Rehberg auch die Vorhaben unterstützt, die zu einer Kostendeckung in der Wasserwirtschaft führen und gleichzeitig die Situation vor Ort berücksichtigen. Das können nur Preis- und Gebührenmodelle sein, die auf die konkrete Situation vor Ort angepasst sind und sowohl den Ressourcenschutz als auch die Absatzsituation beachten.

LebensraumWasser meint:
Dank dieses Urteils können deutsche Versorger mit offenen Visier die Umstellung der Preise auf kostendeckende Entgeltmodelle angehen und laufen nicht Gefahr, später von der EU-Kommission wieder eingeholt zu werden. Die Kunden dürfen davon ausgehen, dass die gewählten Wasserpreissysteme auf die lokalen Besonderheiten ausgerichtet und nicht solchen Zielsetzungen aus Brüssel unterworfen werden, die für Staaten mit Nachholbedarf bei Wassersparanreizen mehr als nötig wären. Der EuGH hat damit ein weitreichendes Urteil gefällt, das auch dem Gesundheits- und Ressourcenschutz dient, da es Preismodelle und Kostendeckung im Sinne des in der Wasserversorgung bewährten „Örtlichkeitsprinzips“ ermöglicht.

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